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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verträge mit ostafrikanischen Häuptlingen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Bericht des stellvertretenden Kaiserlichen Gouverneurs in Kamerun, L. R. von Schuckmann vom 18. November 1891 betr. die Bestrafung von Buëa. [Mit einer Skizze: „Krokis für das Gefecht bei Buëa."]
  • Die Expedition in das südliche Kamerun-Hinterland.
  • Aus dem Abo-Gebiet (Kamerun).
  • Von den Komoren
  • Verträge mit ostafrikanischen Häuptlingen.
  • Aus Südwest-Afrika.
  • Frhr. v. Gravenreuth über das Togo-Gebiet.
  • Die Kilimandscharo-Station.
  • Geschenk für die Schutztruppe in Südwest-Afrika.
  • Post und Telegraphie in den Kolonien. (Aus dem Bericht über die Ergebnisse der Reichspost- und Telegraphenverwaltung während der Jahre 1888 bis 1890.)
  • Verlegung des Kaiserlichen Kommissariates für Südwest-Afrika von Otjimbingue nach Windhoek.
  • Geschenk für die deutsche Schule in Togo.
  • Telegraphenlinie Bagamoyo---Tanga.
  • Ein eingeborener Neger als Kanzlist und Schuhmachermeister in Kamerun.
  • Bericht über die Sitzung des Vorstandes der Deutschen Kolonialgesellschaft am 9. und 10. November 1891.
  • Eingang von wissenschaftlichen Sendungen aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Handelsbewegung der französischen Besitzungen am Busen von Benin.
  • Festlegung der Grenze zwischen der deutschen und englischen Interessensphäre in Ost-Afrika.
  • Auszug aus dem Elfenbein-Bericht. Von Herrn Ad. Meyer in Hamburg, Dezember 1891.
  • Urtheil des Seeamtes, betr. die Strandung des „Kanzler".
  • Statistische Nachrichten über Lagos und die englische Goldküsten-Kolonie.
  • Der gegenwärtige Stand der evangelischen Heidenmission.
  • Die Ratifizirung der Generalakte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz.
  • Die Verhandlungen des französischen Oberkolonialraths.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

6. Als Gegenleislung hierfür wird ihm der 
Schutz der Kaiserlichen Regierung für 
sich, seine Nachkommen und sein Land 
so lange zu Theil, als er und seine Nach- 
kommen die Bestimmungen dieses Vertrages 
einhalten. Er erhält die deutsche Flagge 
und einen Schuptbrief und wird dem 
Distriktschef von Karague unterstellt. 
7. Dieser Vertrag ist den Vertretern Sultan 
Nieruambas in ihrer Sprache erklärt 
und von ihnen im Namen Njernambas 
für bindend erklärt worden. 
(gez.) Dr. Emin Pascha. 
Chef der Kaiserlichen Seen-Expedition. 
(gez.) I)r. Stuhlmann. 
Lieutenant. 
(Zeichen des Udjumbu) 
(cz.) Kühne. 
Vice-Feldwebel. 
Aus Südwest-Afrika. 
Auf die Nachricht von dem für Witboi 
ungünstigen Gefecht bei Okahandja waren, wie 
wir berichtet haben, die Ovambandern-Stämme, 
wohnhaft zwischen Sceis, Orumbo, Otjisofu und 
dem Gebirge östlich Windhoek, unter Führung 
von Nicodemus und anderer Häuptlinge nach 
Gibeon aufgebrochen, um den Rest des Witboi- 
Stammes zu vernichten. Wie weiter berichtet 
wird, betrug ihre Macht etwa 1000 Mann. 
Ohne daß es der, bereits wieder auf Horn- 
kranz befindliche Witboi erfuhr, zogen sie zwi- 
schen Hoaxanas und Rehoboth hmdurch und 
yrissen Gibeon, welches von Männern fast ent- 
blößt war, am 3. Oktober an. 
Mit leichter Mühe gelang es ihnen, sich in 
Besitz des Platzes zu setzen. Sie verbrannten 
die Werfte, tödteten einen Theil der Frauen 
und Kinder und führten den Rest von 80 Per- 
sonen als Gefangene mit. 
Den Hereros gelang es, einen großen Theil 
des ihnen von Witboi geraubten Rindviehs 
zurückzuerbeuten. — Auch weiße Händler, unter 
anderen Duncan, welche Witboi stets mit 
Munition versahen, und auf Gibeon einen 
Theil ihres Rindviehes stehen hatten, sollen 
dasselbe verloren haben. 
Duncan soll nur mit genauer Noth den 
Hereros entkommen sein. 
Als Witboi von dem Vordringen der 
Hereros nach Gibeon Nachricht erhalten, nahm 
er sofort die Verfolgung von Hornkranz aus 
auf. Da jedoch seine Pferde zu übermüdet 
waren, zudem die Hereros einen zu großen 
  
20 — 
Vorsprung hatten, gelang es ihm nicht, die 
Lewteren einzuholen. 
Er hat den geschädigten Händlern ver- 
sprochen, ihnen ihren Verlust wieder zu ersetzen, 
doch dürfte er sobald nicht schlagfertig sein, 
da seine Pferde durch die Anstrengungen 
der beiden letzten Züge zu mager und über- 
müdet sind. 
Frhr. v. Gravenreuth über das Togo-Gebiet. 
Ueber seine Beobachtungen im Togo- 
Gebiet hat Freiherr v. Gravenreuth unter 
dem 9. September v. J. einen Bericht ein- 
gereicht, welchem wir Folgendes entnehmen: 
Der Gesammteindruck war für mich ein 
unerwartet guter. Vor Allem ficl mir die 
Arbeitsamkeit, Strebsamkeit und das Rechts- 
gefühl der schwarzen Bevölkerung auf und 
glaube ich den Grund mit im Fehlen des 
Arabers und Inders zu erblicken. Ich meinc, 
daß hier bei richtiger Behandlung kriegerische 
Ereignisse nicht zu befürchten sind. 
Ich hatte in Ost-Afrika aus den vornehmen 
Arabern und schwarzen Jumbes einen Gerichts- 
hof gebildet, auf diese Weise vermied ich es, 
die Anschauungen der Eimvohner zu verletzen. 
Aber für die Ehre, in diesem Gerichtshof zu 
sitzen, mußten die Betreffenden mir Leute stellen, 
um unseren gemeinsamen Urtheilen Kraft zu 
verschaffen. Hieraus hatte ich mir den Kern 
meiner kleinen Truppe nahezu unentgeltlich 
gebildet. Ich darf annehmen, daß im Togo- 
Gebiet dies Mittel noch leichter und mit gutem 
Erfolg anzuwenden wäre. 
Eingeborene, welche selbst Kaffeepflanzungen 
anlegen, 1000 Mark für eine Schule geben, 
hatten wir bislang, wenigstens in Ost-Afrika, 
nicht. Aus diesem Grunde würden hier Prämien 
für Urbarmachung des Landes, für Anpflanzen 
von Kaffee, Oel= und Kokospalmen von sicherem 
Erfolg sein. Aber nicht erst für die gelieferten 
Produkte, dann ist die Prämie überflüssig: der 
Aufang müßte ermuntert werden. 
Die Rilimandscharo-Station. 
Ueber die Kilimandscharo-Station berichtet 
Dr. Peters unter dem 11. November v. J. 
wie folgt: 
Ich betrachte den Ausbau der Station als 
vorläufig beendigt. Ich habe die sämmtlichen 
Leute — Asikaris und Suahelis — zwischen 
die europäischen Wohnhäuser genommen und 
die ganze Stellung so stark befestigt, daß ich 
dieselbe bei genügender Bewachung und rich- 
tiger Vertheidigung nicht nur für uneinnehm-
	        

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