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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1898
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
9
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

2. Praktische Uebungen: täglich außer Sonnabends, 
5—7 Uhr (5—6 Uhr für den Anfänger-Kursus, 
6—7 Uhr für den zweiten Kursus), Herr 
Belten. 
3. Schreibübungen: Montags, Mittwochs, Frei- 
tags, 4—5 Uhr, Herr Velten. 
Herero. Anfangsgründe: Dienstags, Freitags, 10 
bis 11 Uhr, Herr Velten. 
Haussa. 1. Anfänger-Kursus: täglich außer Sonn- 
abends, 8—9 Uhr, Herr Dr. Lippert. 
2. Ethnographie und Geschichte des westlichen 
Sudan: Sonnabends, 8—9 Uhr, Herr Dr. 
Lippert. 
1. Praktische Uebungen: täglich außer Sonnabends, 
5—6 Uhr, Herr Muhammed Beschir. 
2. Schreibübungen: Dienstags, Freitags, 41—5 Uhr, 
Herr Muhammed Beschir. 
  
Praktische Uebungen mit Instrumenten, welche den 
astronomischen Ortsbestimmungen und topographi- 
schen Messungen auf Reisen dienen: Mittwochs, 
12—2 Uhr, Herr Prof. Dr. Güßfeldt. 
Herr Assistent Schnauder wird auf dem Gebiet 
des Königlichen Geodätischen Instituts bei Pots- 
dam die praktischen Uebungen leiten, soweit die 
Witterungsverhältnisse des Winters dies gestatten, 
bezw. im Auditorium XXIII des Seminars. 
Ueber Tropenhygiene, verbunden mit Demonstrationen 
und praktischen Uebungen: Mittwochs, Freitags, 
4—5 Uhr, Herr Oberstabsarzt Dr. Kohlstock. 
Ueber die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen und deren 
Verwendung, mit Demonstrationen: Montags, 
Donnerstags, 10—11 Uhr, Herr Prosessor 
Dr. Warburg. 
Landeskunde der deutschen westafrikanischen Kolonien 
(Deutsch= Südwestafrika, Kamerun und Togo): 
Dienstags, Freitags, 4—5 Uhr, Herr Dr. Dove. 
Koloniale Wirthschaftslehre (Auswanderung, Siede- 
lung 2c.): Mittwochs, 3—4 Uhr, Herr Dr. Dove. 
Anleitung zum Sammeln, Ronserviren und Verpacken 
von Thieren für die zoologische SLammlung des Museums 
für Katurkunde in Berlin. 
1. Säugethiere!) 
von P. Matschie. 
Das Abbalgen. Bei größeren Thieren schneide 
man auf der Unterseite des Körpers mit einem Scal- 
pell oder einem Messer mit scharfer Spitze die Bauch- 
haut vom Kinn bis an den After heran vermittelst 
eines Längsschnittes auf und führe alsdann diesen 
Schnitt auf der Innenseite der Beine weiter bis zu 
den Zehen. Man vermeide die Verletzung des Afters 
und der Geschlechtsorgane und hüte sich, die Bauch- 
muskulatur zu durchschneiden, damit die Eingeweide 
  
  
*) Abgedruckt aus: P. Matschie, Die Säugethiere 
Deutsch-Ostafrilas. Verlag von Dietrich Reimer, Verlin 1805. 
516 
  
nicht herausquellen. Alsdann löst man die Haut mit 
Hülfe einer kräftigen Pinzette von der Bauchwand 
und den Schenkeln los und schneidet dieselbe dicht 
über den Krallen, Zehen oder Hufen ab. Bei Zehen- 
thieren werden alle Zehen auf der Unterseite bis vor 
das Krallenglied aufgetrennt. Der Schwanz wird 
auf der Unterseite der Länge nach aufgeschnitten. 
Hat man den Rumpf aus der Haut herausgeschält, 
so löst man, so weit es geht, mit dem Griff des 
Scalpells oder den Fingern die Haut des Kopfes, 
wobei man namentlich bei der Schnauze, den Lippen, 
der Nase und den Augen sehr vorsichtig sein muß. 
Die Ohrknorpel werden dicht am Knochen durch- 
schnitten. Die Ohren, Lippen und Augenlider müssen 
taschenförmig gespalten werden, damit die Konser- 
virungsstoffe von innen wirken können. 
Bei gehörnten Thieren löst man die Haut um 
die Hornwurzel herum los und vergrößert, wenn 
nöthig, diese Oeffnungen durch einen verbindenden 
Schnitt. 
Niemals lasse man den Schädel oder die Füße 
unpräparirt im Felle! 
Bei kleineren Thieren genügt gewöhnlich ein 
Längsschnitt zwischen Kinn und After, um den ganzen 
Körper herausbalgen zu können. Um die Beine her- 
auszuschälen, drücke man zunächst das Knie heraus 
und schneide dann das Hüftgelenk durch; die Vorder- 
gliedmaßen werden im Schultergelenk losgetrennt; 
die Sohlen und Zehen sind auszuschneiden. 
Das Konserviren. Hat man die Haut ab- 
gezogen, so entfernt man das Fett durch Kratzen mit 
einem stumpfen Messer, wäscht das Blut aus dem 
Haar aus und legt die Haut für eine halbe Stunde 
in Wasser. Dann nimmt man sie wieder heraus, 
läßt sie gut ablaufen und legt sie in eine Lösung 
von gleichen Theilen Alaun und Salz oder reibt sie 
stark mit Alaun und Salz ein. Im Nothfalle kann 
man auch die Asche des Lagerfeuers hierzu gebrauchen. 
Alsdann weicht man alle trocken gewordenen 
Stellen der Haut mit Wasser auf, bestreicht die ganze 
Innenseite mit Arsenikseife, kämmt und bürstet das 
noch nasse Haar möglichst glatt und legt die Haut 
zum Trocknen an einen luftigen, nicht von der Sonne 
beschienenen Ort. Vor dem Verpacken bestreut man 
die Häute reichlich mit Naphthalin. 
Zarte Häute verpacke man in Papier und schichte 
dieselben übereinander, indem man zwischen je zwei 
Stücke eine Schicht Watte legt. 
Den Schädel reinige man von den Fleischtheilen 
möglichst, ohne ihn irgendwie zu verletzen, entferne 
die Augen, hole durch das Hinterhauptsloch das Ge- 
hirn heraus, vergifte ihn gut, befestige den Begleit- 
zettel und lasse das Präparat trocknen. 
Die Beinknochen werden oberflächlich gereinigt, 
gut etikettirt und mit dem Schädel in Papier zu- 
sammen eingewickelt. 
Wenn es möglich ist, sammele man von jeder 
Thierart auch mindestens ein Skelett. Skelette 
werden so hergerichtet, daß man nach dem Abziehen
	        

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