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Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Volume count:
12
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Full text

AKus fremden Kolonien und 
Produhktionsgebieten. 
Europäische Reisende in Britisch-Uganda. 
In bemerkenswerther Weise hat sich der englische 
Kommissar für Uganda über Reisende in dem Pro- 
tektorat geäußert. 
Der Kommissar unterscheidet Reiseunternehmungen 
für Handelszwecke und Forschungsexpeditionen. 
Den ersteren verspricht er, sofern die Unter- 
nehmer die bestehenden Gesetze und Verordnungen be- 
achten, jede denkbare Unterstützung und Förderung. 
Was dagegen die von Privatleuten ausgerüsteten 
Forschungsreisen anlangt, so beklagt sich der Kom- 
missar bitter über die mannigfachen Unzuträglich- 
keiten, die diese mit sich bringen. 
Zunächst bestreitet er die Nothwendigkeit solcher 
Expeditionen. Die geogrophische und naturwissen- 
schaftliche Erforschung des Landes wird nach seiner 
Ansicht in völlig hinreichender Weise von den Be- 
amten und Offizieren des Schutzgebiets durchgeführt. 
Die Verwaltung bedürfe keiner fremden Unter- 
stützung in dieser Beziehung, manche Besucher des 
Protektorats sind der geregelten wissenschaftlichen 
Ausschließung desselben vielmehr geradezu ein Hinder- 
niß, da sie theils eigennützige Zwecke verfolgen, theils 
andere Museen als die des britischen Reiches be- 
reichern wollen. Die Beamten der Verwaltung 
senden dagegen die Ausbeute ihrer Sammlungen 
unverzüglich an die großen wissenschaftlichen Institute 
in England ein. 
Während aber die Verwaltung auch Sachver- 
ständigen, sofern diese von einem der vorgenannten 
Institute ausgesendet sind, jede Unterstützung ge- 
währen will, werden die Forscher, Sportsleute und 
Liebhabersammler, von denen Uganda in letzter Zeit 
heimgesucht worden ist, geradezu als eine Pestplage 
bezeichnet. Der Bericht sagt wörtlich: 
„Gleichviel, wie vermögend einige dieser Herren 
nach ihrer eigenen Behauptung sind, oder wie reich 
die Zeitungen oder Kapitalisten sind, die sie ver- 
treten, sie leben schließlich ohne Ausnahme als 
Schmarotzer eines oder des anderen Beamten. 
Es ist dies thatsächlich ein Fall von Erpressung. 
Wenn der unglückliche Beamte, bei dem sie sich ein- 
nisten (er hat an Gehalt meist nicht mehr als 250 Pfd. 
für das Jahr), nicht alle seine Vorräthe ihnen zur 
605 
  
  
Verfügung stellt, so drohen sie damit, unangenehme 
Dinge über ihn oder die Verwaltung von Uganda 
zu schreiben. Wenn der fragliche Beamte aber in 
dem Wunsche, überhaupt gefällig zu sein, oder weil 
er die abfällige Kritik fürchtet, große Belästigungen 
in Kauf nimmt und erhebliche Ausgaben macht, um 
die Zwecke des Eindringlings zu fördern, so wird 
er mit überschwenglichem Lobe „belohnt“, das ihm in 
den Augen des Auswärtigen Amts und des großen 
Publikums mehr schadet als nütt. 
Die Schilderungen dieser Forscher sind meist sehr 
ungenau, da sie nur kurze Zeit in der Gegend ver- 
weilen. Fast Alle besitzen eine eigene Fertigkeit 
darin, sich mit Empfehlungsschreiben heimischer Be- 
hörden oder Beamten auszurüsten, die sie dann be- 
nützen, um alle möglichen Vergünstigungen von den 
Beamten zu verlangen.“ 
Allen Privatleuten, heißt es in dem Bericht an 
das Auswärtige Amt in London, die wegen einer zu 
unternehmenden Forschungsreise Erkundigungen ein- 
ziehen, sollte gesagt werden, daß es ihnen, soweit sie 
die bestehenden Gesetze und Verordnungen beachten, 
zwar freistehe, im Schutzgebiet zu reisen, daß sie in- 
dessen in keiner Weise darauf rechnen dürfen, von 
der britischen Verwaltung oder den eingeborenen 
Häuptlingen irgendwie unterstützt zu werden; es gebe 
keine Gasthöfe im Lande, der Reisende müsse sich 
daher mit Zelten und Proviant ausrüsten; es sei 
ebensowenig möglich, daß die Häuptlinge der Ein- 
geborenen dem Reisenden Proviant ohne Bezahlung 
lieferten, wie, daß die europäischen Beamten ihnen 
Unterkunft und Verpflegung gewährten. 
Es sei zu hoffen, so schließt der Bericht, daß das 
Auswärtige Amt jedem Frager nahelegen werde, sich 
für eine Reise nach Uganda so auszurüsten, daß er 
es nicht nöthig hat, sich als ungebetener Gast bei 
Beamten oder Eingeborenen einzuquartieren, denen es 
ihre Mittel nicht erlauben, eine so schrankenlose Gast- 
freundschaft zu gewähren. 
Die Theeindustrie in Indien und Cevlon. 
Der amtlichen Statistik zufolge hat der Bau von 
Thee in Britisch-Indien gegenwärtig den folgenden 
Umfang erreicht: 
  
  
  
  
  
Mit Thee bebaute Acres Thecerzeugung in lbs 
1897 1898 1899 1897 1898 199 
Bengalen 119 190 130 241 132 923 38 951 000] 40 726 CO00 44910 000 
Assam 310 826 325 823 331 151 107 266 0OC00 109 287000 127 576 000 
Madrrrs 6335 6 512 10 164 352 000 352 000 646 000 
Nordwestprovinzun 7965 7024 7 854 1897 000 1897 000 2197000 
Tundah 9970 10259 10 135 2 179 000 2 179000 2152000 
Eingeb. Staatten 14 672 19 701 23 115 8 414 0000 8 414000 8776000 
Burma 1 100 1220 1 390 224 000 224 000 268 000 
Zusammen 470 119 501 680 516 732 163 01000 186 525 000 186 625 000
	        

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