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Allgemeine Staatslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Die Republik.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die Arten der Republik.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Nach der Art der unmittelbaren Organe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
d) Die demokratische Republik
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Ihr Charakter. Zahlreiche Unterschiede in der Zusammensetzung des herrschenden Demos möglich. Sie ist von den sozialen Verhältnissen unabhängiger als die aristokratische Republik.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • I. Einteilung der Staatsformen. Alter des Problems. Möglichkeit zahlreicher Ein-teilungen. Geringer Wert der meisten Kategorien. Die Staatsgewalt als eigentümlichstes Staatselement. Konstante formale Willensverhältnisse. Die Art der Willensbildung als rechtliches Unterscheidungsprinzip. Physischer und juristischer Wille. Antike Staatslehre und Machia-velli. Monarchie. Republik.
  • II. Die Monarchie
  • III. Die Republik.
  • 1. Das Wesen der Republik. Entstehung der Republik aus dem bewußten Gegensatz zur Monarchie. Republik als Nicht-monarchie. Juristisch nur quantitative Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten der Republik. Mannigfaltigkeit der Erscheinungsformen der Republik. Das Deutsche Reich. Übergänge zwischen Monarchie und Republik. Theokratischer und patrimonialer Typus der Republik.
  • 2. Die Arten der Republik.
  • 1. Nach der Zahl der unmittelbaren Organe. Republiken mit einem einzigen unmittelbaren primären Organ und mit einer Mehrheit solcher.
  • 2. Nach der Art der unmittelbaren Organe.
  • a) Republiken mit korporativem Herrscher.
  • b) Oligokratische Republiken.
  • c) Klassenherrschaften oder aristokratische Republiken. Deren Abhängigkeit von der sozialen Schichtung des Volkes. Ubergänge zur demokratischen Republik.
  • d) Die demokratische Republik
  • Ihr Charakter. Zahlreiche Unterschiede in der Zusammensetzung des herrschenden Demos möglich. Sie ist von den sozialen Verhältnissen unabhängiger als die aristokratische Republik.
  • A. Die antike Demokratie.
  • B. Die moderne Demokratie.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

Zwanzigstes Kapitel. Die Staatsformen. 717 
schende Klasse von der beherrschten durchaus getrennt, so daß 
kein Aufsteigen von dieser zu jener möglich ist, während in der 
zweiten den Mitgliedern der beherrschten Klasse die rechtliche 
Möglichkeit gegeben ist, in die Klasse der politisch Bevorrechteten 
zu gelangen. Der erste Typus, namentlich da vorhanden, wo 
geschlossenen Geburtsständen die politische Bevorrechtung zu- 
kommt, neigt in der Stellung der Herrschenden zu den Beherrschten 
mehr dem Charakter der Monarchie zu, während der zweite viel- 
mehr Analogien mit der Demokratie aufweist, der er häufig zu- 
gezählt wird. So ist irgendein Vermögenszensus in der Republik 
eine aristokratische Einrichtung, was die antike Staatslehre bereits 
hervorgehoben hat, nicht minder eine Abstufung der politischen 
Rechte nach dem Maß der staatlichen Leistungen, denn der Ge- 
danke irgendeiner Bevorrechtung ist mit dem konsequent durch- 
geführten demokratischen Prinzipe unvereinbar. Das Leben zeigt 
aber auch in dieser Hinsicht, wie überall, Übergänge, und in 
der heutigen Staatenwelt wird man deshalb die fließende Grenze 
zwischen aristokratischer und demokratischer Republik am besten 
nach der Entwicklungstendenz der betreffenden Verfassungen 
ziehen. 
Mit Ausnahme der letzterwähnten Rudimente ist die aristo- 
kratische Republik, kraft ihrer Abhängigkeit von der sozialen 
Schichtung des Volkes, durch die Verwandlung der ständisch ab- 
gestuften Gesellschaft in die staatsbürgerliche aus der modernen 
Staatenwelt verschwunden. Wenn eine konkrete Republik heute 
dennoch eine Klassenherrschaft darbieten sollte, so wäre sie stets 
faktischer, nicht rechtlicher Natur; es mangelten ihr die Ab- 
schließung der herrschenden Klasse und jegliche rechtlichen Be- 
stimmungen über das Aufsteigen zu ihr aus der Klasse der Be- 
herrschten. Ein solcher Zustand könnte daher auch jederzeit 
ohne jede Wandlung der Rechtsordnung sich ändern. Derartige 
politisch-soziale Bildungen sind daher, wie groß immer ihre 
momentane Bedeutung für ein bestimmtes Volk sein mag, nicht 
imstande, einen scharf abgegrenzten rechtlichen Typus zu 
schaffen. 
d) Die demokratische Republik. Sie beruht auf der 
Stellung der Volksgemeinde als höchsten Staatsorganes, d. h. der 
Teilnahme aller erwachsenen, in der Regel bloß der männ- 
lichen Staatsbürger an der höchsten staatlichen Herrschaft. In 
ihr allein soll der herrschende Wille grundsätzlich aus der Ge-
	        

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