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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Außenhandels-Statistik Ostafrikas, Südwestafrikas, Neuguineas und der Marshall-Inseln für 1906.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 168 20 
Garua und am gleichen Vormittag mit mir auch 
Oberleutnant Strümpell angelangt waren. Dieses 
Zusammenströmen von allen Seiten machte natür- 
lich auf die Eingeborenen starken und heilsamen 
Eindruck. Die von Oberleutnant Strümpell in 
Marua angestellte Untersuchung hat ergeben, daß 
ich es mit dem Angriff eines als Mahdi auf- 
geputzten Malam zu tun hatte, der durch diesen 
Handstreich sein Ansehen und seinen Anhang 
mehren, im Verein mit Mindif den Lamido von 
Marua stürzen und dann gegen die Herrschaft 
der Weißen vorgehen wollte. Einzelheiten hier- 
über werden vom Residenten von Garua (Ober- 
leutnant Strümpell) berichtet. 
II. 
Die Mahdi-Erhebung in Nord-Adamaua. 
Bericht des Oberleutnants Strümpell. 
Gasaua, 13. Juli 1907. 
Die Mahdi-Erhebung, die in der Hauptsache 
einen religiösen Charakter zeigte, ist durch einen 
Mekkapilger verursacht worden, der sich schlechtweg 
Alhadji genannt hat. Wann er aus Mekka 
zurückkam und auf welchem Wege, ist noch nicht 
bekannt. Er scheint sich indessen geraume Zeit 
in Marua — Feinde des dortigen Lamido be- 
haupten: sechs Monate — verborgen und auf 
seinen heiligen Beruf durch Beten und Fasten 
vorbereitet zu haben. Seine Heiligung nahm er 
übrigens keineswegs in der Stille vor. Das er- 
gibt sich schon daraus, daß allmählich die Kunde 
durchsickerte, in Marua sei ein großer Malum 
(Priester) erstanden. Der Lamido von Mindif 
behauptete — wohl in der Hoffnung, den ihm 
verhaßten Lamido von Marua durch diese Aus- 
sage zu schädigen — der Alhadji habe sich bei 
dem Malum Liman in Marua vorbereitet. Dieser 
Malum, ein arabisierter Fullah, steht im Rufe 
großer religiöser Weisheit; er bietet durchziehenden 
Mekkapilgern Unterkunft und scheint in religiösen 
Dingen einen weitgehenden Einfluß auszuüben. 
Eselbst bestreitet, daß bei ihm ein hervorragender 
Alhadji geweilt habe. Bei der großen Zahl der 
unter seinem Dache weilenden Pilger wisse er 
auch gar nicht, wer der angebliche Mahdi sein 
könne. Seinen Angaben ist indes kein Glauben 
zu schenken. Der fanatische Alte dürfte von den 
Vorgängen recht viel wissen; zu Geständnissen 
wird er sich indes nie beqguemen. Da der Lamido 
von Marna für ihn bürgt, so scheint es ein Gebot 
politischer Klugheit zu sein, den Malum Liman 
vorläufig unbehelligt zu lassen und nicht ohne 
positive Anhaltspunkte gegen ihn vorzugehen. 
Der Lamido Sudi Abderrhaman wurde auf 
das Treiben des Alhadji erst aufmerksam, als 
dieser seine öffentliche Tätigkeit in einem Vorort 
  
von Marua begann. Einem Haftbefehl des 
Lamido entzog sich der Alhadji durch die Flucht 
nach Ngundum-Rgundum. Die Flucht war ihm 
jedenfalls leicht gemacht, da wohl keiner mehr 
offen gegen ihn aufzutreten wagte. Jetzt bezeich- 
nete er sich als Mahdi, als Gottesgesandter, der 
geschickt sei, die Herrschaft der Weißen zu brechen. 
In Ngundum-Ngundum, das bereits zum Lamidat 
Mindif gehört, scheint der Mahdi den geeigneten 
Boden für seine Tätigkeit gefunden zu haben. 
Wie festgestellt und von dem Lauan Bokari von 
Balda auf den Koran beschworen ist, hat der 
Lauan Bazir von Ngundum-Ngundum dem „Hei- 
ligen“ das Gehöft eines kürzlich verstorbenen 
Bruders angewiesen und ihm seine Mannschaft 
für den bevorstehenden Kampf zur Verfügung 
gestellt. Zunächst scheint es Absicht des Mahdi 
gewesen zu sein, sich das Lamidat Marna zu er- 
obern, um so die nötige Mannschaft zum Kampfe 
gegen die Weißen in die Hand zu bekommen. 
Der Mahdi konnte bei der zwischen Marna und 
Mindif herrschenden Spannung mit Recht an- 
nehmen, daß Mindif ihm nicht hinderlich sein 
würde. Unter verschiedenen Zeremonien entfaltete 
er in N gundum-Rgundum seine schwarze, mit weißen 
Koransprüchen bestickte Flagge und verkündete den 
Krieg gegen den Lamido von Marua. Er be- 
zeichnete ihn als unrechtmäßigen Herrscher, da er 
von einem Weißen und nicht von einem Gläu= 
bigen eingesetzt sei. Allah habe ihm, dem Mahdi, 
befohlen, den Lamido Sudi Abderrhaman zu 
stürzen und sich selbst zum Lamido zu machen. 
Zunächst wandte sich der Mahdi gegen Bogo und 
Balda, die Herrschaft des Lauan Bokari. Dieser 
hatte noch Tags zuvor den Hauptmann Zimmer- 
mann in Balda begrüßt; einem Kampf mit dem 
Mahdi wich er jedoch aus. An diesem Tage 
(3. Juli) übernachtete Hauptmann Zimmermann 
in Malam-Manga. Als dies der Mahdi in Balda 
hörte, beschloß er, Zimmermann angzugreifen. 
Von seiner göttlichen Mission scheint er derart 
durchdrungen gewesen zu sein, daß es ihm eine 
Kleinigkeit dünkte, den deutschen Führer zu über- 
wältigen. Der Resident war am Vormittag des 
4. Juli in Malampetel angelangt und hatte hier 
sein Lager ausgeschlagen. Gegen Mittag über- 
brachte ihm der Lauan Bokari von Malampetel 
die Nachricht, daß ein Haufe von Ngundum- 
Ngundum heranrücke. Schon am Morgen hatte 
der Lauan von dem beabsichtigten Angriff gehört 
und sofort Späher in der Richtung auf Balda 
vorgeschickt. Der Angriff der Aufständischen wurde 
abgeschlagen und der Haufe zersprengt. Der 
Lauan von Malampetel hatte sich mit einer ge- 
rüsteten Mannschaft an dem Kampf nicht beteiligt; 
er wollte sich die Hände frei halten. Seine 
Sympathien waren aber zweifellos aufs der Seite
	        

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