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Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
7
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Hauptartikel für den Ankauf von Kola. Neggi besitzt 
einen nicht unbedentenden Marktplatz, auf welchem 
täglich Markt stattfindet, der, was den Detailverkauf 
betrifft, dem Markt in Salaga überlegen ist. Auf dem 
Yeggimarkt kommen an europäischen Waaren vor Allem 
Accrazeuge, auch etwas Lomezeuge, Lomepommaden, 
Perlen, Glasknöpfe, Rothgarn, rohe Wollgarne, Näh— 
nadeln, Faden und Messer zum Verkauf. Haupthandels- 
artikel bildet Salz, außerdem kommen an einheimischen 
Gütern zum Verkauf: Kolanüsse, Steinperlen, welche 
stellenweise im Innern ausgegraben und angefertigt 
werden, Mossitücher, Mossithonpfeisen, Bleiglanz, 
Stricke (Dagombaarbeit), Haussaschwerter, Körbe, 
Weißgarn, Blaugarn, Baumwolle, Bittersalz, Kale- 
bassen, Seife, Scheabutter, Thontöpfe, ferner an 
Lebensmitteln: Guineakorn, Yams, Kassada, Bohnen, 
Pfeffer, Honig, Bananen, Hühner, Fische, Wildpret 
und alle Arten fertig zubereiteter Speisen. Auch 
ein Metzger betreibt erfolgreich sein Handwerk. 
Der Rückweg wurde über Salaga angetreten. 
Es zeigte sich zwischen Deggi und Salaga ein Ge- 
wässer, welches in der großen Regenzeit ganz un- 
passirbar sein soll. Von Salaga marschirte Graf 
Zech über Neu-Dentemanso (am linken Dakäufer), 
Akandim nach Kayamsö. Anfang Juni wurde Kete- 
Kratschi wieder erreicht. 
Rarte des südlichen Theiles von Togo. 
Nach mehrjährigen Arbeiten hat der Kartograph 
P. Sprigade jetzt mit Benutzung alles vorhandenen 
Materials eine Karte des südlichen Togogebietes 
fertiggestellt, die als Beilage des dritten Heftes der 
„Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehr- 
ten aus den deutschen Schutzgebieten“ erschienen ist. 
Die Karte, welche auf sehr zahlreichen und mühsamen 
Arbeiten der in Togo thätig gewesenen deutschen 
Forscher beruht, bringt ein ganz neues und vielfach 
überraschendes Bild des deutschen Schutzgebietes. 
Leider ergiebt sich zugleich, wie viel noch besonders 
im Osten Togos zu thun übrig bleibt, um auch von 
diesen Gebieten ein wahrheitsgetreues Bild zu ge- 
winnen. Es ist beabsichtigt, auch für die nördlichen 
Theile des Schutzgebietes eine solche Karte erscheinen 
zu lassen. 
Deuktsch-Südwelkafrika. 
Tsoakhaubmund und Baiweg. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann Major Leut- 
wein meldet aus Otyimbingwe unter dem 10. August 
d. Is. Folgendes: 
Euer Durchlaucht melde ich gehorsamst, daß ich 
nach Prüfung der einschlägigen Verhältnisse meinen 
längst gehegten Plan, in Tsoakhaubmund einen selb- 
ständigen Küstendistrikt einzurichten, in Ausführung 
gebracht habe. Zum Distriktschef habe ich den 
611 
  
Hauptmann v. Perbandt ernannt, einen älteren und 
landeskundigen Offizier. Es stehen ihm für die ein- 
zelnen Expeditionszweige vier Unteroffiziere zur Seite, 
und zwar je einer für Bekleidung, Munition, Pro- 
viant und sonstige Materialien. Der rege Handels- 
verkehr sowie die bevorstehende Zollerhebung werden 
mit der Zeit auch die Einrichtung einer Regierungs- 
kasse in Tsoakhaubmund erforderlich machen, deren 
Verwaltung zweckmäßigerweise dem dort zu stationi- 
renden Zollbeamten übertragen werden würde. Im 
Uebrigen gehören zu dem Distrikte noch Kap Croß 
sowie die Polizei= und künftigen Zollstationen rings 
um Walfischbai. Angesichts der dort in sichere Aus- 
sicht zu nehmenden Schmuggelversuche wird eine strenge 
Negelung des Grenzbewachungsdienstes erforderlich 
werden, welche der weit entfernte Distriktschef von 
Otyimbingwe überhaupt nicht würde auf sich nehmen 
können. Außerdem erfordert das immer zahlreicher 
werdende Regierungscigenthum in Tsoakhaubmund 
die Einführung eines geregelten Wachtdienstes und 
damit Verstärkung der bisher unbedeutenden 
Garnison. 
Mit dieser Organisation halte ich zunächst jedes 
Bedürfniß der Truppe für Etappeneinrichtungen ge- 
deckt. Ob daneben mit der Zeit noch ein geschulter 
Civilbeamter, als welchen der diesseitige Etat einen 
Stationschef in Tsoakhaubmund voraussieht, sich er- 
forderlich erweisen wird, dürfte die Praxis ergeben. 
Bezüglich fernerer Hebung der Transport= 
schwierigkeiten bin ich mit dem Generalvertreter der 
Siedelungsgesellschaft, Dr. Sander, in Verbindung 
getreten. Derselbe will auf seinen alten Plan, Ein- 
richung von Wirthschaftsstationen auf dem Bai- 
wege, zurückkommen und ich hoffe, daß sich die Sache 
verwirklichen läßt. 
Endlich habe ich zum Chef des verkleinerten 
Distrikts Otyimbingwe den mit der letzten Verstärkung 
herausgekommenen Pionieroffizier Premierlientenant 
Franke ernannt, mit der Weisung, die bereits be- 
gonnene Verbesserung des Baiweges zu vollenden 
sowie auch ständig für dessen Instandhaltung Sorge 
zu tragen. Indessen möchte ich auch bei dieser Ge- 
legenheit nicht unterlassen, zu betonen, daß alle der- 
artigen Maßnahmen den Bau einer Bahn nicht ver- 
zögern dürfen, sondern daß sie nur geeignet sind, 
bis zu dessen Verwirklichung die schlimmsten Unzu- 
träglichkeiten vom Schutgebiete fernzuhalten. 
  
Maßregeln gegen die Kinderseuche. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann berichtet aus 
Windhoek unter dem 13. Juli d. Is. Folgendes: 
Euer Durchlaucht lege ich die Abschrift einer 
Verordnung vor, welche ich unmittelbar nach 
Rückkehr vom Feldzuge in Bezug auf Grenz- 
absperrung gegenüber der drohenden Rinderpest er- 
lassen habe. Bei dem Ernst der Sache habe ich 
eine völlige Abschließung der Grenze einer theilweisen
	        

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