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Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Volume count:
7
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Theil.
  • Verfügung des Reichskanzlers wegen Ausübung der Strafgerichtsbarkeit und der Disziplinargewalt gegenüber den Eingeborenen in den deutschen Schutzgebieten von Ostafrika, Kamerun und Togo.
  • Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten des Schutzgebietes von Deutsch-Ostafrika während des Geschäftsjahres 1895.
  • Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun, betreffend Abänderung der Verordnung über Ausstellung einer Statistik.
  • Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei dem Kaiserlichen Gericht des Schutzgebietes der Marshall-Inseln während des Geschäftsjahres 1895.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 
Ramerun. 
Der dem Kaiserlichen Gouvernement zur Beschäf- 
tigung überwiesene Gerichtsassessor Dr. Gleim und 
der Assistenzarzt Dr. Doering sind mit „Lulu 
Bohlen“ am 10. März 1896 in Kamerun ein- 
getrosfen und haben ihren Dienst angetreten. 
Der zum Kaiserlichen Gonvernement von Kamerun 
kommandirte Lieutenant Dominik vom Grenadier- 
Regiment Prinz Carl von Preußen (2. Branden- 
burgischen) Nr. 12 ist mit dem Dampfer „Lulu 
Bohlen“ am 10. März d. Is. in Kamerun ein- 
getroffen und hat sich unmittelbar nach Ankunft über 
Kribi nach Yaunde begeben, um die Leitung der 
dortigen Station wieder zu übernehmen. 
Der Zolldirektor Scheffler hat nach zweijähriger 
Thätigkeit in Kamerun am 18. März d. Is. das 
Schutzgebiet mit Heimathsurlaub verlassen und wird 
während dieser Zeit von dem Zollamtsassistenten 
Dietß vertreten. 
Der Premierlieutenant v. Brauchitsch hat am 
15. März d. Is. Kamerun mit Urlaub verlassen. 
Der Oberlazarethgehülfe Seebe ist am 10. März 
d. Is. mit „Lulu Bohlen“ in Kamerun eingetroffen 
und hat seinen Dienst angetreten. 
247 
  
1 4444. 4. 4á 4A 4. 4. . 4 4. u. c. A. S. A. A... S. J. J. S.S. A. A. 4. A. 4. 
Zur Brachtung! 
Der heutigen Nummer liegt ein Inhaltsverzeichniß 
zu den Jahrgängen 1 bis V (1890 bis 1894) des 
Deutschen Kolonialblattes bei, welches eine rasche 
Orientirung über den reichen Inhalt dieser Jahr- 
gänge ermöglichen wird. Das dem Inhaltsverzeichniß 
beigegebene geographische Namenverzeichniß, 
das sich aus den im nichtamtlichen Theile enthaltenen 
„Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten“ zu- 
sammensetzt, ist in theilweiser Anlehnung an die 
Rechtschreibung der Namen auf den Kiepertschen 
Karten, bei den auf den Karten nicht vorkommenden 
Namen nach der am meisten gebrauchten Schreib= 
weise gewählt. * . 6 
Wir hoffen, daß die Beifügung eines geographischen 
Namenverzeichnisses dazu beitragen dürfte, eine ein- 
heitliche Rechtschreibung der Namen herbei- 
zuführen, und bitten deshalb alle Leser des Kolonial- 
blattes, insbesondere die in den Schutzgebicten, der 
Redaktion etwaige Wünsche bezüglich des Inhalts- 
verzeichnisses, vorgekommene Frrthümer u. s. w., zur 
Berücksichtigung für spätere Verzeichnisse, frcundlichst 
bekannt zu geben. Diesbezigliche Zuschriften wolle 
man an die Redaktion des amtlichen Deutschen 
Kolonialblattes gelangen lassen. « 
stfffsvavvvvsvvffskisfvvvvfssf 
Nachrichten aus den deulschen Schuhgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-ltafrika. 
Sur Reise des Kaiserlichen Gouverneurs. 
Der Kaiserliche Gouverneur berichtet über eine 
von ihm nach Kisali, zum Rufiyi und durch Süd- 
Usaramo zurück unternommene Reise, wie folgt: 
Ich marschirte auf der sogenannten Stevenson- 
road bis Kisaki und fand, daß dieser Weg zum 
größten Theil gut in Ordnung gehalten und mit 
nur kleinen Verbesserungen für Fahrzeuge leicht her- 
zustellen ist. Auf vielfaches Ansuchen der Ein- 
geborenen von West-Usaramo und Ukami ließ ich die 
Station Kisaki besetzt mit 1 Unteroffizier und 
10 Mann. Ich habe angeordnet, den baufälligeren 
Theil der Station niederzureißen und den neueren, 
zu einer kleinen, den jetzigen Verhältnissen aber völlig 
genügenden befestigten Station umzubauen, was fast 
ohne Unkosten sich als durchführbar erwies. Beson= 
ders auch habe ich die Station nicht ganz auf- 
gegeben, weil ich sie als Zwischenpunkt zwischen dem 
Endpunkt der Schiffbarkeit des Rufiyi und den 
jungen Bericht über die Schifffahrtsverhältnisse des 
Flusses zu haben, den Lieutenant v. Grawert mit 
einem Unterbeamten, der sich auf meiner Nyassareise 
Erfahrung gesammelt hatte, in Kanus den Rufiyi zu 
Thal fahren lassen, und hat dieser Offizier das 
gleiche Resultat wie frühere derartige Untersuchungen 
bezüglich der Schiffbarkeit des Flusses, nämlich ein 
gutes, gebracht. # · * " 
Für die möglichst schleunige Inangriffnahme der 
Befahrung des Rufiyi spricht der Umstand, daß der 
Ulanga auf einer weiten Strecke aufwärts schiffbar 
ist, so daß wir, wie ich hoffe, in nicht allzu langer 
Zeit mit einer kurzen Umgehung der Hindernisse des 
Rufiyi von den Panganifällen bis zur Ulanga- 
Ulugurubergen, die nächst Usambara die günstigste 
Gelegenheit zur Anlage von Plantagen bieten, halten 
will. Ich habe, um noch einmal einen möglichst 
mündung auf weit über die Hälfte des Weges von 
der Küste bis zum Nyassasee den Wasserweg be- 
nutzen können. 
Dies wird bei der späteren Anlage einer Station 
im Gebiete der Magwangwara eine besondere Be- 
deutung erlangen. 
Zur Verbindung einer derartigen Station mit der 
Küste ist die Benutzung des Ulanga und Rufiyi von 
unberechenbarem Vortheil, ebenso wie zur Verbindung 
des Nyassasees (Station Langenburg) mit der Küste.
	        

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