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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Volume count:
19
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 17.
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Neuguinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die wirtschaftliche Bedeutung des Südwestafrikanischen Schutzgebiets.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

852 2e 
Nachdem ich mich dergestalt bei den Malala- 
Leuten informiert hatte, marschierte ich über die 
Dörfer Tamogot und Zimbina nach Buschip, 
wo genächtigt wurde. Die Buschip-Leute zeigten 
sich sehr zurückhaltend und waren am anderen 
Morgen, als der Aufbruch nach Tombenam er- 
folgen sollte, verschwunden. Von Buschip aus 
brachte uns ein zweistündiger Marsch in die Nähe 
des Dorfes Kaiten. Die Kaiten-Leute ergriffen 
schleunigst die Flucht. Ich begab mich darauf 
in Begleitung eines Dolmetschers allein vor. 
Nach langem Rufen und Winken mit grünen 
Zweigen gelang es mir, die Kaiten-Leute in meine 
Nähe zu bekommen. Ich sagte, sie möchten Ver- 
trauen zu mir haben und mich sowie die Polizei- 
truppe ins Dorf führen. Als sie eingewilligt 
hatten, gab ich das Zeichen zum Vormarsch und 
wir rückten ins Dorf ein. Dort wurde mir das 
übliche Gastgeschenk in Gestalt von zehn Kokos- 
nüssen überreicht. Ich ließ nun durch den Dol- 
metscher verkünden, daß ich die Nüsse und die 
Gastfreundschaft des Dorfes nicht annehmen würde, 
wenn sie die Gewehre und die sonstigen dem 
Malaien geraubten Sachen nicht herausgäben. 
Ich wisse, daß sie den Malaien erschlagen hätten; 
es sei aber nicht meine Absicht, Feindseligkeiten 
zu begehen, sondern alles durch Rede zu erledigen. 
Schon vorher hatte ich mich vergewissert, daß 
einer der Mörder, namens Matabul, im Kreise 
der Beratenden saß. Ich fügte daher meiner 
Rede hinzu, daß dessen Person mir für die Er- 
füllung meiner Wünsche hafte. Die Eingeborenen 
gaben nunmehr in sichtlicher Betroffenheit meinem 
Verlangen statt; sie brachten die Reste der total 
unbrauchbaren Gewehre, eine Axt, die dem Ma- 
laien geraubten Hundezähne sowie dessen Uhr- 
kette an. Ein Teil der Gegenstände befand sich 
im Dorfe Tombenam, so daß auch dessen Be- 
teiligung erwiesen ist. 
Nach Herausgabe der Gewehre hatte ich durch 
Austausch von Tabak Frieden geschlossen und 
war dann bereitwilligst nach Tombenam geführt 
worden, wo mir der Rest der geraubten Sachen 
ausgefolgt wurde. Dort hatte sich auch der 
Veranstalter der ganzen Sache, der Häuptling 
Gomoi, eingefunden, ein energischer Charakter, 
dem die Eingeborenen der Küstendörfer wie auch 
die Tamberro-Leute des Hinterlandes willenlos 
gehorchen. Er wurde neben Matabul fest- 
genommen. 
In der darauf folgenden Verhandlung ergab 
sich die Richtigkeit der Angaben der Malala-Leute. 
Matabul und Gomoi waren des Mordes ge- 
ständig; nur behaupteten sie, sich an dem Leichnam 
des Malaien nicht vergriffen zu haben; sie hätten 
ihn an dem Orte, wo er erschlagen worden sei, 
zwischen Tombenam und Dugumur, ihren 
  
jungen Leuten zur Beerdigung überlassen. Ich 
befahl nun, mich zu diesem Orte, Giliwot ge- 
nannt, hinzuführen. Leider zogen sich unterwegs 
sämtliche Einwohner der beteiligten Orte, mit 
Ausnahme der beiden Gefangenen, flüchtig in 
den Busch zurück. Ich marschierte deshalb nach 
Dugumur. Dort kamen mir die Eingeborenen, 
die den Zweck meines Kommens genugsam aus 
der Anwesenheit der beiden Gefangenen entnehmen 
konnten, sichtlich gedrückt entgegen. Vor dem 
Dorfe waren — als Zeichen der Unterwerfung 
— Palmenzweige verknotet. Der bei der Mord- 
tat ebenfalls beteiligte Häuptling Lolongat war 
in den Busch entflohen. Ich rief die Altesten 
von Dugumur zusammen und sagte ihnen, däß 
ich die Unterwerfung annehme und eine Bestrafung 
Dugumurs nicht eintreten lassen wolle. Was 
ihnen bevorstünde, wenn wieder ein Friedens- 
bruch vorkomme, wüßten sie. Matabul und 
Gomoi müßten den Mord für alle übrigen im 
Gefängnis büßen. 
Nachdem sich die Erledigung der Angelegen- 
heit so glatt vollzogen hatte, faßte ich den Ent- 
schluß, die Pinasse nach Potsdamhafen zu 
dirigieren und selber zu Fuß dorthin zu mar- 
schieren. Ich schickte darum fünf Polizeisoldaten 
zurück nach Malala, während ich selber von Du- 
gumur nach Aitibul marschierte, woselbst Quartier 
bezogen wurde. Die Aitibul-Leute hatten eben- 
falls Zeichen der Unterwerfung aufgerichtet und 
waren zahlreich und zutraulich zur Stelle. Leider 
passierte hier etwas, was die gesamten bisherigen 
Erfolge in Frage stellte: die Gefangenen 
entflohen. Ich hatte die rechte Hand des 
einen mit der linken Hand des anderen durch 
Fesseln zusammenschließen lassen. Eine Hand 
sollten sie zum Essen frei haben. Während der 
Nacht sollten sie an einen Polizeisoldaten ange- 
schlossen werden; bevor dies jedoch geschehen 
konnte, sprangen die Gefangenen während des 
Essens über die Köpfe einer doppelten Kette von 
Polizeisoldaten hinweg in den Busch. Es war 
ihnen auf unerklärliche Weise gelungen, den Ver- 
schluß der alten, unpraktischen Handeisen zu lösen. 
Die Wiederergreifung war leider unmöglich. Ich 
ließ nun den Tombenam-Leuten durch Vermitt- 
lung der Dugumur-Leute sagen, daß ich nach 
Tombenam zurückkehren würde und daß ich bei 
meiner Rückkehr die Wiederauslieferung der Ge- 
fangenen erwartete; wo nicht, würde ich Feind- 
seligkeiten gegen beide Dörfer beginnen. 
Von Aitibul marschierte ich am anderen 
Tage bis Dagoi. Der Marsch geht über das 
Dorf Dalua nach dem Dorfe Snarong an der 
offenen Bai Lalangi und von hier durch das 
Gebiet der Muab-Leute nach Dagoi. Suarong 
ist sehr stark bevölkert und hat reichhaltige Kokos-
	        

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