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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1898
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
9
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialrath.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Zur Aufklärung!
  • Kolonialrath.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

Beziehungen mit den dortigen Gebieten zu fördern. 
Der Kolonialrath genehmigte ferner einstimmig eine 
Resolution, durch welche die Hoffnung ausgesprochen 
wird, daß die deutschen Interessen in Gandu und 
im Tschadsee-Becken seitens der Regierung energisch 
vertreten werden möchten. Der Etat von Togo gab 
zu weiteren Erörterungen keinen Anlaß. 
Nach Eröffnung der Sitzung am 25. gab der 
Vorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung über 
die neulichen Unruhen in Deutsch-Südwestafrika einige 
Mittheilungen, denen gegenüber die aus englischen 
Quellen stammenden Meldungen stark übertrieben 
erscheinen. Die sich anschließende Generaldebatte 
über den südwestafrikanischen Etat betraf vornehmlich 
wirthschaftliche Fragen, wie den Bau der Baiwegbahn 
und der in Verbindung mit dieser in Swakopmund 
geplanten Hafenmole und die sanitären Zustände des 
Schutzgebiets. Ueber letztere berichtete der anwesende 
Oberstabsarzt Dr. Kohlstock. Aus dessen eingehen— 
der Darstellung ist zu entnehmen, daß in den letzten 
zwei Jahren die gesundheitlichen Verhältnisse, zumal 
im Norden des Schutzgebietes, infolge Zusammen— 
wirkens verschiedener klimatischer und sonstiger Ursachen 
allerdings nicht besonders günstig gewesen sind, daß 
indessen die Besserung stetig fortschreitet und die hier 
und da für die Zukunft gehegten Besorgnisse als 
unbegründet bezeichnet werden müssen. Die Spezial- 
debatte berührte die Einführung der Selbstverwaltung, 
die Ausbildung der Kolonialbeamten und die Gleich- 
stellung der südwestafrikanischen Beamten hinsichtlich 
der Pensionsberechtigung, der Versorgung ihrer 
Hinterbliebenen 2c. mit den Beamten der anderen 
Kolonien und mit den Offizieren der Schutztruppe. 
Ausführlicher wurden die Landungsverhältnisse in 
Swakopmund sowie der Anschluß des Schutzgebietes 
an das internationale Kabelnetz besprochen. Schluß 
1 Uhr. 
In der Nachmittagssitzung des 25., welche gegen 
3 Uhr begann, erledigte der Kolonialrath den noch 
übrigen Theil des südwestafrikanischen Etats und 
sprach dabei einstimmig den Wunsch aus, die Regie- 
rung möge sobald als möglich Mittel in den Etat 
einstellen zur Anlage landwirthschaftlicher Versuchs- 
stationen, zur Einrichtung eines das ganze Gebiet 
umfassenden meteorologischen Beobachtungsdienstes 
sowie zur Entsendung thierärztlicher und kulturtech- 
nischer Sachverständiger. Sodann ging der Kolonial= 
rath zur Berathung des Entwurfs einer Zollverordnung 
für Kamerun über, der ohne längere Debatte gut- 
geheißen wurde. Bei dieser Gelegenheit kam es zu 
einer vorübergehenden Erörterung der in Angriff 
genommenen Erschließung der Südostecke von Kamerun 
und der Zollverhältnisse des Schutzgebietes im All- 
gemeinen. Den Schluß der Verhandlungen bildeten 
zwei Vorlagen, betreffend die telegraphische Verbindung 
Kameruns mit Victoria und die Beschränkung der 
Einwanderung mittelloser Personen in Deutsch- 
Ostafrika; letztere wurde einer ad hoc gewählten 
Kommission zur eingehenderen Berathung überwiesen. 
  
690 
  
Am Vormittag des 26. trat der Kolonialrath 
zur Berathung besonderer Vorlagen wieder zusammen. 
Auf der Tagesordnung stand zunächst der vom Reiche 
mit der Neu-Guinea-Kompagnie abgeschlossene Ver- 
trag wegen Ablösung der Landeshoheitsrechte. Die 
Debatte wurde mit der einstimmig angenommenen 
Erklärung geschlossen, daß der Vertrag in seinen 
Grundzügen den früheren Vorschlägen des Kolonial= 
raths entspreche und sein Zustandekommen für das 
Reich schon im Hinblick auf die große Entwickelungs- 
fähigkeit Neu-Guineas als vortheilhaft bezeichnet 
werden müsse. Zugleich sprach der Kolonialrath der 
Kompagnie seine Anerkennung für die bisher geführte 
Verwaltung des Schutzgebietes aus. Eine sehr ein- 
gehende Auseinandersetzung rief eine Denkschrift, be- 
treffend Aufnahme der deutschen Sprache in den 
Lehrplan der Schulen in den Schutzgebieten, hervor; 
daran betheiligten sich namentlich die Vertreter der 
Missionen, Wirklicher Geheimer Rath Dr. v. Jacobi 
und Domkapitular Professor Dr. Hespers. Es 
wurde darauf folgende Resolution gefaßt: 
„Im Anschluß an seinen Beschluß vom 23. Ok- 
tober 1896 empfiehlt der Kolonialrath der Regierung, 
darauf hinzuwirken, daß allen in den Kolonien bereits 
bestehenden oder noch zu errichtenden Schulen, un- 
beschadet ihrer besonderen Eigenart und Selbständig- 
keit, auf Grund eines im Einvernehmen mit den 
deutschen Missionen aufzustellenden Lehrplanes über 
den deutschen Unterricht, auf ihren Antrag ein Re- 
gierungszuschuß gegeben werde."“ 
Die dem Kolonialrath alsdann vorgelegte Wald- 
verordnung für Deutsch-Ostafrika wurde mit einigen 
Abänderungen angenommen. Am Schluß knüpfte sich 
eine längere Erörterung an die Vorlage, betreffend 
Dienstvorschriften für die Beamten in den Schutz- 
gebieten und Angehörigen der Schutztruppen hinsichtlich 
gewisser Nebenerwerbe und Beschäftigungen. Damit 
war die Tagesordnung erschöpft. 
Der Vorsitzende gab der Ueberzeugung Ausdruck, 
daß er den Kolonialrath nicht schließen dürfe, ohne 
den Herren Mitgliedern seinen Dank für das ihm 
bewiesene Entgegenkommen auszusprechen. Die Leitung 
der Verhandlungen sei ihm durch die Liebenswürdig- 
keit und die Nachsicht des Kolonialraths ganz beson- 
ders leicht geworden, und er knüpfe daran die Bitte, 
ihm auch für die Zukunft das ihm in so reichem 
Maße geschenkte Vertrauen bewahren zu wollen. Es 
erhob sich darauf Seine Hoheit der Herzog-Regent 
Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin 
und erwiderte: Er glaube im Namen aller Mit- 
glieder des Kolonialraths zu sprechen, wenn er dem 
Herrn Vorsitzenden für das Geschick und die energische 
Art, mit der die Verhandlungen geleitet worden 
seien, wärmsten Dank sage. Er und seine Freunde 
hätten dic feste Ueberzeugung gewonnen, daß die 
Leitung unserer Kolonialpolitik in die richtigen Hände 
gelegt sei. Er hoffe, daß der Herr Vorsitzende seines 
bedeutungsvollen Amtes noch lange mit derselben 
Kraft und Umsicht walten werde, die ihn in diesen
	        

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