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Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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Bibliographic data

fullscreen: Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

Monograph

Persistent identifier:
john_aberglaube_erzgebirge_1909
Title:
Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.
Author:
John, E.
Place of publication:
Annaberg
Publisher:
Grasersche Buchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
sachsen
Publication year:
1909
Scope:
261 Seiten
DDC Group:
Brauchtum
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Ein Beitrag zur deutschen Volkskunde.

Chapter

Title:
IX. Die Tiere, Pflanzen, Gestirne und Naturerscheinungen im Volksglauben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.
  • Title page
  • Introduction
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Das obererzgebirgische Bauernhaus.
  • II. Die Tracht.
  • III. Geburt und Taufe.
  • IV. Die Hochzeit.
  • V. Volksmedizin.
  • VI. Tod und Begräbnis.
  • VII. Das Jahr und seine Feste.
  • VIII. Landwirtschaftliche Gebräuche.
  • IX. Die Tiere, Pflanzen, Gestirne und Naturerscheinungen im Volksglauben.
  • Register.
  • Advertising

Full text

— 226 — 
er ausstreuen will, je einige Körnchen am Karfreitag mit in die Kirche 
und streut den so gesegneten Samen in die Ecken seiner Felder (Nd.), 
fängt deshalb in der Mitte des Feldes zu säen an (Ne.). 
Es gibt aber auch Leute, die am Johannistage an den vier 
Ecken eines Feldes je einige Ähren abschneiden, wodurch der Ertrag 
größer wird zum Nachteil eines anderen. Auch diese nennt man Bilm- 
schnitter (Schl.). 
Ein ähnliches Tun schreibt man den Hexen zu. Am Johannis- 
tage halten sie „Lese“ auf dem Felde, ihre Spur heißt der „Hexenschnitt“. 
Sie vergrößert den Ertrag. Gleich dem Bilmetschnitter schneiden auch 
sie die Triebe der Vogelbeersträucher ab (H.). 
IX. Die Tiere, Wstanzen, Gestirne und Naturerscheinungen 
im Volksglauben. 
Die Ciere. (Vgl. hierzu M. 209 ff.) 
Ein echt germanischer Zug ist das freundliche Verhältnis zum Tier. 
Die Haustiere gelten als ein Teil der deutschen Häuslichkeit, sie haben 
Anteil an dem Wohl und Wehe des Hauses, in dem sie leben. Man 
kündet ihnen den Tod des Hausherrn (Seite 121), gedenkt ihrer in 
einer besonderen Leckermahlzeit an hohen Festtagen (Seite 162), sie 
unterhalten sich in der Christnacht über kommendes Glück und Unglück 
des Hauses (Seite 153). 
Die Sorge für den Schutz und das Wohlergehen der Haustiere 
erstreckt sich übers ganze Jahr. All diese Züge finden ihre Erklärung 
darin, daß das Volk noch an dem Glauben festhält, daß jedes Tier eine 
Seele habe, die man persönlich auffaßt. 
„Glück im Stall!“ muß jeder sagen beim Betreten eines fremden 
Stalles (v. 692). Lobt man ein Tier, so darf man nicht den Zusatz 
„Behüts Gott!“ vergessen. Neuangekaufte Tiere läßt man beim ersten 
Eintritt in den Stall über einen benutzten Stubenbesen (Ma., Gey.) 
oder den Stallschlüssel gehen (Dr., Schö.). Es sollen nie dreizehn sein, 
sonst stirbt eins von ihnen (Ne.). Wird ein Kalb verkauft, so zieht 
man es rückwärts aus dem Stall (v. 699) und hängt seinen Strick der 
Mutter zur Tröstung um den Hals oder die Hörner (Dr., N., B., Wa., 
Fr., Nied.). Einer zur Zucht verkauften Kuh gibt man den Strick oder 
Stroh mit, damit sie kein Heimweh bekomme (Ehr.). Dasselbe gilt beim 
Schwein (Ne.). Man behält einige Stirnhaare des Tieres zurück, sie sind 
glückbringend (Kl. 6727 6995). Den Erlös für das Tier nimmt man gern 
im Stalle in Empfang (Or.). Wird das Schwanzgeld des verkauften 
Schweines zum Ankauf eines neuen verwendet, so wird dieses um so 
fetter (M., Kö., A.). Ein verkauftes Tier darf sein früherer Besitzer 
nicht wieder angreifen, sonst magert es ab (Ge.). Dazu erzählt man 
sich in Ge.: Alle Tiere, die ein gewisser Viehhändler verkaufte, starben
	        

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