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Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Volume count:
7
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

afrikanischen Westküste vorkommende Baum Ire, 
Jreh oder Ereh (Kickxia alricana) werthvollen 
Kautschuk liefert. Der Kautschutexport hat dadurch 
einen außerordentlichen Aufschwung genommen. Die 
Kickxia erreicht eine Höhe von 18 bis 21 m. 
Jeder Baum liefert während der Regenzeit 10 bis 
15 Pfund Kautschuk. Die Samenkörner der Kickxia- 
werden häufig betrügerischerweise denen des Stro- 
banthus beigemengt. Die Saftgewinnung geschieht 
durch einen Einschnitt von 2 bis 3 cm Breite, 
welcher bis zur inneren Rinde und die ganze Länge 
des Stammes entlang gemacht wird. An beiden 
Seiten werden schräge Einschnitte auf den Haupt- 
schnitt hingeführt, um allen Saft nach dem Behälter 
am JFuß des Baumes zu leiten. 
Der Saft wird nach zwei Methoden zu Kaut- 
schut bereitet. Entweder er wird filtrirt, in einem 
Trog 14 Tage lang verdunsten gelassen und dann 
gepreßt. Dieser Kautschuk heißt dann Silk rubber 
und bringt 10 d. bis 1 sh. 2 d. für das Pfund. 
dder er wird filtrirt und gekocht. Dieser Kautschuk 
bringt 9 d. bis 1 sh. für das Pfund. Der Baum 
scheint sich auch gut zur Aulage von Kulturen zu 
eignen, was bei den Landolphias nicht der Fall ist. 
2. Mimusops balata. 
Die steigende Nachfrage nach Kautschuk hat zur 
stärkeren Ausbeutung auch der nur minderwerthigen 
Kautschuk liefernden Pflanzen geführt. Hierzu gehört 
der besonders in Guyana und Venezuela vorkom- 
mende, von den Indianern „Bolletrie“ genannte 
Baum Mimusops balata. Er wird 90 bis 100 Fuß 
boch und zeichnet sich durch sehr schön gefärbtes und 
Jusekten Widerstand leistendes Holz aus. Der Baum 
füllt in sumpfigen Gegenden ganze Wälder. Ge- 
wöhnlich gewinnen die Kautschutsucher den Saft 
nach Fällen des Baumes. In Britisch-Guyana ist 
das zwar schon längere Zeit und in Französisch= 
Guyana neuerdings verboten. Der Saft soll dort 
nur noch durch Einschnitte gewonnen werden, doch 
läßt sich die Durchführung des Gesetzes schwer über- 
wachen. Dem „Britis) Manufacturer“ zufolge kann 
leder Baum bei richtiger Behandlung jährlich 1 kg 
Kautschuk, ohne Schaden zu nehmen, liefern. Der 
Kantschuk wird aus dem Saft durch Verdunsten an 
er Luft gewonnen. Für elektrotechnische Zwecke ist 
er weniger geeignet, dagegen für medizinische Appa- 
rate, Gummimäntel und dergleichen gut verwendbar. 
Britisch-Guyana hat 1881 41 000 lbs. Balata- 
autschuk exportirt, 1889 schon 363 480. Der 
Werth des Produkts steigt ständig. In Holländisch- 
Guyana beuten zwei nordamerikanische Gesellschaften 
die Balatawälder aus. In Frankreich soll gleich- 
falls die Bildung von Gesellschaften für die Ge- 
winnung von Balata-Kautschuk in Cayenne im 
erke sein. 
  
  
  
137 — 
Preisausschreiben. 
Die Holtzendorff-Stiftung hat als neue Preis- 
aufgabe folgendes Thema gestellt: „Ist die De- 
portation unter den heutigen Verhältnissen 
als Strafmittel praktisch verwendbar?“ 
Es wird eine Erörterung der Frage verlangt, 
ob unter Berücksichtigung des heutigen Strafen= und 
Gesängnißwesens sowie der thatsächlich vorhandenen 
kolonialpolitischen Verhältnisse die Deportation eine 
Stelle im Strafensystem finden kann; bei Bejahung 
dieser Frage ist gleichzeitig zu erörtern, in welcher 
Weise die Deportationsstrafe praktisch auszugestalten 
und durchzuführen ist. 
Die Preisarbeiten, welche in deutscher, franzö- 
sischer, englischer oder italienischer Sprache abgefaßt 
sein können, müssen bis spätestens 1. April 1897 an 
den Schriftführer der Stiftung, Herrn Rechtsanwalt 
Dr. Halle zu Berlin W., Kronenstraße 56, ein- 
gesandt sein. Dieselben sind mit einem Erkennungs- 
worte zu versehen, und es ist ein versiegelter Umschlag 
unter gleichem Erkennungsworte beizulegen, in wel- 
chem der Name und die Wohnung des Versassers 
angegeben sind. Ueber die eingegangenen Arbeiten 
entscheidet ein Preisgericht, bestehend aus folgenden 
Herren: Siaatsrath Professor Dr. Foinitzky, St. 
Petersburg, Staatsminister Professor Dr. Hagerup, 
Christiania, Reichsgerichtsrath Dr. Olshausen, 
Leipzig, Generalsekretär der Socicte Générale des 
Prisons Rivichre, Paris, Professor Dr. Stooß, 
Bern. Die Arbeit, welche von dem Preisgericht als 
beste und zugleich des Preises würdige anerkannt wird, 
erhält die ausgesetzte Prämie von 1600 Mark — 
2000 Fres. Die preisgekrönte Arbeit wird mit der 
Auszahlung der Prämie ausschließliches litterarisches 
Eigenthum der Holtzendorff " Stiftung, deren Vorstand 
auf Vorschlag des geschäftsführenden Ausschusses über 
ihre Veröffentlichung und Uebersetzung Bestimmung 
trifft. Die nicht preisgekrönten Arbeiten werden den 
Verfassern zur freien Verfügung zurückgesandt. 
Die Seitung „Cnzette for Zunzibar und Enst Alrien“. 
Die Leitung der „Gazette for Zanzibar and 
East Alrica“ hat der Arzt der Station der Eastern 
Telegraph Company Mr. Spurrier an Stelle des 
früheren zum Distriktsbeamten in Wassein bei Wanga 
ernannten Redakteurs Mr. Wilson übernommen. 
  
FVVVVVVVVVVVVVVWVVVVVVVVVFVYVYVYTTTT 
Tikteratur. 
Georg Wislicenus: Unsere Kriegsflotte. Dem 
deutschen Volke in Wort und Bild dargestellt. 
2. Aufl. Leipzig 1896. F. A. Brockhaus. 
Karl Röchling: Unser Heer. Breslan 1896. 
Wiskott.
	        

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