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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Volume count:
19
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Spenden für Errichtung eines Denkmals zu Ehren der Gefallenen von Südwestafrika. 3. Liste.
  • Rede Seiner Exzellenz des Herrn Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts Dernburg in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstags vom 18. Februar 1908, besonders über Fragen der Eingeborenenpolitik.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 266 20 
Kanalisations= und Kaianlagen in Saint-Louis, 
Dakar und Rufisque, Flußlaufverbesserungen am 
Senegal und eine Trinkwasserleitung in Dakar. 
Die Kosten sollen durch eine Anleihe gedeckt werden. 
(La Politique Coloniale.) 
Transporterleichterungen für die Rusfuhr von Mais 
und Rohlen aus dem kransvaal über Lourengo 
Marques oder Kaphäfen. 
Die Regierung von Transvaal hat zwei wich- 
tige Vereinbarungen über die Ausfuhr von Mais 
und Kohle mit den Behörden der portugiefischen 
Provinz Lourengo Marques abgeschlossen. 
Nach dem ersten Abkommen, das zwischen der 
Transvaal-, der Kapregierung und der genannten 
portugiesischen Regierung abgeschlossen worden ist, 
soll die Maximalfrachtrate von irgend einer Sta- 
tion aus im Transvaal oder in der Orangefluß- 
kolonie für Mais, der über See ausgeführt wird, 
auf jeder Eisenbahnlinie, einschließlich der Lie- 
ferung bis auf das Schiff, 10/— für die engl. 
Tonne betragen, wodurch eine Ermäßigung von 
ungefähr 33½/8 v. H. gegen den früheren Frachtsatz 
entstehen würde. Ferner sollen die Konkurrenz- 
Dampferlinien ihre Frachtraten von 15 auf 10/— 
für die Tonne Mais nach sämtlichen europäischen 
Häfen herabsetzen. Der Landwirt in jedem Teile 
des Transvaal weiß daher jetzt und kann damit 
rechnen, daß der von ihm zu zahlende Frachtsatz 
bis zum europäischen Hafen nicht mehr als 1 L 
pro Tonne kostet. Daß dieses Abkommen für 
Lourengo Marques von großem Nutzen sein wird, 
ist zweifellos; es geht dies im übrigen auch daraus 
hervor, daß beabsichtigt sein soll, eine geeignete 
Person in diesem für die Ausfuhr besonders 
wichtigen Hafen von Amts wegen mit der Unter- 
suchung und Gradierung des Mais zu beauftragen. 
Es erscheint aber fraglich, ob die Ausfuhr von 
Südafrika gegenüber den großen Zufuhren von 
Mais aus Nord= und Südamerika in Europa 
einen nennenswerten Umfang annehmen wird, 
insbesondere wenn man bedenkt, daß fast all- 
jährlich Hagel, Heuschrecken, Wasserfluten oder 
Dürre die Ernten zerstören können. In diesem 
Jahre soll die Ernte recht guten Erfolg ver- 
sprechen, während sonst große Mengen von Mais 
nach Transvaal eingeführt werden, da für den 
Eingeborenen Mais die Hauptnahrung bildet. Die 
Ein= und Ausfuhrziffern der letzten vier Jahre 
für Mais find aus nachstehender übersicht zu 
entnehmen: 
  
Transvaal. 
Einfuhr 
Menge in Wert in 
1000 Ibs + 
1903 123 058 413 506 
1904 79 687 196 894 
1905 71 531 155 519 
1906 60 373 168 506 
Ausfuhr 
Menge in Wert in 
1000 Ibs # 
1903 982 5218 
1904 613 3797 
1905 678 1854 
1906 6 546 20 260 
Die Ausfuhr ist demnach in der Zunahme 
begriffen gegenüber der sehr beträchtlichen Ein- 
fuhr, deren Abnahme im Vergleich mit den beiden 
Jahren nach dem Friedensschluß natürlich sehr 
bedeutend gewesen ist. Hierbei muß noch berück- 
sichtigt werden, daß im ersten Jahre die Ver- 
einigten Staaten von Amerika und Argentinien 
für etwa 92 000 K Mais lieferten. Dies hat 
jetzt ganz aufgehört, und fast die gesamte Mais- 
einfuhr stammt aus Südafrika. Im Jahre 1906 
wurden 60 179 000 lbs von den 60 373 000 lbs 
als South African Produce bezeichnet. 
Noch wichtiger für die beiden Länder, Trans- 
vaal und Portugiesisch-Ostafrika, ist das Abkommen, 
das die Verwaltung der Transvaal= und De- 
lagoabay-Eisenbahnen mit den Eigentümern der 
Kohlengruben im Middelburg-Distrikt abgeschlossen 
haben. Im Hinblick auf die mangelhaften Lade- 
vorrichtungen in Lourengo Marques, so heißt es 
in dem Abkommen, und auf die infolgedessen 
hervorgetretenen Mißstände verpflichtete sich die 
Eisenbahnverwaltung der portugiesischen Kolonie, 
zunächst 7000 K, später, wenn nötig, mehr für 
die Verbesserung der Ladevorrichtungen auszugeben. 
Die neuen Ladevorrichtungen sollen am 1. Februar 
1908 soweit hergestellt sein, daß mit der plan- 
mäßigen Kohlenverladung begonnen werden kann. 
Zur Deckung der Ausgaben, die die portugiesische 
Bahnverwaltung übernommen hat, soll ihr von 
der Transvaal-Eisenbahnverwaltung 4½ d pro 
Tonne Ausfuhrkohle bezahlt werden. 
Das Abkommen ist dazu berechnet, wesentlich 
die Lage der Transvaal-Kohlengrubenbesitzer in 
ihren Bestrebungen zu bessern, einen Teil des 
Kohlenausfuhrhandels für sich zu sichern. 
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Pretoria.)
	        

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