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Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Volume count:
12
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Neuguinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Full text

nommene Nahrung war ganz aufgezehrt, da es aber 
stark regnete und sie hier und da Fische fangen 
konnten, erhielten sie sich einigermaßen bei Kräften. 
Ueber die nächste Nähe von Land waren sie ver- 
schiedener Meinung, sie trennten sich deshalb, zwei 
Kanus wollten nach den Palau, vier nach den 
Matelotas (Ngoli), einer südlich von Yap gelegenen 
Inselgruppe, und das siebente nach Yap. Dieses 
ist dann auch nach 19 weiteren Tagen hier einge- 
troffen. Als Nahrung diente seinen Insassen schließ- 
lich ein Brei aus Wasser und Reng (einem Farb- 
stoff, den sie nach hier verkaufen). Im Anblick von 
Yap beabsichtigten sie gleich nach Ugoi weiterzusegeln, 
und nur durch die Drohung eines der vier Männer, 
über Bord zu springen und an die Küste zu schwimmen, 
ließen sie sich zum Landen bewegen. 
Die von ihnen auf den winzigen und zerbrech- 
lichen Fahrzeugen zurückgelegte Entfernung beträgt 
gut über 2000 Seemeilen. 
Wenige Tage nach ihrer Ankunft wurde ein 
Kanu östlich von BYap gesichtet, das den Kurs West- 
Ost einhielt; da es zu weit entfernt war, konnten 
es die von hier abgesandten Fahrzeuge nicht er- 
reichen. 
Als ich den kühnen Seefahrern mittheilte, daß 
ich ihre Abreise nach Ugoi mittelst Kanus nicht er- 
lauben könnte, erschien ihnen das wie eine Hiobspost. 
Sie sind hier gut aufgehoben, und ihre Zurückschaffung 
wird mit der ersten sich bietenden Gelegenheit ver- 
anlaßt werden. 
Später sind auch die vier Kanus, welche sich 
auf der Fahrt von den Visayas (Philippinen) nach 
den Karolinen von den übrigen drei getrennt hatten, 
um die Matelotas zu gewinnen, in Yap# eingetroffen. 
Nach einer weiteren Fahrt von 1½ Monaten, also 
nach 2½ Monaten seit der Abfahrt von Kiuva, 
hatten sie die Matelotas erreicht und sich dort 
wieder erholt. Nach Verlauf einiger Zeit setzten 
die Kanus Segel, um in Gesellschaft von drei Fahr- 
zeugen von den Matelotas nach Yap zu fahren, 
das sie auch glücklich erreichten. Das vierte Kanu 
von Ugoi hatte geraden Kurs auf Ugoi genommen, 
konnte die Insel aber widrigen Windes wegen nicht 
gewinnen und ist dann nach Yap gekommen. Im 
Ganzen befanden sich 15 Männer und 3 Frauen in 
den Fahrzeugen, einer der Männer ist blind. 
Es erschien unfaßbar, wie die Leute sich auf 
der ungeheuren Wasserfläche zurechtfinden konnten. 
Auf meine Frage theilten sie mit, daß sich in jedem 
Kanu ein bis zwei Navigateure befänden, die nach 
den Sternen steuerten. Von früher Kindheit an 
werde eine Anzahl Knaben in der Wissenschaft, sich 
nach den Sternen zurechtzufinden, unterrichtet. Sie 
hätten später Probefahrten unter Betheiligung Kundiger 
zurückzulegen, und erst wenn sie diese Prüsungen be- 
standen hätten, würde ihnen die Führung der Kanus 
auf weiteren Fahrten anvertraut. Die hier befind- 
lichen Navigateure unter den Ugoi-Leuten sagten mir, 
42 
  
es wäre ihnen sehr wohl bekannt, daß die Sterne 
ihre Stellungen zu verschiedenen Zeiten änderten, 
damit rechneten sie auch, und so lange sie Nahrung 
und Wasser hätten, wären sie ohne Sorge; wenn 
auch nicht nach dem ersten Versuch, fänden sie sich 
doch nach dem zweiten oder ferneren zurecht. 
Samva. 
Die Selbstverwaltung der Samoaner. 
Für die Samoaner sind folgende Verordnungen 
erlassen worden. Am 31. August 1900: Ver- 
ordnung betreffend das obligatorische Anpflanzen von 
jährlich 50 Kokospalmen für sämmtliche eingeborenen 
Eigenthümer und Besitzer unkultivirten Landes. Ver- 
ordnung betreffend das Ausrotten der Lantana- 
Pflanze auf dem ganzen Gebiet der Kolonie. — 
Am 5. Oktober 1900: Verordnung betreffend obli- 
gatorische Hülse in Seenoth. — Am 10. Oktober 1900: 
Rundschreiben des Gouverneurs und des Alii Sili 
an alle eingeborenen Beamten, betreffend die haupt- 
sächlichsten Rechte und Pflichten der Taitai-Itu, 
Faamasino und Pule-Nun. 
Aus dem Bereiche der Wissionen und 
der Antisklaverei-Bewegung. 
Der „Missionsfreund“ bringt einen Bericht über 
eine vom Missionar Schumann in Lupembe 
(Deutsch-Ostafrika) unternommene Reise, dem wir 
Foldendes entnehmen: 
Ende Oktober 1899 war Missionar Schumann 
in Begleitung von Missionar Priebusch vom Konde- 
lande aufgebrochen, um auf den Hochflächen des Ge- 
birges in dem sogenannten Hehelande eine neue 
Station zu beziehen. Bei dem Häuptling Lupembe 
hatte der Missionstischler Harnoß bereits ein 
kleines Häuschen fertig gestellt. Da aber die 
Sommerregen noch nicht eingetreten waren, machte 
sich der Missionar Schumann zunächst daran, das 
Land zu erkunden, und unternahm eine Reise in 
südöstlicher Richtung, um das Volk des Häuptlings 
Sakamaganga zu besuchen. Gewiß war es ein 
Zeichen von Freundschaft und Vertrauen, daß sich 
ihm der Sohn des Häuptlings Lupembe als Be- 
gleiter anschloß. Die Gegend, welche man zunächst 
durchzog, war hügelig und mit eigenartigem, hohem, 
sehr dichtem Grase bestanden, welches noch mit 
manneshohem Farnkraut durchwachsen war. Ge- 
strüpp kam dazu, so daß das Vorwärtskommen 
äußerst mühsam war. Ab und zu zeigte sich etwas 
Wad, besonders in den Schluchten oder auch in 
steinigem Gelände, wo die Leute keine Aecker machen
	        

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