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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Volume count:
5
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 8.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Appendix

Title:
Anlage.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich vom 15. März 1894, betreffend die Abgrenzung des Schutzgebietes von Kamerun und der Kolonie des französischen Kongo sowie über die Festsetzung der deutschen und französischen Interessensphäre im Gebiete des Tschadsees.
  • Denkschrift zum Abkommen vom 15. März 1894.
  • Anlage.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

Anlage. 
Zur Herleitung der geographischen Länge von 
Benia om mittleren Sanga sind mir drei Fascikel 
Originalbeobachtungen übergeben worden. Die 
Veobachtungen sind in der Zeit vom 4. Jannar 
ki 14. März 1892 von Herrn de Brazza aus- 
geführt worden. Zwei Beobachtungsreihen bestehen 
aus Mondkulminationen, die dritte aus Mondhöhen. 
Di eine Reihe der Mondkulminationen ist von vorn- 
terein von der Bearbeitung auszuschließen, da sie 
b# Vermerk „observations douteuses“ trägt. Eine 
Pnauere Durchsicht der Beobachtungen ergab, daß 
de beobachteten Mondkulminationen sich nicht kurzer 
Hand reduziren lassen. Nördlich und südlich von 
ker Station war je ein Signal errichtet worden, 
des als Mire diente. Das Azimuth dieser Miren 
mabhängig von der Beobachtung der Mond- 
wulminationen bestimmt. Bei der Beobachtung des 
Vodes wurden nicht unmittelbare Beobachtungen 
zu Ermittlung des Azimuthes des Instrumentes 
mngesiellt, sondern dieses Azimuth immer auf die 
Miren bezogen. Direlte Bestimmungen der Kolli- 
nation des Instrumentes scheinen zu fehlen. Die 
Herleitung einer sicheren Länge aus diesen Mond- 
keobachtungen hätte vorher eine eingehende Diskussion 
köunietenmne der Miren erfordert. Hierzu 
lm noch, doß über die Konstruktion des zu den 
ierbochlunge benußten Gambeyschen Universal- 
instrumentes und über die Art der Ablesung der 
NMideaus nähere Angoben nicht zu erhalten waren. 
Eine Bearbeitung dieser Beobachtungen würde auf 
Schwierigkeiten gestoßen sein, deren Ueberwindung 
zum mindesten einen erheblichen Zeitaufwand erfordert 
chätte, so daß auch von dieser zweiten, als gut be- 
zeichneten Serie von Mondkulminationen abgesehen 
werden mußte. 
Die dritte Beobachtungsreihe betrifft Wondhöhen, 
essen in Verbindung mit Jupiterhöhen. Die 
Methode der Mondhöhen ist für niebere Breiten 
zur Bestimmung der Länge eine sehr zu empfehlende. 
hg# Verhältnisse bei den hier in Frage kommenden 
Beobachtungen sind noch besonders günslige.= Mond 
  
  
und Jupiter hatten einen gegenseitigen Abstand von 
nur wenigen Graden; ihre Durchgangszeiten durch 
das nämliche Almukantarat waren im ungünstigsten 
Falle nur um 2½ 34" von einander verschieden. Es 
war daher möglich, Mond und Jupiter unmittelbar 
hintereinander bei unveränderter Einstellung des 
Instrumentes in Höhe zu beobachten, indem nur 
kleine Drehungen im Azimuth auszuführen waren. 
Die Instrumentalfehler und etwaige kleine Fehler in 
der gemessenen Höhe üben nur sehr geringen Einfluß 
aus. Eine Kenntniß des Uhrganges ist nicht er- 
forderlich, da die Zwischenzeit als verschwindend 
angesehen werden kann und jeder Beobachtungssaß 
ein unabhängiges Resultat liefert. Die Kleinheit 
der Zwischenzeit läßt es auch als sehr wahrscheinlich 
erscheinen, daß zwischen der Beobachtung von Mond 
und Jupiter keine Veränderungen in der Aufstellung 
des Instrumentes stattgesunden haben; ein ziffern- 
mäßiger Nachweis ist in dieser Hinsicht nicht zu 
führen, da in jeder Fernrohrlage das Nivean nur 
einmal abgelesen worden ist, häufig sogar nur das 
eine Ende der Blase. Da über die Art der Niveau- 
ablesung nichts bekannt ist, auch Zweisel über den 
anzuwendenden Werth eines Niveautheils bestehen, 
habe ich die Niveauablesungen nicht berücksichtigt. 
Die einzelnen Kreisablesungen können dadurch eiwa 
auf 57“ unsicher werden; diese Größe kommt bei dem 
differentiellen Charakter der Beobachtungen nicht in 
Betracht; die einzelnen Resultate werden dadurch 
noch nicht um 0/.1 geändert. 
Das Fadenkreuz enthielt 7 vertikale und 7 horizon- 
tale Fäden; Mond und Jupiter wurden an den 
beiden äusiersten und dem mittelsten Horizontalfaden 
beobachtet. Zur Rechnung wurde das Mittel aus 
diesen drei Durchgangszeiten verwendet, nachdem die 
Zahlen auf etwaige grobe Schreibfehler geprüft 
worden waren. Von Jupiter wurden Bisektionen 
beobachtet; Beobachtungen der einzelnen Nänder sind 
versucht worden, haben sich aber wahrscheinlich wegen 
der Kürze der Zwischenzeit als unpraktisch erwiesen. 
Dle allerersten Beobachtungen habe ich von der
	        

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