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Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Volume count:
12
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 8.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Marshall-Inseln.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Marshall-Inseln.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Full text

— 284 
III. Capelle, de Brum und Jaluitgesellschaft 
zu Hamburg. 
Pflanzung Likieb: 1 weißer Pflanzer, 1 Halbblut- 
pflanzer und etwa 150 Marshall-Arbeiter. 
IV. Bootbauer in Likieb. 
J. de Brum (Halbblut), A. Capelle 2 Halbblut. 
–½ 
Samva. 
Entwaffnung der Lamoaner. 
Ueber die erfolgreich durchgeführte Entwaffnung 
der Samoaner liegt jetzt ein längerer Bericht des 
Gouverneurs Dr. Solf vor, dem wir Folgendes 
entnehmen: 
Alsbald nach der Auszahlung der Entschädigungs- 
gelder, welche von den drei Vertragsmächten (Deutsch- 
land, England und Amerka) den Samoanern für 
die Ablieferung von 3410 Gewehren an die 1899 
nach Samoa entsandte Friedenskommission ausgesetzt 
waren, habe ich am 28. Dezember v. Is. eine Pro- 
klamation erlassen, worin die Eingeborenen auf- 
gesordert wurden, sämmtliche noch in ihrem Besitz 
befindlichen Feuerwaffen bis zum 31. Januar d. Is. 
auszuliefern. Für den Fall der Nichtabgabe der 
Gewehre bis zu diesem Termin war schwere Be- 
strafung und Konfiskation angedroht und zugleich 
eine Belohnung von 2 Dollar demjenigen zugesichert, 
der von der Verheimlichung von Waffen der Behörde 
Anzeige erstatten würde. Auf verschiedenen Fonos 
(öffentliche Berathungen) in Mulinu und auf Savaii 
habe ich den Inhalt der Proklamation erlautert und 
den Eingeborenen ans Herz gelegt, als Beweis ihrer 
oft und in wohlgesetzten Reden versicherten Loyalität 
sämmtliche Feuerwassen zu Kaisers Geburtstag, 
gleichsam als ein Geschenk für Seine Mojestät, ab- 
zuliefern. Mataafa und die Faipule gingen schnell 
und mit Freuden auf meinen Vorschlag ein und 
versprachen, die Gewehre sämmtlich, ohne Ausnahme, 
bis zum 27. Januar abzuliefern. Mit der Kontrolle 
der richtigen Ablieserung in Savaii habe ich den 
Ende Juli v. Is. von mir nach Savali verbannten 
Failantufi (Sekretär) Mataafas, den Häuptling Tolo, 
beauftragt, der seit Monaten nicht aufgehört hatte, 
mich durch Mataafa zu bitten, es mit ihm, als ge- 
bessertem Menschen, doch noch einmal zu versuchen 
und ihm ein Tofiga (Anstellung) zu geben. Tolo, 
ein höchst mtelligenter Samoaner, hat sich seines 
Auftrages gewissenhaft entledigt. Ich habe ihn nun 
zur letzten Auflese um alle Inseln geschickt und 
glaube, falls noch einige Waffen versteckt sein sollten, 
mit seiner Hülfe alle zu erhalten. 
meiner Urlaubsreise nach Neuseeland (Anfang Fe- 
bruar) waren gegen 1500 Feuerwafsfen und eine 
Menge verschiedenartiger Munition abgeliefert worden. 
Die Zahl 1500 dürfte der allgemeinen Schätzung 
nach der Zahl der nach Abgang der internationalen 
Kommission im Lande verbliebenen Feuerwaffen 
Bis zum Antritt 
entsprechen. Den Eingeborenen habe ich eine 
schädigung für die Waffen in Aussicht gestellt. 
jedoch betont, doß sie keinen Heller bekommen wi 
solange noch eine Feuerwasse im Lande sei.- 
zu ihrem Gelde zu kommen, werden diejenigen 
geborenen, die Waffen abgeliefert haben, bei 
Ungehorsamen auf Herausgabe der etwa noch 
borgenen Gewehre drängen. 
  
  
RAus dem Bereiche der Wissionen # 
der Antishlaverei-Bewegung. 
Die sechste württembergische Landes syr 
hat sich mit der Heidenmission, namentlich 
Kamerun, beschäftigt. Die Oberkirchenbehörde f 
der Weckung und Pflege des Missionslebens dt 
aus wohlwollend gegenüber, empfahl wieder hol 
warmer BWeise die Missionskollekte für Kamerun 
Erscheinungsfest, gestattete den Eintritt von T 
clogen in den aktiven Missionsdienst in deuts 
Schutzgebieten und erlaubte die Abhaltung mehr 
Missionsstunden jährlich an Stelle der sonntäglie 
Nachmittagschristenlehren. Landesgerichtspräsikt 
von Nestle in Hall, der langjährige und eift 
Vorstand des Kamerunvereins, stellte dann auf 
Sgynode eine Reihe von Missionsanträgen, die n 
der „Allg. Missions-Zeitschrift“ lauten: 
„Die Landessynode wolle an die Evangeli 
Oberkirchenbehörde die Bitte richten: 1. anzuordn 
daß in den evangelischen Kirchengemeinden des Lani 
l 
jährlich mindestens einmal in einem sonntäglick 
oder festtäglichen Vormittagsgottesdienst im Anschl 
an die Predigt oder an deren Stelle über die 2## 
gaben und Arbeiten der Heidenmission berich 
werde; 2. darauf hinzuwirken, daß die Geistlich 
in ihren Gemeinden das Verständniß und die The 
nahme für die Heidenmissson möglichst wecken ui 
pflegen, und zu diesem Zweck jüngeren Geistlich 
Beihülfen zum Besuch von Unterrichtskursen z 
Einführung in die Arbeiten und Aufgaben d 
Heidenmission zu gewähren; 3. ordinirte Predig 
amtskandidaten zu ermuntern, den evangelische 
Missionsgesellschaften zum Missionsdienst in de 
deutschen Schutzgebieten, namentlich in Kamerun, sie 
zur Verfügung zu stellen; 4. anzuregen, daß, wi 
auf anderen deutschen Hochschulen, so auch ## 
der evangelisch -theologischen Fakultät in Tübinge 
regelmäßige Vorlesungen über das Heidenmissions 
wesen gehalten werden; 5. das in immer zahl. 
reicheren Gemeinden übliche Erscheinungsfestopfer für 
die evangelische Mission in Kamerun den Kirchen. 
gemeinden des Landes auch fernerhin zu empfehlen.“ 
Zur Begründung seines Antrags führte Nesile 
aus, die evangelische Heidenmission sei bisher ein 
Zweig der freien Liebesthätigkeit gewesen, daher 
haben die kirchlichen Behörden sich weniger ihr zu- 
  
  
gewandt. Das könne nicht so bleiben. Jetzt habe
	        

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