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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Bericht über die bisherige Thätigkeit der für die deutschen Kolonien im Königlichen botanischen Garten und Museum begründeten botanischen Centralstelle.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes für das südwestafrikanische Schutzgebiet.
  • Bericht über die bisherige Thätigkeit der für die deutschen Kolonien im Königlichen botanischen Garten und Museum begründeten botanischen Centralstelle.
  • Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 596 — 
bestehen, nimmt dauernd einen großen Theil der Arbeitszeit der Beamten des botanischen 
Museums und Gartens in Anspruch. Von lebenden Pflauzen oder Samen sind seil dem 
Bestehen der botanischen Centralstelle nur unbedentende Sendungen aus Ost= und Südwestafrika 
eingetroffen. Es ist dies um so mehr zu bedauern, als den botanischen Gärten zu 
Kew, Paris, Coimbra aus den englischen, französischen und portugiesischen 
Kolonien fortdauernd neue Pflanzen zugeführt werden. Solange aber der 
Berliner bolanische Garten nicht mit zweckmäßigen Gewächs häusern ausgestattet wird, 
ist derselbe auch kaum in der Lage, neue Einführungen in größerer Zahl aufzunehmen. Reichen 
doch die vorhandenen Gewächshäuser nicht einmal aus, um die so werthvollen ktropischen Nutz- 
pflanzen, deren Kenntniß für alle in die Tropen gehenden Beamten von Wichtigkeit ist, zu 
kräftiger Entwickelung zu bringen. Bei dem Einsammeln von Sämereien wird von 
vielen Sammlern, soweit sie nicht botanisch geschult sind, immer noch unter- 
lassen, die Pflanzen, von denen dieselben stammen, mit aufzunehmen und im 
getrockneten Zustande einzusenden. Sämercien, ohne die dazu gehörigen Stammpstanzen, wenn 
nicht der Sammler den Namen derselben kennt, sind fast werthlos. Wenn auch der Same 
in der Kultur sich entwickelt hat und die Pflanze gut gedeiht, so vergehen doch oft viele 
Jahre, ehe dieselbe zum Blühen kommt, und solange dies nicht der Fall ist, ist es aus- 
geschlossen, den Namen der Pstanzen festzustellen, bezw. zu erkennen, ob es sich um eine neue 
Art handelt, und folglich ist es dann auch nicht möglich, über den Werth und die Nutzbarkeit 
des Objektes ein Urtheil abzugeben. 
Ueber die in den letzten Jahren, zum Theil noch vor Gründung der Centralstelle, 
an den botanischen Garten gelangten lebenden Pflanzen und Sämereien giebt Anlage □ 
Auskunft. 
An getrocknetem oder in Alkohol konservirtem Pflanzenmaterial sind seit dem Beslehen 
der botanischen Centralstelle hauptsächlich nur von I)#r. Preuß und Dr. Büttner Sendungen 
eingegangen, während die reichhaltigen und werthvollen Herbarsammlungen Dr. Stuhl= 
manns zunächst an Professor Schweinfurth gelangt find und von diesem dem 
botanischen Museum behufs wissenschaftlicher Verwerthung zur Verfügung gestellt werden. 
Aus Anlage D ist die Anzahl der eingegangenen und im botanischen Museum auf- 
bewahrten Pflanzen bezw. einzelner Theile derselben ersichtlich. Leider ist diese 
Anzahl im Vergleich zu der von Sammlern in anderen Tropengegenden ausgenommenen oder 
z. B. zu den dem Herbarium zu Kew aus den englischen Kolonicn gesandten Pflanzen eine 
äußerst geringe. Es kann nicht genug betont werden, daß die Grundlage aller Thätigkeit der 
botanischen Centralstelle reichhaltige Pflanzensammlungen sind. Es handelt sich dabei nicht nur 
darum, daß möglichst verschiedene Arten aus verschiedenen Gegenden zusammengebracht werden, 
sondern fast ebenso wichtig ist es, daß jede Art in einer möglichst großen Anzahl 
ausgenommen wird; diese letztere Forderung ist leider von den Sammlern bisher nur in ganz 
geringem Maße besolgt worden. Nur durch reichliche Doubletten ist es für die botanische 
Centralstelle möglich, sich auf dem Wege des Tausches mit den botanischen Instituten anderer 
Staaten in den Besitz des zu den wissenschaftlichen Untersuchungen durchaus nothwendigen 
Vergleichsmaterials zu setzen. Besonders ist es das Herbarium zu Kew, welches durch seine 
reichen Pflanzenschälze aus dem tropischen Afrika von hervorragender Bedentung ist; dasselbe 
giebt bereitwillig Doubletten auch an die botanische Centralstelle ab in der Erwartung, daß 
es dafür Pflanzen aus den Deutschen Kolonien erhält. 
Ein anderer Uebelstand, der den Werth der eingesandten Pflanzen stark beeinträchtigt, liegt 
darin, daß die Mehrzahl der Sammler botanisch nicht genügend geschult ist, um die Anforderungen 
zu kennen, welche an ein wissenschaftlich verwerthbares pflanzliches Objekt geslellt werden müssen. 
Meist werden die Pflanzen in zu kleinen und dürstigen Fragmenten ausgenommen, häufig ohne 
Blüthen und Früchte, so daß die wissenschaftliche Bestlimmung entweder sehr erschwert oder
	        

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