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Allgemeine Staatslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Die Monarchie
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Das Wesen der Monarchie.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Der Monarch als Gott oder als Gottes Stellvertreter. Die patriarchalische Monarchie als besondere Art dieses Typus.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • I. Einteilung der Staatsformen. Alter des Problems. Möglichkeit zahlreicher Ein-teilungen. Geringer Wert der meisten Kategorien. Die Staatsgewalt als eigentümlichstes Staatselement. Konstante formale Willensverhältnisse. Die Art der Willensbildung als rechtliches Unterscheidungsprinzip. Physischer und juristischer Wille. Antike Staatslehre und Machia-velli. Monarchie. Republik.
  • II. Die Monarchie
  • 1. Das Wesen der Monarchie.
  • a) Der Monarch als Gott oder als Gottes Stellvertreter. Die patriarchalische Monarchie als besondere Art dieses Typus.
  • b) Der Monarch als Eigentümer des Staates.
  • c) Der Monarch als Staatsglied und Staatsorgan . 673-687 In der antiken Staatslehre, im Mittelalter, in der absolutistischen neueren Staatslehre. Der Fürst als Volksrepräsentant. Hobbes, Ludwig XIV., Friedrich der Große, Leopold II. Die neuere Auffassung des Monarchen als Staatsorgan. Veraltete Formel vom Monarchen als begriffsnotwendigen Inhaber der gesamten Staatsgewalt. Monarch als Ausgangspunkt der staatlichen Funktionen. Änderung der Verfassung nur mit Zustimmung des Monarchen. Monarchie mit einer Mehrheit monarchischer Personen.
  • 2. Die Arten der Monarchie.
  • III. Die Republik.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

670 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechtslehre. 
solche Auffassung des Monarchen aus den gegebenen Verhältnissen 
und Vorstellungen folgte, allein diese historisch überwundenen 
Bildungen haben nicht vermocht, ihre eigentümliche Ausgestaltung 
des Monarchenrechts zu dem Typus aller Monarchie zu erheben. 
Vielmehr liegt gerade in der großen Anpassungsfähigkeit der 
Monarchie an die verschiedensten sozialen Verhältnisse ihre große, 
auch in die ferne Zukunft fortdauernde Bedeutung, die sehr in 
Frage gestellt würde, wenn sie unaufhörlich mit Erscheinungen 
verkettet wäre, die unwiederbringlich der Vergangenheit an- 
gehören. 
Um das Wesen der heutigen Monarchie besser zu verstehen, 
sind zunächst die geschichtlichen Haupttypen für die persön- 
liche Stellung des Monarchen zum Staate zu betrachten. Zwei 
Grundtypen sind da zu unterscheiden: der Monarch über und 
außerhalb des Staates und der Monarch als innerhalb des Staates 
stehend. Der erste Typus spaltet sich in zwei Arten. Entweder 
wird der Monarch als schlechthin erhabene Autorität oder als 
Eigentümer des Staates betrachtet. Daraus ergeben sich die 
folgenden drei Auffassungen der Monarchenstellung. 
a) Der Monarch als Gott oder Gottes Stell- 
vertreter. So erscheint der Monarch in allen theokratischen 
oder doch theokratische Züge aufweisenden Monarchien. Ent- 
weder wird er selbst als Gott oder als Stellvertreter Gottes oder 
doch als mit besonderer göttlicher Weihe umgeben betrachtet. 
Die Vergöttlichung des Monarchen tritt in verschiedenen Formen 
in der Geschichte hervor und begegnet uns schon auf niedriger 
Kulturstufe. Es entspricht sowohl dem Zuge der Menschennatur, 
das Mächtige, Erhabene, Gewaltige zu vergöttern, als auch dem 
Machtbewahrungstrieb des Herrschenden, die monarchische In- 
stitution auf solcher psychologischen Basis aufzubauen. Am aus- 
gebildetsten zeigen diesen Herrschertypus die meisten altorien- 
talischen Staaten. Von da aber hat er seinen Weg nach dem 
Westen genommen, wo nur schwache Anklänge an ihn in den 
ältesten Erinnerungen der klassischen Völker anfänglich vorhanden 
waren. Diese orientalische Anschauung, die sich schon in den 
Schicksalen Alexanders des Großen zeigt, tritt seit Diocletian 
in den offiziellen römischen Gedankenkreis ein, nachdem sie schon 
in der Epoche des Prinzipates unverkennbare Wirkungen geäußert 
hatte. Auch in der mittelalterlichen Welt wird die kaiserliche 
Würde auf göttliche Einsetzung zurückgeführt. Die dem jüdischen
	        

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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879.
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