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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Volume count:
20
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 971 20 
Der Besuch des Kolonialinstituts ist allen den- 
jenigen, die in die Kolonien gehen wollen, zu 
empfehlen. Es ist ihnen hier ein leichtes, sich 
die für den Aufenthalt in den Kolonien not- 
wendigen Kenntnisse in einem entsprechenden 
Studiengange anzueignen, während es in den 
Kolonien mit großen Schwierigkeiten verbunden, 
zeitraubend und kostspielig sein dürfte. Auch die 
koloniale Beamtenlaufbahn ist jetzt mit einem 
Besuche des Instituts verbunden. 
Das Studium des Kolonialinstituts kann in 
zwei Semestern absolviert werden, doch ist es 
empfehlenswert, es auf mehr Semester zu ver- 
teilen. Den Abschluß des Studiums kann eine 
Diplomprüfung bilden, für die eine Prüfungs- 
ordnung erlassen, die auf dem Bureau des Kolonial- 
instituts einzusehen ist. 
Zur Teilnahme an dem Unterrichte werden 
zugelassen: 
A. als Hörer: 
1. Abiturienten deutscher höherer Lehr- 
anstalten mit neunjährigem Kursus, 
2. seminaristisch gebildete Lehrer, die die 
zweite Prüfung bestanden haben, 
3. Kaufleute, Industrielle, Landwirte und 
andere Personen, die die Berechtigung 
zum einjährig-freiwilligen Dienst besitzen 
oder als Selektaner von Hamburger Volks- 
schulen abgegangen sind oder auswärtige 
gleichwertige Schulen absolvierten, sofern 
sie eine mindestens dreijährige geregelte 
Berufstätigkeit hinter sich haben, jedenfalls 
aber die Lehrzeit in ihrem Berufe beendeten, 
4. Ausländer auf Beschluß des Professoren- 
rats, wenn sie eine gleichwertige Vor- 
bildung nachweisen; 
B. als Hospitanten zu einzelnen Vorlesungen 
auf Beschluß des Professorenrats Personen, 
die über 18 Jahre alt und nicht mehr 
Schüler einer Lehranstalt sind, sofern sie 
eine genügende Vorbildung besitzen. 
Das Vorlesungsverzeichnis nebst den Vor- 
schriften für die Hörer und Hospitanten ist gegen 
Einsendung von 40 Pf. von dem Bureau des 
Kolonialinstituts zu beziehen; dorthin sind auch 
alle Anfragen, das Institut und den Lehrplan 
betreffend, zu richten. 
Die ersten Immatrikulationen für das Winter- 
semester sind auf den 19. und 21. Oktober fest- 
gesetzt. Meldungen von Hörern werden im Bureau 
des Kolonialinstituts, Dammthorstraße 251, ent- 
gegengenommen. 
  
Versammlung der Kolonialabtellung der Deutschen 
Landwirtschafts-Gesellschaft. 
Am Mittwoch, den 20. Oktober, vormittags 
9 Uhr, wird im Saale B des Architektenhauses, 
Berlin, Wilhelmstraße 93, die zweite Versamm- 
lung der Kolonialabteilung der Deutschen 
Landwirtschafts-Gesellschaft stattfinden. In 
derselben wird Bericht erstattet werden über die 
bisher angefangenen Arbeiten dieser Abteilung; 
ferner wird ein Vortrag über „Wollschafzucht 
in Deutsch-Südwestafrika“ von Herrn Ritter- 
gutspächter Gadegast-Mannschatz (Königreich 
Sachsen) und ein weiterer über „Anbau, Sorten 
und Ernte der Baumwolle“ von Herrn Pro- 
fessor Dr. Warburg-Berlin gehalten werden. 
Es kommen daher zwei sehr wichtige Fragen der 
kolonialen landwirtschaftlichen Praxis zur Er- 
örterung. Auch Nichtmitgliedern der Gesellschaft 
ist es gestattet, an den Verhandlungen als Zu- 
hörer teilzunehmen. 
Beschafkung von Geflügel für die Rolonien. 
Die Geflügelzucht ist für manche tropische Kolonie 
deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil dort infolge 
von Tierkrankheiten, wie Tsetse u. a., die Haustiere 
aus der Klasse der Wiederkäuer, also Rinder, Schafe, 
Ziegen, nicht gezüchtet und längere Zeit am Leben er- 
halten werden können. Zum Nachteil für den Gesund- 
heitszustand der Europäer ist man dort zum großen 
Teil auf Büchsenfleisch angewiesen, und Beschaffung 
von frischem Fleisch ist nur durch Geflügelzucht möglich. 
In anderen Kolonien, wo die Haltung von Wieder- 
käuern möglich ist, bildet die Geflügelzucht eine recht 
annehmbare Nebennutzung. 
An die Kolonialabteilung der Deutschen 
Landwirtschafts-Gesellschaft wurde schon wieder- 
holt das Ersuchen gerichtet, Geflügel für Zuchtgwecke 
zu beschaffen. Diese Beschaffung stieß aber auf Schwierig- 
keiten, weil auf Anfrage bei Geflügelzuchtvereinigungen 
keine oder nicht rechtgeitige oder zu teure Angebote 
erfolgten. Es ist daher sehr erwünscht, wenn sich 
Geflügelzuchtvereinigungen und Geflügelzüchter, welche 
gute Nutzrassen zgiehen, mit Angeboten an die Kolonial- 
abteilung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, 
Berlin SW 11, Dessauerstraße 14, wenden, damit auf 
diese im Bedarfsfalle sofort zurückgegriffen werden kann. 
Bisher wurde z. B. Geflügel folgender Rassen und 
Schläge verlangt: 
Rebhuhnfarbige Italiener, Hähne 
Weiße Wyandottes, - 
Gold-Wyandottes, - 
Schwarze Langshans, - 
Auch wird sich die Kolonialabteilung gemeinsam 
mit dem Sonderausschuß für Geflügelzucht der Deutschen 
Landwirtschafts-Gesellschaft mit der Frage zu beschäf- 
tigen haben, welche Geflügelrassen am geeignetsten für 
weitere Zuchtverwendung zur Kreuzgung in den ver- 
schiedenen Kolonien sind.
	        

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