Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Staatslehre

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Das Verhältnis der Staatslehre zu den übrigen Geisteswissenschaften.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die Beziehungen der Staatslehre zu den Sozialwissenschaften.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b) Der Begriff der Gesellschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Wesen der sozialen Abhängigkeitsverhältnisse.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Engster Gesellschaftsbegriff. Gegensatz von Staat und Gesellschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • I. Universelle und isolierende Forschung.
  • II. Das Verhältnis der Staatslehre zu den Naturwissenschaften.
  • III. Das Verhältnis der Staatslehre zu den übrigen Geisteswissenschaften.
  • 1. Die Beziehungen der Staatslehre zur Psychologie und Anthropologie.
  • 2. Die Beziehungen der Staatslehre zu den Sozialwissenschaften.
  • a) Das Problem - Der Staat ausschließlich menschliche Institution, und zwar soziale Massenerscheinung.
  • b) Der Begriff der Gesellschaft.
  • Unklarheit des Gesellschaftsbegriffes. Skizze seiner Geschichte: Aristoteles, Naturrecht, Ferguson, Schlözer.
  • Rousseau, Hegel.
  • Die Französischen und deutschen Sozialisten.
  • Die deutsche Staatswissenschaft.
  • A. Comte und H. Spencer.
  • Wesen der sozialen Abhängigkeitsverhältnisse.
  • 1. Notwendigkeit der Beschränkung des Gesellschaftsbegriffs. Weitester Gesellschaftsbegriff und dessen Bedeutung. (2. Abs.)
  • 2. Engerer Gesellschaftsbegriff. Strenge Scheidung von Staat und Gesellschaft unmöglich. Kohärenz aller Gesellschaftsgruppen. (2. Abs.)
  • 3. Engster Gesellschaftsbegriff. Gegensatz von Staat und Gesellschaft.
  • c) Die sozialwissenschaftlichen Spezialdisziplinen in ihrer Bedeutung für die Staatslehre.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

Viertes Kap. Bezieh. d. Staatslehre z. Gesamtheit d. Wissenschaften. 99 
Minderheiten in den verschiedenen Staaten, um zu erkennen, daß 
das Gemeininteresse überall staatlich individualisiert zur Er- 
scheinung gelangt. Die Gemeininteressen der gesamten Gesell- 
schaft festzustellen und in staatlichen Institutionen zum Ausdruck 
zu bringen, ist, heute wenigstens, den Staaten nur innerhalb 
enger Grenzen möglich. 
Um die Wechselwirkung von Staat und Gesellschaft in be- 
friedigender Weise wissenschaftlich zu ergründen, ist es notwen- 
dig, das ungeheure Gebiet der Sozialwissenschaften in Einzel- 
untersuchungen zu zerlegen. Nur durch Spezialisierung, die jede 
wichtige soziale Funktion in ihrer Beziehung zum Staate isoliert 
betrachtet, ist es möglich, zu ersprießlichen Resultaten zu ge- 
langen. Diese Untersuchungen gehören aber, wie nochmals betont 
werden soll, nicht der Staatslehre selbst, sondern anderen, ge- 
sonderten Disziplinen der Gesellschaftswissenschaften an. In 
welchen Richtungen sich die hauptsächlichsten Untersuchungen 
dieser Art zu bewegen haben, soll im folgenden in großen Zügen 
angedeutet werden. 
c) Die sozialwissenschaftlichen Spezialdisziplinen 
in ihrer Bedeutung für die Staatslehre. 
1. Die Gesellschaft, sowohl in der Form der umfassenden 
menschlichen Gemeinschaft als auch in ihrer Gliederung und 
Spaltung in ein System von Gruppen, ist die Grundlage der 
ethischen Betätigung eines Volkes. Diese faktische sozial- 
ethische Lebensübung, die wohl zu unterscheiden ist von 
den abstrakten, auf Erreichung eines sittlichen Ideales zielenden 
ethischen Normen, ist von der höchsten Bedeutung für die Ge- 
staltung aller Gemeinverhältnisse, also auch des Staates¹). Die 
herrschenden sittlichen Anschauungen und ihre Betätigung in 
  
1) Daher nicht mit der „Staatssittenlehre‘“ zu verwechseln, die Mohl 
als besondere staatswissenschaftliche Disziplin gefordert hat, die aber 
nichts als ein Element einer richtig verstandenen Politik ist, nämlich 
Lehre von den sittlichen Schranken, innerhalb deren die politischen 
Zwecke erreicht werden sollen, sowie den ethischen Anforderungen an 
ihre positive Gestaltung und die einzelnen, insofern sie zu ihr bei- 
zutragen haben. Was Mohl, Enzyklopädie S., 504, als Ergebnisse einer 
solchen Lehre bietet, ist übrigens nichts als eine Sammlung von Tri- 
vialitäten. Über das Verhältnis der Staatslehre zur Ethik vgl. aus der 
neuesten Literatur J. Stern Die allg. Staatslehre und eine positi- 
vistische Ethik, Grünhuts Zeitschrift XXXI 1903 S. 87 ff., auch Arch. 
7*
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905.
1 / 168
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.