Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Rede Seiner Exzellenz des Herrn Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts Dernburg in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstags vom 18. Februar 1908, besonders über Fragen der Eingeborenenpolitik.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Spenden für Errichtung eines Denkmals zu Ehren der Gefallenen von Südwestafrika. 3. Liste.
  • Rede Seiner Exzellenz des Herrn Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts Dernburg in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstags vom 18. Februar 1908, besonders über Fragen der Eingeborenenpolitik.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 219 20 
Die Bevölkerung im Schutzgebiet ist keineswegs 
gleichmäßig. An der Küste ist eine Mischung 
aller möglichen Negerarten vorhanden, natürlich 
ohne Stammeszugehörigkeit und natürlich auch 
ohne entsprechende einheimische Obrigkeit. Im 
Innern hat man überall, wo kriegerische Zu- 
sammenstöße zwischen Weißen und Schwarzen 
stattgefunden haben, die einheimischen Sultane 
und Häuptlinge entfernt und durch Beamte, auch 
schwarze Beamte, ersetzt. Im Westen herrschen 
die eingeborenen Sultane unter der deutschen 
Oberherrschaft; dabei ist auch wieder zu unter- 
scheiden, daß in manchen dieser Länder, wie in 
Unjamwesi und Usukuma, die deutsche Gerichts- 
barkeit allein herrscht, während in den anderen 
Ländern die einheimische Gerichtsbarkeit zum Teil 
geblieben ist. 
Es ist eine Frage, die der Vergangenheit an- 
gehört, ob es richtig gewesen ist, jene einheimischen 
Sultane einfach zu entfernen. Ich habe mehr 
oder weniger die Empfindung gehabt, daß sich 
der Neger unter Umständen besser fühlt unter der 
einheimischen Herrschaft der Sultane. Aber das 
ist nun einmal geschehen und war vielleicht auch 
nicht zu vermeiden. 
Es würde nunmehr die Frage sein: was soll 
mit den Ländern in Ostafrika geschehen, die noch 
unter der Zwischenherrschaft dieser einheimischen 
Sultaue oder Fürsten oder Dorfschulzen stehen? 
Es würde schwierig sein, das zu ändern, weil 
man dazu erhebliche Machtmittel braucht. Ich 
glaube, daß ich nicht noch einmal darauf auf- 
merksam machen muß, daß wir in Ostafrika bei 
einer Bevölkerung von zehn Millionen Ein- 
wohnern, darunter über drei Millionen Männern, 
nur 4000 schwarze Soldaten und Polizisten und 
vielleicht 120 oder 150 deutsche Offziere haben. 
Wir müssen — und das ist die Bafis unserer 
Macht — in Ostafrika durch das Ansehen, 
die Verwaltung besitzt, durch die Schärfe, mit der 
sie gegen jede Unbotmäßigkeit vorgeht, durch die 
technischen Hilfsmittel der Eisenbahnen, die, wie 
Sie wissen, ihr noch unvollkommen zur Seite 
stehen, und durch das Maß von Vertrauen, 
welches sie bei den Schwarzen genießt, alles zu- 
sammenhalten. Wir müssen eine kräftige, gerechte, 
vertrauenswerte Verwaltung dort einführen und 
halten, wir müssen vor allen Dingen den Leuten 
beibringen, daß sie von der deutschen Herrschaft 
einen Vorteil haben. Das ist ihnen sehr schwer 
beizubringen, schon deshalb, weil die Vorteile, 
die sie bisher hatten, sehr gering waren gegen- 
über den Nachteilen, welche die deutsche Ver- 
waltung für sie nach ihrem Empfinden in bezug 
auf Abänderung ihrer Gewohnheiten, auf Steuer- 
zahlen, Kontrollen usw. gehabt hat. 
Ich möchte mit meinen Ausführungen in der 
das. 
  
Kommission die UÜberzeugung erwecken, daß die 
Regierung nur prosperieren kann, wenn sie eine 
vorsichtige, langsame, wie manche sagen „neger- 
freundliche“ und, wie ich sage, negererhaltende 
Politik einschlägt, daß sie sich von diesem Wege 
durch irgend welche Interessen oder Ansichten 
nach keiner Richtung abdrängen lassen darf. Sie 
muß, wie in der Heimat, zwischen allen Erwerbs- 
und Berufsständen ausgleichend wirken und kann 
sich unmöglich auf die Seite der einen schlagen, 
um der anderen Seite einen Nachteil zuzufügen. 
Ostafrika ist in deutsche Verwaltung genommen 
auf Grund eines kaiserlichen Schutzbriefes, der den 
Eingeborenen, und zwar jedem einzelnen kleineren 
Häuptling, von Zeit zu Zeit wieder ausgestellt 
wird. Gegenüber den vielen Anforderungen, die 
an die schwarze Bevölkerung sowohl von der 
weißen Regierung als auch von den weißen An- 
siedlern gestellt werden, muß man untersuchen, 
welche Folgen dieser kaiserliche Schutz bisher für 
die Eingeborenen gehabt hat. Es ist festgestellt 
worden, daß der Einzug von Ruhe und Ordnung 
dem Neger eine größere Erwerbsfähigkeit gestattet 
und daß mit dem Ausbau von Eisenbahnen und 
Verkehrswegen diese Erwerbsfähigkeit noch gestärkt 
werden wird. Dagegen ist der Neger belastet 
mit einer Unzahl von Kontrollen und Verord- 
nungen. Er fühlt unter Umständen die Hand 
der Obrigkeit sehr schwer. Er teilt sich mit der 
Heimat in die Aufbringung der gesamten Lasten. 
M. H.! Die Plantagenprodukte des Schutz= 
gebietes stellen ungefähr einen Wert von 16000000 
Mark gegenüber einem Gesamthandel von 36 Mil- 
lionen Mark dar und die Negerprodukte ungefähr 
9¾ Millionen. Die Hüttensteuer, die in den 
Plantagen von den Arbeitern aufgebracht wird, 
beträgt 60 000 Mk. Der Rest wird von den 
übrigen nicht in den Plantagen beschäftigten 
Schutzbefohlenen mit jetzt 1740 000 Mk. aufge- 
bracht. Die Ausfuhrprodukte des Negers, Gummi, 
Häute usw., zahlen einen Ausfuhrzoll. Die Aus- 
fuhrprodukte der Plantagen zahlen keinen Zoll, 
selbst wenn es Gummi ist. Kurzum, die gesamte 
Last, die Ostafrika trägt, diese 11 Millionen, 
teilt sich zwischen dem Neger und der Heimat. 
Die Plantagen haben daran keinen Teil, höchstens 
2½ v. H. im ganzen. Die Konsumartikel der 
Weißen kommen noch in Frage, sie sind aber 
sehr mäßig besteuert. 
Auf Grund dieser Betrachtung, wie die deutsche 
Herrschaft den Negern Vorteil zu bringen hat, 
wenn sie nicht ein leeres Wort bleiben soll, habe 
ich später noch verschiedene Vorschläge zu machen. 
Die Hauptforderung aber, die im Interesse des 
deutschen Ansehens und der Ruhe und Sicherheit 
des Schutzgebiets liegt, ist die, daß das Ver- 
trauen der schwarzen Bevölkerung zur Re-
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment