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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Landwirthschaftliche Station im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Jahresbericht, betr. die Entwickelung des Schutzgebietes Kamerun im Jahre 1891.
  • Postanstalt in Daressalam.
  • Uebersicht über die im Schutzgebiete von Kamerun ansässigen Deutschen und Fremden.
  • Bericht des Hauptmanns v. François über eine Reise in den südlichen Theil des südwestafrikanischen Schutzgebietes.
  • Von der südwestafrikanischen Schutztruppe.
  • Otjimbingue.
  • Grabdenkmäler auf dem Kirchhofe in Lagos für Hauptmann Zeuner, Dr. Zahl und Lehrer Flad.
  • Die Sperrung der Handelsstraßen im Hinterlande von Lagos.
  • Abtretung von Land an die Kilimandscharo-Station.
  • Bezeichnung geographischer Namen in Ostafrika.
  • Verbot der Viehausfuhr aus dem unter Verwaltung der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft stehenden Gebiet.
  • Vom deutschen Frauenverein.
  • Landwirthschaftliche Station im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
  • Ausbildung von Negern als Handwerker.
  • Gemüsebau am Kilimandscharo.
  • Festlegung der Grenze zwischen dem Kongostaat und dem Nyassa-Gebiet.
  • Gesundheitszustand in Kamerun.
  • Kupfererz aus dem Gebiet südlich von Udschidschi.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Sterling: sie verlangen Kleiderstosse und fertige 
Kleider, Kaffee, Tabak, Mehl, Reis, Thee und 
Zucker. Ich berechne den Preis für diese 
Waaren mit 100 pCt. über Kapstadt. Außer- 
dem erhalten die Leute 5 Kühe zum Melken, 
sind aber verpflichtet, das Kalb groß zu ziehen, 
und dürfen nur die Milch für sich verbrauchen, 
welche bei einer normalen Ernährung des 
Kalbes übrig bleibt. 
Der Viehstand der Hermannschen Stalion 
betrug am 18. November v. Js.: 
Psferde: 2 Hengsite, 
Stuten, 
Reitpferde, 
Kremperpferde, 
Fohlen, 
Stiere, 
Kühe, 
Ochsen, 
Rinder, 
Kälber, 
27 Widder, 
872 Muttern, 
Angoras: 5 Widder, 
131 Muttern, 
58 Lämmer, 
Afrikaner-Ziegen 76 Stück. 
Ein im deutschen Schutzgebiet seit etwa 
18 Jahren lebender Bastard, Nikolas Zwarts, 
ersuchte Hermann, ihm zur Aufbesserung seiner 
sehr zurückgegangenen Zucht einige Widder ab- 
zulassen. Er erhielt 2 Merino= und 1 Angora- 
widder zum Selbstkostenpreise und bezahlte 
durch Kühe. 
Ein Hottentoll aus Bethanien, David, 
Bruder des Häuptlings, ein strebsamer und 
wohlhabender Mann, bat um 1 Merinowidder 
und 8 Merinoschafe und tauschte die ge- 
wünschten Thiere gegen Thiere der einheimischen 
Race in entsprechendem Verhältniß ein. 
Von den im Lande lebenden Europäern 
hat noch Niemand nach Zuchtmaterial gefragt. 
Wie zu erwarten war, sagt den aus der 
Kapkolonie eingeführten Merinoschafen und 
Angoraziegen Klima und Weidefeld zu. Die 
Thierc erholten sich sichtlich von den Strapazen 
der langen Reise. Die Lammzeit der Angora- 
ziegen siel leider in die Reise und hat infolge 
dessen ein sehr schlechtes Resultat ergeben, nur 
18 pCl., während 80 pCt. das normale wäre. 
Die Schafe begannen Mitte Dezember zu 
lammen, und es schien, daß hier ein besserer 
Ersolg zu verzeichnen sein werde. 
Einen Theil der gekauften Thiere übernahm 
Hermann geschoren, einen Theil mußte er 
scheeren. Die Eingeborenen waren gleich bereit, 
die Arbeit zu thun, da sic jedoch noch nie 
Rinder: 
Si## .n 
— 
1% 
— 
S 
Schafe: 
214 
  
ein Wollschaf und eine Schasscheere gesehen, 
so wurde die Arbeit unregelmäßig und schlecht; 
wenn sich auch bei der Bereitwilligkeit der 
Leute erwarten läst, daß sie durch Uebung 
geschickter werden. Mit Rücksicht auf die 
mangelhafte Schur und die auf dem drei Monate 
langen Marsche erfolgte Verunreinigung konnte 
in Kapstadt nur ein geringerer Preis als üblich 
erzielt werden. 
Kubub ist nicht nur als seuchenfreier Platz 
für Pferde, sondern auch als Kameelstation 
für die Vermittelung des Verkehrs mit Lüderitz- 
Bucht von Bedeutung und bildet den Schlüssel 
des Landes. Es muß daher so bewirthschaftet 
werden, daß es auch für größercn, plötzlich ein- 
tretenden Bedarf den genannten Hasen mit 
Fleisch versehen und den Verkehr von dort ins 
Inland ermöglichen kann. Deshalb war Kubub 
auch der für die erste Anlage einer Versuchs- 
station gegebene Platz und muß als Außen- 
station festgehalten werden, auch wenn wegen 
günstigerer Verhältnisse der Schwerpunkt des 
erweiterten Unternehmens in das Gebiet von 
Nomtsas verlegt wird. Hier hat Hermann 
von dem Häuptling Joseph Frederik in Be- 
thanien den nördlichsten Theil des Gebietes 
gepachtet und berichtet darüber wie folgt: 
Die Pacht läuft vom 1. Jannar 1892 bis 
31. Dezember 1911. Das gepachtete Gelände 
wird begrenzt im Süden durch eine Linie 
welche 10 englische Meilen nördlich von Groß- 
Fontain von Osten nach Westen läuft; im Ostee, 
durch die Landesgrenze mit Gibeon, welchn 
etwadem 17.Gradeöstlicher Länge von Greenwich 
jolgt. Diese Linie ist unwesentlich, da das 
Land nur bis zum Höhenzug werthvoll ist. 
Die Bethanier behaupten, die nördliche Grenge 
liege noch nördlich des Oberlaufs des Fisch- 
Flusses, welcher von Westen nach Osten läuft: 
ich nehme aber einstweilen dessen Oberlauf als 
die nördliche Grenze au. Die westliche Grenze 
ist der wüste Küstenstrich, den ich dort ebenso 
breit annehme wie zwischen Angra und Aus, 
also ehva 10 englische Meilen. Ich selbst 
habe diese Grenze noch nicht kennen gelerut, 
von Jägern aber erfahren, daß dort auch hoch- 
gelegene Weidestriche liegen, die allemal sicher 
sind in der Pferdesterbezeit. Ist meine An- 
nahme in Bezug auf die westliche Grenze 
richtig, so hätte das gepachtete Gelände von 
Osten nach Westen eine Ausdehnung von etwa 
100 nautischen oder 25 deutschen Meilen; von 
Norden nach Süden von 10 nautischen oder 
10 deutschen Meilen. Dies ergiebt 250 deutsche 
Quadratmeilen zu 5000 Hektar, also 1250 000 
Hektare. Ist die Augabe der Bethanier 
richtig und liegt die Landesgrenze noch weiter 
nach Norden, so kommen ein und eine halbe
	        

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