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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 540 2e0 
ein Preisausschreiben auf ein Verfahren zur Her- 
stellung eines Mangrovenauszuges veröffentlicht, 
der dem Leder eine möglichst helle Farbe geben 
soll und unter dem Einflusse des Lichtes möglichst 
wenig nachdunkeln darf. Auf die eingegangenen 
Bewerbungen hin konnie jedoch ein Preis nicht 
erteilt werden, so daß sich die Kolonialgesellschaft 
veranlaßt gesehen hat, das Preisausschreiben zu 
erneuern. Hoffentlich zeitigen die Bestrebungen 
gute Früchte. Man ersieht aus allen diesen 
Mitteilungen, daß der Mangrovenrindenfrage von 
den verschiedensten Seiten ein großes Interesse 
entgegengebracht wird. 
Wenn man die Mangrovenrindenfrage weiter 
verfolgt, so sollten meines Erachtens erst einige 
Punkte klargestellt werden, über die bis jetzt noch 
keine vollständige Gewißheit herrscht. Es ist not- 
wendig, daß zunächst größere planmäßige Unter- 
suchungen über den Gerbstoffgehalt der ver- 
schiedenen Baumarten der Mangrovenformation 
ausgeführt werden. Bis jetzt liegen derartige 
Untersuchungen nicht vor. Es sind wohl ge- 
legentlich der praktischen Erprobung einiger ver- 
schiedener Mangrovenrindenarten mehrere Ana- 
lysen dieser Rinden vorgenommen worden („Be- 
richt über praktische Versuche mit Gerbstoffen aus 
Deutsch-Ostafrika“, II. Jahresbericht der Deutschen 
Gerberschule zu Freiberg i. S.), doch hatte es 
den Anschein, als ob hierzu hinsichtlich der 
Trocknung vor dem Transport nicht ganz ein- 
wandfrei behandelte und infolgedessen für der- 
artige Zwecke ungeeignete Rinden verwendet 
worden sind, so daß auf diese Ergebnisse kein 
großer Wert gelegt werden kann, zumal von 
jeder Art auch nur ein einziges Muster zur 
Untersuchung gelangte. Es soll deswegen hier 
auf diese Zahlen nicht näher eingegangen werden. 
Wenn die angeregten Untersuchungen ausgeführt 
werden, würde es sich empfehlen, diese nicht nur 
auf verschiedene Arten der Mangrove, sondern 
auch auf Rinden aus verschiedenen Teilen unserer 
Schutzgebiete, zum Vergleich eventuell auch auf 
solche aus anderen Kolonien auszudehnen und 
ferner festzustellen, welchen Einfluß das Alter der 
Bäume und sonstige Faktoren auf den Gerbstoff- 
gehalt ausüben. Diese Untersuchungen sind 
namentlich deswegen so dringend erforderlich, 
weil, wie aus der erwähnten Denkschrift an den 
Reichstag hervorgeht, seitens der Forstverwaltung 
planmäßige Wiederaufforstungen der abgeholzten 
Bestände durchgeführt werden. Bei der Be- 
handlung dieser Frage ist es natürlich von größter 
Wichtigkeit, diejenigen Baumarten auszuwählen, 
die sich hinsichtlich des Gerbstoffgehaltes und in 
sonstiger Beziehung am günstigsten stellen. Wenn 
man gegenwärtig hierüber schon gewisse Anhalts- 
punkte hat und wenigstens ungefähr die gerbstoff- 
  
reichsten Arten kennt, so würde doch eine der- 
artige Arbeit weitere Klärung ergeben. Es 
könnte dann auch der Frage näher getreten 
werden, ob es möglich ist, diejenigen Arten der 
östlichen Mangrove, die die gerbstoffreichste Rinde 
liefern, auch in die Gebiete der westlichen Man- 
grove, von denen für uns Kamerun in Betracht 
kommt, einzuführen und daselbst anzupflanzen. 
Auf diese Weise könnte man vielleicht erreichen, 
daß in Kamerun ebenso gerbstoffreiche Man- 
grovenrinden wie in Deutsch-Ostafrika erzeugt 
werden. Die Versuchsanstalt für Lederindustrie 
hat kürzlich die Ausführung der oben vorge- 
schlagenen Untersuchungen bei der hierfür zu- 
ständigen Stelle der Kolonialverwaltung angeregt 
und sich bereit erklärt, alle sich hierbei notwendig 
machenden Untersuchungen und Versuche im Inter- 
esse der Sache auszuführen, wenn ihr nach Auf- 
stellung eines Arbeitsplanes für die Gewinnung 
und für den Versand der Muster das Unter- 
suchungsmaterial zur Verfügung gestellt wird. 
Es steht zweifellos fest, daß wir aus unseren 
Schutzgebieten schon jetzt bedeutende Mengen von 
Mangrovenrinde beziehen können und daß dies 
auch bei der Mimosenrinde der Fall sein wird, 
sobald die Plantagenkultur der Mimosen daselbst 
einen größeren Umfang angenommen hat. Es 
ist aber wünschenswert, daß wir auch noch andere 
gerbstoffreiche Materialien, deren unsere Leder- 
industrie bedarf, aus unseren Schutzgebieten er- 
halten können. Ich erinnere hierbei besonders 
an die Malletrinde, die seit einigen Jahren 
aus Australien zu uns kommt und in Anbetracht 
ihres hohen Gerbstoffgehaltes (im Mittel 42 v. H.) 
und ihrer sonstigen günstigen Eigenschaften sich 
schnell in die Lederindustrie eingeführt hat. Die 
Malletrinde ist die Rinde von Eucalyptus ocei- 
dentalis Endl. Es erscheint namentlich deswegen 
wünschenswert, diese gerbstoffliefernde Pflanze in 
unseren Schutzgebieten einzuführen und plantagen- 
mäßig anzupflanzen, weil anzunehmen ist, daß 
die australischen Bestände nicht lange aushalten 
werden und bis jetzt nicht für Wiederaufforstung 
der geschlagenen Bestände Sorge getragen wird. 
Die Versuchsanstalt hat infolgedessen vor einigen 
Jahren die Anregung gegeben, mit dieser Pflanze 
Anbauversuche in den hierfür geeigneten Teilen 
unserer Schutzgebiete vorzunehmen. Das bio- 
logisch-landwirtschaftliche Institut in Amani hat 
diese Versuche in die Hand genommen und 
größere Mengen von den Samen der Stamm- 
pflanze der Malletrinde ausgesät. Nach den bis- 
herigen Mitteilungen sind die Samen gut ge- 
keimt; hoffentlich geht die Weiterentwicklung gut 
und rasch von statten. Es ist zu wünschen, daß 
in dieser Beziehung die Verhältnisse ebenso 
günstig liegen wie bei den Mimosen und vielen
	        

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