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Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
7
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Der Gegensatz zwischen den Wanderdünen südlich und 
den unbedentenden Hügeln nördlich vom Tsoakhaub 
spricht deutlich genug hierfür. Am Strande selbst 
findet sich zwar an der Oberfläche feiner Schwemm- 
sand, aber nur wenige Meter landeinwärts trifft man 
schon Sand, welcher mit scharfkörnigen Verwitterungs- 
produkten stark vermischt ist. Auf der Hochfläche 
endlich sindet man nur noch Verwitterungsprodukte. 
Dort erhalten sich Wagenspuren monatelang unver- 
ändert. Fast überall liegt das Ufer im Abbruch und 
nur selten findet man eine Stelle, welche auf frisch 
angeschwemmten Sand schließen läßt. Nach Berichten 
von Augenzeugen lag im Jahre 1893 der Strand 
etwa 50 m weiter seewärts, und es läßt sich wohl 
annehmen, daß diese Vorlagerungen vom Tsoakhaub= 
flusse hergestammt haben, der in jenem Jahre ab- 
gelommen ist. Es scheint demnach hier eine perio- 
dische An= und Abschwemmung von Flußgeschieben 
stattzufinden Hierin liegt eine gewisse Gefahr für 
ein etwaiges Bauwerk, die nicht aus dem Auge ge- 
lassen werden darf. 
Mit Rücksicht auf diese Gefahr ist es zweckmäßig, 
die Landestelle so weit von der Flußmündung entfernt 
zu wählen, als anderc Umstände dies gestatten. Von 
der Flußmündung ausgehend, zieht sich die äußere 
Klippenreihe in weitem Bogen bis zur jetzigen Lande- 
stelle hin. Die hier eingeschlossene Fläche wird 
naturgemäß die nächste Ablagerungsstelle für die 
Flußgeschiebe bilden. Zwischen der jebigen und der 
früheren Landestelle befindct sich eine ähnliche Flächce, 
während weiter nach Norden die äußere Klippenreihe, 
welche für den Schutz des Bauwerks von so wesent- 
lichem Nutzen ist, mehr und mehr verschwindet. 
Danach wird die alte Landestelle die Grenze bilden, 
bis zu welcher man nach Norden gehen darf. Auf 
die Strömungen und die Sandbewegung braucht bei 
der Wahl der Baustelle keine Rücksicht genommen zu 
werden, weil sie für die ganze in Frage kommende 
Strecke dieselben sind. Wenn man den Bau un- 
mittelbar nördlich von der Fahrrinne der alten Lande- 
sielle ausführt, kann man mit möglichst geringen 
Kosten eine den jetzigen Bedürfnissen entsprechende 
Mole ausführen, ohne die Möglichkeit späterer Er- 
weiterung zu verlieren. Man hat bis 100 m vom 
Strande in einer Wassertiese von im Mittel 1,0 m 
zu bauen und kann weiter hinaus leicht die Tiefe 
von 7,0 m erreichen. Neben der so gelegenen Mole 
befindet sich aber eine Rinne, in der Fahrzeuge von 
2 m Tiefgang bis nahe an den Strand hinanfahren 
können. Später kann die Mole, wenn erforderlich, 
als Wellenbrecher zur Gewinumg einer gesicherten 
Rhede beliebig verlängert werden. 
Durch den Vorbau einer Mole oder eines Wellen- 
brechers, der weit über die äußersten Klippen vor- 
tritt, werden sich Aenderungen in den Strömungen 
und infolgedessen auch in der Sandbewegung ein- 
stellen. Welcher Art dieselben sein und in welchem 
Umfange sie eintreten werden, läßt sich nur muth- 
maßen. Da die Mole, um wirksamen Schutz gegen 
  
499 — 
die Wellen zu geben, nach Norden gekrümmt werden 
muß, wird wahrscheinlich eine Abdrängung des süd- 
lichen Stromes von der Küste erfolgen. Das Zu- 
sammentreffen des abgelenkten Stroms mit der süd- 
lichen Strömung wird dann zur Bildung einer Barre 
am Ende der Mole führen. Ebenso wird eine 
langsame Versandung des Winkels nördlich vom 
Bauwerk sich bemerkbar machen. Bei der geringen 
Sandführung läßt sich indessen annehmen, daß diese 
Uebelstände nicht besonders lästig fallen werden. Die 
Untersuchung, wie durch zweckmäßige Anordnung den 
Folgen am besten entgegengearbeitet werden kann, 
wird Sache der Projektbearbeitung sein. 
Der überall anstehende Granit wie auch der 
Basalt liefern für den Molenbau vorzügliches Ma- 
terial zu Steinschüttungen, Quadern und Beton. Der 
vorhandene Sand ist zum Mauern geeignet. Das 
im Innern vorhandene Holz eignet sich seines 
Wuchses wegen nicht zu Bauzwecken, auch würde der 
Transport mit Ochsenfuhrwerlen sich zu theuer stellen. 
Die Verwendung von Holz ist thunlichst zu be- 
schränken, da dasselbe von Wurmfraß zu leiden hat. 
Andere als die erwähnten Materialien sind nicht 
vorhanden. 
Für die Ausführung werden Handwerker aus 
Deutschland und Arbeiter von der Goldküste heran- 
zuziehen sein, da die Eingeborenen des Schusgebietes 
arbeitsschen und unzuverlässig sind. 
Das Ergebniß der Untersuchungen läßt sich in 
folgende Sätze zusammensassen: 
1. Tsoakhaubmund ist für die Anlage eines Hafens 
nicht allein durch die Beschaffenheit der Küste, 
sondern auch namentlich durch das Vorhanden- 
sein von Wasser und Viehsutter in der Nähe 
besonders begünstigt. 
2. Die örtlichen Verhältnisse verbieten die Erbauung 
einer eisernen Landebrücke und weisen auf eine 
Mole unter Verwendung des vorhandenen Stein- 
materials hin. 
3. Die Mole in einer den jetzigen Bedürfnissen 
entsprechenden Länge kann mit verhältnißmäßig 
geringen Kosten erbaut werden, ohne die Mög- 
lichkeit einer späteren Erweiterung zu verlieren. 
  
Deutsch-Neu-Guinea. 
Astronomische Arbeiten H. M. vermessungeschiffes 
„WMöwe“. 
Der an Bord S. M. Vermessungsschiffes „Möwe“ 
thätig gewesene Astronom Dr. Hayn hat seine 
astronomischen Arbeiten daselbst beendet. — Von 
dem stellvertretenden Landeshauptmann in Friedrich- 
Wilhelmshafen ist darüber unter dem 7. Mai d. Js. 
folgender Bericht erstattet worden: 
An den verschiedensten Stellen des Schutz= 
gebietes, im äußersten Osten auf den Salomons= 
inseln wie im Westen auf Angriffshafen, an der
	        

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