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Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1898
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
9
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)
  • Title page
  • Inhalt.
  • Vorbemerkung.
  • I. Chronologische Uebersicht der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1861.
  • II. Deutschland.
  • III. Oesterreich.
  • IV. Außerdeutsche Länder.
  • 1. Portugal
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • V. Außereuropäische Staaten.
  • VI. Erzählende Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1861.
  • VII. Uebersicht der Börsencurse in London, Paris und Wien im Laufe des Jahres 1861.

Full text

192 Außerdeutsche Länder — Stalien. 
„. . . Indem Se. Maj. die Vertreter der ihm. verbündeten und befreundeten 
Souveräne um seine Person zu haben wünscht, hat er sich entschlossen, 
sämmtliche Chefs der fremden Legationen förmlich einzuladen, in Gaeta, 
wo sie im allgemeinen Interesse accreditirt sind, auszuharren. Als 
das diplomatische Corps sich gestern dem Könige vorstellte, haben die Ge- 
sandtschaftschefs, welche die Ehre hatten, sich mit ihm über die Belagerung 
von Gacta zu unterhalten, ihn ermuthigt, Widerstand zu leisten, selbst 
nachdem die Abfahrt der französischen Escadre einem Blokus und einem 
Angriff von der Seeseite freies Feld gelassen haben würde. Von heute 
an legt Se. Maj. einen ganz besondern Werth darauf, die Ausichten dieser 
Gesandten zu vernehmen. Die einläßlich motiolrten Rathschläge dieser 
ehrenwerihen Repräsentanten waren für die Fortsetzung des Widerstandes. 
Nachdem Se. Maj. diese Rathschläge angehört, schwankt er sicht länger 
und hat sofort den Entschluß Pelabt, sich in Gaeta einzuschließen und biesen 
Rest der Monarchie bis zum letzten Augenblicke zu vertheidigen.. 
Zugleich stellt eine Circulardepesche an die Mächte das bestimmte 
Verlangen, die Blokade Gaetas durch die piemontesische Flotte 
nicht anzuerkennen und nicht zu respectiren: 
„ Unter solchen Umständen hat der König — nicht um seine Person 
zu retten, die er seit Monaten täglich allen Gefahren aussetzt, sondern um 
die königliche Würde, welche er repräsentirt, vor Erniedrigung und Be- 
leidigung zu schützen — das Recht, zu hoffen, daß in dem gegenwärtigen 
ungleichen Kampfe die europäischen Mächie bekannt machen, ob sie die 
Blokade anerkennen oder nicht, welche ohne Kriegserklärung, ohne regltl- 
mäßige Notifikation von der piemontesischen Flotte jetzt geübt wird, und 
vertraut Se. Majestät, daß sie dann an den. König von Sardinien eine 
Collektiverklärung erlassen, um die Freiheit Sr. Majestät zu garantiren, 
wenn die Zufälle einer verzweifelten Belagerung sein Leben verschonen, und 
um gegen alle Ungebühr die Person der jungen Königin zu schützen, welche 
mit einer Geistesgröße, die ihres Herzens würdig ist, den inständigsten Bitten 
widerstanden hat, nur um in den Spitälern sich der Pflege der Verwundeten 
zu widmen, fühllos gegen jede Gefahr ihrer eigenen Person"“. 
19. Jan. Abfahrt der französischen Escadre von Gacta. 
22. „ Die Beschießung Gaeta's beginnt wieder. 
„ " Die Piemontesen sprengen die Bande Chiavone's in den Abruzzen 
auseinander, dringen über die römische Gränze, stecken das Kloster 
Casamari in Brand und ziehen sich wieder über die Gränze zurück. 
30. Jan. Ein k. Decret hebt das Generalcommando des Freiwilligen- 
heeres in den Südprovinzen auf und verordnet die Verlegung des 
ganzen Corps nach Oberitalien. 
13. Febr. Gaeta capitulirt. Eine Circulardepesche des Ministers Franz l. 
deutet die Gründe an, die den König zur Uebergabe bewogen: 
„Die Gründe, welche zur Capilulation Gaeta's geführt haben, sind theils 
politischer, kheils militärischer Natur. Zu den politischen gehören: die syste- 
matische Feindseligkeit Englands, die vom Kaiser der Franzosen laut ausge- 
sprochene Absicht, das Prinzip der Nichtintervention aufrecht zu erhalten und 
die Unthätigkeit der anderen Mächte, Gründe, die keine Hoffnung auf bal- 
dige Hilfe übrig ließen. Was die milktärische Frage anbelangt, so hatte 
der Platz entsetzlich durch die fortgesetzte Beschießung gelitten; der Typhus 
decimirte die Garnison; die feindliche Artillerle war jener der Festung über-
	        

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