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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Volume count:
19
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 959 20 
Landpacht 5314 Mk., Bergwerksabgaben 32 111 
Mk., zwei Kreditoren 24 958 Mk. 
Der verbleibende Reingewinn von 609 410 Mk. 
findet seine Erläuterung im Gewinn= und Ver- 
lustkonto. 
Dieses weist im Debet auf: Unkosten in Berlin 
und Afrika 153 992 Mk., Abschreibung auf In- 
ventar Berlin 197 Mk., Abschreibung auf Betei- 
ligung 969 Mk., Kursverlust auf Effekten 12195 
Mk.; im Kredit: Eingänge auf Landverkäufe 
481 382 Mk., an Landpachten 21 746 Mk., an 
Bergwerksabgaben 39 884 Mk., an Zinsen ein- 
schließlich Hypotheken= und Restkaufgelder-Zinsen 
103 130 Mk., durch Rückzahlung frei gewordene 
Hypotheken= und Restkaufgelder-Reserve 32 166 
Mk., Eingänge auf Beteiligungen 15 000 Mk., 
Gewinn bei der Zweigniederlassung Swakopmund 
83 455 Mk. 
Der Reingewinn von 609 410 Mk. ist nach 
Beschluß der Hauptversammlung wie folgt verteilt 
worden: 20 v. H. Dividende = 400 000 Mk., 
Tantiemen an den Aufsichtsrat 52 941 Mk., Vor- 
trag auf neue Rechnung 156 469 Mk. 
Der Gewinnvortrag aus dem vorhergehenden 
Geschäftsjahre von 318 528 Mk. ist wie folgt 
verwendet: 
  
Es sind überwiesen der Dispositionsreserve 
300 000 Mk., auf Beteiligungen abgeschrieben 
18528 Mk. 
Der oben erwähnte Vortrag auf neue Rechnung 
pro 1908/09 von 156 469 Mk. soll vorläufig zur 
Verstärkung der Betriebsmittel dienen. 
Die Ausschüttung der Dividende von 20 v. H. 
ergibt zusammen mit der Dividende der beiden 
Vorjahre in gleicher Höhe seit Bestehen der Ge- 
sellschaft eine Durchschnittsdividende von etwa 
2,6 v. H., wobei jedoch die Verzinsung des Ge- 
sellschaftskapitals während der zwanzigjährigen 
ertraglosen Zeitperiode nicht berücksfichtigt ist. 
Der Bericht fährt dann fort: „Auch in diesem 
Jahre möchten wir ganz besonders darauf auf- 
merksam machen, daß nach der heutigen Lage der 
Dinge für das kommende Jahr auf eine einiger- 
maßen gleich hohe Dividende nicht zu rechnen 
sein wird, da die Verkäufe an städtischem Gelände 
innerhalb des Gesellschaftsgebiets wiederum nach- 
gelassen haben, ferner auch die Nachfrage nach 
Farmterrain eine zurückgehende ist und damit eine 
Haupteinnahmegquelle unserer Gesellschaft, wenig- 
stens zur Zeit, nur geringe Erträge liefern dürfte. 
Ein gleiches trifft auf die Entwicklung des Han- 
delsgeschäfts zu.“ 
  
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
* Lord Diiner über Rolonlale Verwaltungspolitik. 
Aus „L'Etoile Belge“ vom 24. August 1908. 
(Ubersetzung.) 
Da Belgien im Begriffe steht, das weite Ge- 
biet des Kongostaates als Kolonie zu übernehmen, 
entsteht eine neue Situation, über welche die 
Ansicht eines in der kolonialen Verwaltung er- 
probten, kompetenten Beurteilers zu hören von 
Interesse sein dürfte. 
Unter den bedeutendsten englischen Staats- 
männern gibt es wenige, die eine so brillante 
Karriere gemacht haben und deren Name so be- 
kannt wäre, wie Lord Milner, der ehemalige 
High-Commissioner von Südafrika, einer der her- 
vorragendsten in der langen Reihe jener ausge- 
zeichneten „Prokonsuln“, auf die England mit 
Recht so stolz ist. 
Lord Milner, an den ich mich wandte, war 
so freundlich, mich als den Londoner Korrespon- 
denten des „Etoile Belge“ zu empfangen und 
mit mir sich zu unterhalten. Ich muß gestehen, 
daß Lord Milner zunächst wenig geneigt war, 
eine Ansicht über ein Land zu äußern, das er 
nicht kennt und in dem er niemals gewesen ist. 
Er hat seine Erfahrungen in Südafrika gesammelt, 
  
und es ist auch, wie er bemerkte, sehr wohl mög- 
lich, daß seine Anschauungen sich auf ein ganz 
anders geartetes Land nicht anwenden lassen. 
Auf mehrfaches Bitten hin willigte er indessen 
ein, meine Fragen zu beantworten. Dieses so 
hoch interessante Gespräch nun will ich im fol- 
genden wiedergeben, ohne daß ich hoffen darf, 
in meinem kurzen Resümee die Klarheit und die 
Durchsichtigkeit der Worte Lord Milners erreichen 
zu können, ebensowenig wie jenen autoritativen 
Klang seiner Erklärungen, den nur eine lang- 
jährige Erfahrung zu geben vermag. 
„So ist also“, sagte mir Lord Milner, dem 
ich jetzt das Wort überlasse, „Belgien Kolonial-= 
macht geworden — wenigstens de facto —; aber 
ein Land wird nicht von heute auf morgen Ko- 
lonialmacht, dazu gehört Zeit und Erfahrung. 
Belgien hat eine Lehrzeit durchzumachen. 
Es gibt zwei Arten von Kolonien: Bevöl= 
kerungskolonien, in denen eine europäische Be- 
völkerung sich niederlassen, wachsen und sich ent- 
wickeln kann, und Exploitationskolonien, in denen 
die Weißen nicht leben und sich vermehren 
können, in welchen vielmehr die natürlichen Reich- 
tümer, sowohl landwirtschaftliche wie andere, nur 
5
	        

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