Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Staatslehre

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Il. Die Arten staatlicher Gliederung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Administrative Dezentralisation. Provinzialsystem (Island). 'Zentralsystem. Dezentralisation durch Mittel- und Lokalbehörden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • I. Die Bedeutung des Problems. Die typischen Staatsvorstellungen dem Einheitsstaate entlehnt. Antiker Idealtypus. Sein Einfluß auf mittelalterliche Anschauungen. Kampf mit dem Absolutismus als Ursprung der Lehre von der Staatsgliederung. Zentralisation und Dezentralisation. Selbstverwaltung und ihre verschiedenen Bedeutungen. Gegensatz englischer und kontinentaler Form der Selbstverwaltung und ihre gegenseitige Durchdringung. Administrative Dezentralisation. Dezentralisation durch Selbstverwaltung.
  • Il. Die Arten staatlicher Gliederung
  • 1. Administrative Dezentralisation. Provinzialsystem (Island). 'Zentralsystem. Dezentralisation durch Mittel- und Lokalbehörden.
  • 2. Dezentralisation durch Selbstverwaltung Gemeinsames negatives Merkmal aller Selbstver-waltung. Selbstverwaltung auf Grund von Recht und auf Grund von Pflicht. Von einzelnen, von Verbänden. Englische Staatsverwaltung durch Ehrenart. Verschiedene Modifikationen. Gemischte Staats-behörden. Aktive und passive öffentlich-rechtliche Verbände. Typus des. letzteren in England. Typus des ersteren die Gemeinde der kontinentalen Staaten. Anspruch auf Selbstverwaltung in England und auf dem Kontinente. Gemeinde als Typus des zur Selbstverwaltung berechtigten Verbandes. Ihr Imperium derivativer Art. Selbständiger und aufgetragener Wirkungskreis der Gemeinde. Zusammenfassung.
  • 3. Dezentralisation durch Länder (Staatsfragmente).
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

Neunzehntes Kapitel. Die Gliederung des Staates. 637 
obersten Stellen zu bringen. Bei den Gerichten ist es selbst- 
verständlich, daß ein geregelter Instanzenzug eingehalten werde, 
der zur Folge hat, daß es in den meisten Fällen bei der Ent- 
scheidung der unteren Instanz sein Bewenden hat, da die obere 
nur auf Anrufen der Beteiligten tätig werden kann. Selbst dort, 
wo, wie in England, das oberste Reichsgericht nicht nur selbst 
eine umfassende Zuständigkeit in erster Instanz hat, sondern auch 
jeden bei einem unteren Gerichte anhängigen Fall an sich ziehen 
kann, ist selbstverständlich die Entscheidung des unteren Richters 
die Regel. 
Innerhalb dieses Typus des nach dem Zentralsystem¹) 
organisierten Staates sind die größten Mannigfaltigkeiten vor- 
handen, da Maß und Umfang der den untergeordneten Behörden 
zugewiesenen Zuständigkeiten sich stets nach den konkreten Ver- 
hältnıssen und Bedürfnissen des Einzelstaates richten. Es ist 
daher auch bei diesem Typus weitgehende administrative Selb- 
ständigkeit der Staatsteile möglich, die allerdings ganz anders 
geartet ist als bei dem ersten Typus, da die Zentralregierung 
gemäß der dienstlichen Unterordnung, namentlich der nicht- 
richterlichen Mittel- und Lokalbehörden, stets in der Lage ist, 
unerwünschte Abweichungen von ihren Direktiven zu verhindern 
oder doch auf ein geringes Maß zu reduzieren. Diese Form der 
Dezentralisation erstreckt sich aber im wesentlichen nur auf Ver- 
waltung und Rechtsprechung, während gesetzgeberische Befugnisse 
den untergeordneten Behörden nur in Form eines dem Umfang 
nach beschränkten und an Bedeutung sehr zurücktretenden Ver- 
ordnungsrechtes zustehen kann. Sie tritt selten rein auf, steht 
vielmehr in der Regel im Zusammenhang mit dem folgenden 
System der Dezentralisation. 
2. Dezentralisation durch Selbstverwaltung²). 
Wir haben das gemeinsame negative Merkmal aller Selbst- 
verwaltung: öffentliche Verwaltung durch Personen, die in keinem 
  
1) In der Regel früher als Realsystem bezeichnet, wegen der 
Trennung des Geschäfts in mehrere Ressorts, während die obersten 
Provinzialbehörden häufig die gesamte Verwaltung als einheitliche Masse 
behandelten. Doch traf diese Tatsache keineswegs überall zu und war 
überdies nur verwaltungstechnisch, nicht aber rechtlich und politisch 
von wesentlicher Bedeutung. 
2) Vgl. zum folgenden auch meine eingehenden Ausführungen System
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905.
1 / 168
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.