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Allgemeine Staatslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Überblick über die einzelnen Zwecktheorien.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Lehre bei Aristoteles, den Römern, der neueren naturrechtlichen Literatur. Ihre Umwandlung mit dem Siege der historischen Schule. Lehre von der Zwecklosigkeit des Staates. L. v. Haller, Verwechslung von Zwecken und Funktionen. Einfluß des Idealtypus auf ältere Zweck-lehren. Lehren vom absoluten. Zweck. Ihr agitatorischer Kern. Die relativ-konkreten Staatszwecke. Einteilung der absoluten Theorien.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die Lehren von den expansiven Staatszwecken.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Die eudämonistisch-utilitarische Theorie.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • I. Das Problem.
  • II. Überblick über die einzelnen Zwecktheorien.
  • Die Lehre bei Aristoteles, den Römern, der neueren naturrechtlichen Literatur. Ihre Umwandlung mit dem Siege der historischen Schule. Lehre von der Zwecklosigkeit des Staates. L. v. Haller, Verwechslung von Zwecken und Funktionen. Einfluß des Idealtypus auf ältere Zweck-lehren. Lehren vom absoluten. Zweck. Ihr agitatorischer Kern. Die relativ-konkreten Staatszwecke. Einteilung der absoluten Theorien.
  • 1. Die Lehren von den expansiven Staatszwecken.
  • a) Die eudämonistisch-utilitarische Theorie.
  • b) Die ethische Theorie. (Abart: Lehre vom religiösen Beruf des Staates.)
  • 2. Die Lehren von den limitierenden Staatszwecken. Zweck des Staates: Sicherheit, Freiheit oder Recht. Verschiedene Auffassung der Freiheit. Lockes Begründung der liberalen Rechtstheorie. Rechtszweck bei Kant und seiner Schule. Neuerer Liberalismus. Zweck des Staates hier zu eng. Forderung des Gesetzes als Schranke: bei den Alten; Hobbes, Rousseau. Vereinigungstheorien.
  • Die relativen Theorien.
  • III. Entwicklung der Theorie der relativen Staatszwecke.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

244 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates. 
schrankenloser Majoritätsherrschaft bedeutet¹). Nicht minder 
haben die ersten unter den modernen Kommunisten, Babeuf 
und seine Anhänger, sich zur Rechtfertigung ihrer wahnsinnigen, 
die Gesellschaft in ein Zuchthaus verwandelnden Pläne auf das 
„bonheur commun“ berufen²).  Unter Berufung auf die utilitarische 
Lehre in der Benthamschen Fassung, die als einzigen Zweck 
aller sozialen Einrichtungen das größtmögliche Glück der größt- 
möglichen Zahl erklärt, kann die Vernichtung der ihrer Natur 
nach nur von einer Minderzahl zu pflegenden höchsten geistigen 
Interessen, die völlige geistige und sittliche Nivellierung auf das 
Maß der Tiefstehenden, da zwar der Hochstehende herab- 
gedrückt, nie aber umgekehrt der durchschnittlich Veranlagte zur 
größten Höhe emporgehoben werden kann, als letzte Konsequenz 
des staatlichen Handelns gefordert werden³). Jeder Fortschritt, 
jede Verbesserung des Bestehenden, jedes Opfer der Gegenwart 
für eine fernere Zukunft kann unter dem Gesichtspunkte des 
Wohles verworfen werden. Zudem wird das Wohl stets partei- 
mäßig oder nach den subjektiven Anschauungen der jeweiligen 
Gewalthaber bestimmt. 
Es fehlt eben der reinen Wohlfahrts- oder Nützlichkeits- 
theorie jedes Maß, jede innere Begrenzung. Das ihr inne- 
wohnende Wahrheitselement kann nur durch sorgfältige Zer- 
gliederung der konkreten Staatsaufgaben gewonnen werden, eine 
Aufgabe, die sich die Gründer und Anhänger dieser abstrakten 
Theorie niemals klar gemacht haben. 
b) Die ethische Theorie. Nah verwandt mit der 
vorigen Theorie ist die Lehre, welche in der Verwirklichung der 
Sittlichkeit den Zweck des Staates erblickt, indem sie das 
Wohl näher als sittliches Wohl faßte. Sie ist in den politischen 
Theorien der Hellenen erzeugt worden. Plato stellt seinem 
Idealstaate das Ziel, die mit der gesamten Tugend zusammen- 
fallende Gerechtigkeit zu verwirklichen, und nach Aristoteles 
besteht der um des bloßen Lebens willen entstandene Staat zur 
  
1) Jakobinische Verfassung vom 24. Juni 1793 Art. I. Le but de la 
société est le bonheur commaun. 
2) Vgl. Lorenz Stein Geschichte der sozialen Bewegung in Frank- 
reich I S. 176 ff. 
3) Darüber vortreffliche Ausführungen bei Ed. v. Hartmann Phäno- 
menologie des sittlichen Bewußtseins 1879 S. 589 ff.
	        

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