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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 32 
Ernte wird von der Gesellschaft dem Kolonial- 
Wirtschaftlichen Komitee eingesandt. 
In Gibeon wurde im vergangenen Etats- 
jahre nur im Garten des Bezirksamts Baum- 
wolle im kleineren Umfange gezogen. Bepflanzt 
waren etwa 30 am, die, nachdem die Saat auf- 
gegangen war, bis zur Ernte außer der Bewässe- 
rung keine Arbeit verursachten. Geerntet wurden 
etwa 6 kg. 
Im Truppengarten der Militärstation Zeß- 
fontein wird seit dem Jahre 1903 Baumwolle 
gezogen. Es find sieben Stauden vorhanden, die 
zum Teil in dauernd feuchtem Boden stehen oder 
die nur alle 8 bis 14 Tage bewässert werden. 
Die Stauden haben eine Höhe von 2 bis 3 m 
erreicht und tragen alle reichlich Fruchtkapseln. 
Der Ertrag der Ernte beträgt seit Januar dieses 
Jahres etwa 7½ kg. Nach Ansicht des Gou- 
verneurs würde sich ein Anbau von größeren 
Mengen Baumwolle in dem der Regierung ge- 
hörigen Gartenlande lohnen, da dieses Land 
einen vorzüglichen Boden hat und über großen 
Wasserreichtum verfügt. Weitere Baumwollkulturen 
sind im Distrikt nicht vorhanden. 
Mit den Proben der gezüchteten Baumwolle 
hat der Gouverneur zugleich ein kleines Quantum 
der im Lande wild vorkommenden Baumwolle 
übersandt. Es handelt sich um eine rankende 
Staude ähnlich der Clematis, die sich an niederen 
Dornbüschen emporrankt. Die eingesandte Probe 
stammt aus dem Sandfelde bei Ekuja am 
Schwarzen Nossob und wurde im Juni dieses 
Jahres eingesammelt. 
Kolonlal-Wirtschaftilches Komltee. 
In Anwesenheit von Vertretern industrieller 
und kaufmännischer Körperschaften sowie der kolo- 
nialen Wissenschaften und des Reichstages fanden 
unter dem Borsiz Karl Supfs am 18. und 
19. Dezember 1907 wichtige Berhandlungen des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees und der Baum- 
wollbau-Kommission statt. Hierüber geht uns der 
nachstehende Bericht zu: 
„Unter den zahlreichen kolonialwirtschaftlichen 
Fragen, die zur Verhandlung gelangten, steht die 
geplante 
wasserwirtschaftliche Erforschung Deutsch- 
Ostafrikas 
an erster Stelle. Die Frage der wasserwirtschaft- 
lichen Erforschung eines Landes ist nicht nur 
wegen der Wasserversorgung für Bewässerungs- 
zwecke von hoher Bedentung, sondern auch wegen 
eptl. Ausnutzung der vorhandenen Flußläufe und 
Seen als Wasserwege und zur Gewinnung von 
  
2 
Wasserkraft. Ohne diese Grundlage ist ein ratio- 
neller Wasserhaushalt und die Schaffung eines 
Wasserrechts unmöglich. Für Deutsch-Ostafrika 
ist bei dem Wasserreichtum seiner Ströme, bei 
den bedeutenden Höhenunterschieden, bei dem 
Vorhandensein von großen Seen und bei dem 
zum Teil terrassenförmigen Aufbau des Landes 
anzunehmen, daß aus einer gut vorbereiteten 
und zielbewußten Wasserwirtschaft ganz bedeutende 
Vorteile erwachsen werden. 
Der vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee 
beschlossenen wasserwirtschaftlichen Erforschung von 
Deutsch-Ostafrika, deren Leitung einem hervor- 
ragenden Fachmanne üÜbertragen werden soll, 
wird eine Studienreise nach Vorderindien vor- 
ausgehen. 
Die Dauer der Arbeiten in Deutsch-Ostafrika 
ist auf etwa ein Jahr bemessen. Die der Er- 
forschung gestellten Aufgaben umfassen: 
Untersuchung der Niederschlagsverhältnisse und 
Ausarbeitung einer zuverlässigen Niederschlags- 
karte; 
Untersuchung der Flußläufe und Seen, sowie 
der Grundwasserverhältnisse auf ihre Nutzbar- 
machung für Landwirtschaft und Industrie. 
Auf Grund der Feststellung der wasserwirt- 
schaftlichen Verhältnisse Deutsch-Ostafrikas sollen 
Einzelentwürfe für kleinere und größere Bewässe- 
rungsanlagen ausgearbeitet, ihre Wirtschaftlichkeit, 
namentlich auch für den Baumwollenban, soll nach- 
gewiesen, endlich sollen Vorschläge für die 
Finanzierung dieser Entwürfe durch Privatunter- 
nehmer und Gesellschaften gemacht werden. 
Die Kosten des Unternehmens sind auf 
175 000 Mk. veranschlagt. Das Unternehmen 
wird zur Ausführung gelangen, sofern es gelingt, 
die Mittel aufzubringen. Zur Feststellung der 
Einzelheiten hinsichtlich der Ausführung des Unter- 
nehmens wurde eine besondere Kommission ein- 
gesetzt. 
  
Seitens der Baumwoll-Kommission des Kolonial- 
Wirtschaftlichen Komitees wurde beschlossen, an 
das Reichs-Kolonialamt sowie an das Reichsamt 
des Innern Eingaben zu richten, dem Komitee 
auch für das Jahr 1908 Beihilfen zur 
Fortführung der deutsch-kolonialen Baum- 
wollunternehmungen 
zu bewilligen. Anträge des Kaiserlichen Gouverne- 
ments von Togo auf Uberlassung der Baum- 
wollschule Nuatschä und der Leipziger Baum- 
wollspinnerei-Aktiengesellschaft auf Uberlassung der 
Versuchspflanzung Sadani wurden in gleicher 
Weise wie frühere Anträge von Togo= und Ost- 
afrika-Firmen auf Überlassung von Entkernungs- 
anstalten behandelt: nämlich nach dem Grundsatz,
	        

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