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Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Monograph

Persistent identifier:
hertramph_kaiser_1905
Title:
Die Stellung des deutschen Kaisers
Author:
Hertramph, Heinrich
Buchgattung:
Inaugural-Dissertation
Keyword:
Stellung des Kaisers
Place of publication:
Breslau
Publishing house:
Schlesische Druckerei-Genossenschaft
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die Stellung des deutschen Kaisers zur Reichsgesetzgebung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Der Gesetzesvorschlag.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

über Armenpflege und Heimathsrecht. 331 
zeugung nicht verschliessen werde, es geschehe diess in seinem 
eigenen Interesse und zu seinem eigenen Besten. 
Nicht minder leuchtet ein, dass der Arbeiter in seinen 
Jugendjahren — vom {dien bis zum 28sten — Ersparnisse muss 
erübrigen können, wenn es ihm. möglich sein soll, später noch 
für Frau und Kind Brod zu schaffen. Denn die Ausbildung des 
Arbeiters ist mit dem 48ten Lebensjahre oder doch bald darauf 
meistens ziemlich vollendet, und der Werth seiner Leistungen 
‚erfährt im Allgemeinen mit dem zunehmenden Alter keine erheb- 
liche Steigerung. 
Wird nun durch die Forderung des Nachweises von einigen 
Mitteln bei Schliessung der Ehen der Jugend die indirecte Nö- 
thigung auferlegt, Ersparnisse zurückzulegen, so wird das eben- 
sowohl eine Erhöhung des Lohnes als einen regeren Sinn für 
Vermeidung unnölhiger Ausgaben veranlassen. 
Verbesserte Sitten und lohnenderer Verdienst der Jugend 
können allein vollkommenere Leistungen und einen gesicherteren 
Erwerb der Hausväter zur Folge haben. 
Ist im Gegentheil unser gesellschafllicher Zustand wirklich 
schon dermassen innerlich verfault, dass die Anwendung von 
Mitteln, welche sich auf die Gesetze der Vernunft und Sitllich- 
keit gründen und allein kräftig genug sind, um einem ohne 
Zweifel krankenden Körper wieder gesunde Säfte zuführen zu 
können, nur den Erfolg hat, die Auflösung aller Organismen zu 
beschleunigen, so muss man sich bescheiden, dass menschliche 
Weisheit das bereils Verwesende nicht mehr heilen kann. 
Das Absterbende wird hinweggenommen, um zur Befruchtung 
eines neuen Lebens zu dienen. Uns bliebe dann nur übrig, uns 
auf den Untergang der gegenwärtigen Ordnung der Dinge gefasst 
zu machen und vorzubereiten. 
VII. Verhältnisse des vorübergehenden Aufenthalts. 
Bei der Wahl eines Aufenthaltsortes waltet keinesweges 
immer die Absicht vor, in demselben dauernd zu bleiben. Die 
Nachfrage nach bestimmten Diensten ist an demselben Orte zu 
verschiedenen Zeiten sehr verschieden; andrerseits sind die Ver-
	        

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