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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
20
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

515 2e0 
Zuerst wurde im Jahre 1881 die Linie 
Kayes— Bamako — Koulikoro in Angriff ge- 
nommen, die den Ober= und Mittellauf des Nigers 
mit dem Unterlaufe des Senegals verbinden sollte. 
Sie ist nach mancherlei Zwischenfällen im Jahre 
1904 in ihrer gesamten Länge von 553 km voll- 
endet worden. 
Auf dem Verkehrsprogramm stand neben dieser 
Linie von vornherein auch jene, die von Dakar, 
dem guten Hafenorte, nach dem für den See- 
verkehr unbrauchbaren St. Louis an der Senegal- 
mündung führt. Diese 264 km lange Bahn 
wurde in den Jahren 1883 bis 1885 erbaut. 
Man war sich darüber klar, daß bei fort- 
schreitender Entwicklung des Verkehrs der Senegal 
mit Rücksicht auf die alljährliche mehrmonatige 
Unterbrechung seiner Schiffbarkeit als Glied in 
der zwischen Küste und Niger gelegten Kette aus- 
geschaltet werden müsse. Als Ersatzstück ist die 
Liuie Thiés — Kayes vorgesehen. This ist eine 
Station in Kilometer 71 der Linie Dakar — 
St. Louis. Die Strecke Thiés — Kayes wurde 
neuerdings an beiden Enden in Angriff genommen, 
ihre Länge ist auf 680 km veranschlagt. 
Die oberste Schiffahrtstrecke des Nigers soll 
noch durch eine zweite Eisenbahn, durch die Linie 
von Konakry nach Kouroussa, erschlossen werden. 
Sie ist seit 1900 im Bau und soll rund 590 km 
lang werden. Am Anfang dieses Jahres waren 
360 km fertig und 296 km im Betriebe. 
An den mittleren Niger strebt ferner die von 
Abidjem ausgehende Route, deren Bau im 
Jahre 1904 begonnen wurde und am Anfang 
dieses Jahres auf 175 km durchgeführt war, 
ferner die Bahn, die in Kotonou beginnt. An 
ihr wird seit 1901 gebaut; 267 km sind fertig. 
Dabei ist der kleine von Pahou nach Onidah 
führende Zweig nicht eingerechnet. 
* Der Kampf um den Transvaalverkehr. 
Aus Südafrika kommt die Nachricht, daß 
Transvaal und Mozambigque über ein zehnjähriges 
Abkommen einig geworden sind, nach dem die 
portugiesische Kolonie die Anwerbung von Arbeitern 
in ihrem Gebiete für die Randminen gestattet, 
während Transvaal gewährleistet, daß 50 bis 
55 v. H. aller Überseetransporte nach der „com- 
petitive area, d. i. dem Minengebiet um Jo- 
hannesburg und Pretoria, über die Delagoabai 
geleitet werden. 
Dieser Vertrag hatte einen Vorgänger in dem 
bekannten Milnerschen modus vivendi vom Jahre 
1901, durch den ebenfalls die Anwerbung der 
Minenarbeiter in Mozambique gesichert, der 
  
Delagoabai aber ein großer Vorsprung vor den 
übrigen Eingangshäfen durch die Gewährung von 
Vorzugsraten auf der diesen Hafenort mit dem 
Minengebiet Transvaals verbindenden Eisenbahn 
gegeben wurde. Die Frachtraten betrugen z. B. 
letzthin — und betragen wohl auch heute noch — 
in den wichtigsten Klassen für die koloniale Tonne 
von 2000 lbs nach Johannesburg: 
" Import= 
Von genline Zwischen- Rohstofi- dbrona feen. 
Klasse Meilen 
L sh 4 L sh d L sh d L sh d 
Delagoabai 7 — — 5.— 3 15 — 2 13 4 367 
Durban. 7 13 4 5 15 - 4 8 4 3 3 4 484 
East London. 7 13 4 5 15 4 8 4 3 3 4 6067 
Port Elisabeth 8 1 8 6 3 4 4 15 3 8 4 714 
Kapstadt 10 5 7 15— 6 1 8 4 — 95066 
Selbst diese, im Verhältnis zu der geographi- 
schen Überlegenheit der Delagoabai immer noch 
geringen Vorzugsraten haben den Erfolg gehabt, 
daß Delagoabai im Jahre 1907 58 v. H. der 
(446 000 t betragenden) Überseceinfuhr Trans- 
vaals erhielt, während sich Durban mit 29 v. H., 
East London mit 4¾ v. H., Port Elisabeth mit 
63¾⅝ v. H. und Kapstadt mit 1½ v. H. begnügen 
mußten. Die Kaphäfen haben seit 1892, Dela- 
goabai seit 1894 und Durban seit 1895 Bahn- 
verbindung mit dem Rande. Die Jahre der 
Alleinherrschaft brachten den ersteren natürlich 
goldenen Segen. Im Jahre 1896, dem ersten 
vollen Betriebsjahre nach dem Eintritt der letzten 
Linie in die Konkurrenz, hatten die drei Kap- 
häfen noch 37 v. H., Durban 34½ v. H. und 
Delagoabai 28⅛ v. H. Anteil an dem genannten 
Verkehr. Man wird die Klage der britischen 
Küstenkolonien über den Wandel der Verhältnisse, 
der für ihre Finanzen verderblich war, verstehen 
können, aber auf der anderen Seite doch zugeben 
müssen, daß selbst das neue Abkommen sie immer 
noch besser stellt, als es ihrer geographischen Lage 
entspricht: das Weniger an Seeweg — von Kap- 
stadt bis Delagoabai 1112 Seemeilen, von Port 
Elisabeth 684, von East London 553 und von 
Durban 300 — spielt gegenüber dem Mehr an 
Bahnlänge keine Rolle. Nun mögen allerdings 
die britischen Küstenkolonien in der Richtung der 
Wiedergewinnung eines höheren Verkehrsanteils 
mehr von der südafrikanischen Union erwartet 
haben. Es ist jedoch verständlich, daß Transvaal, 
dessen Industrie der portugiesischen Eingeborenen 
schlechterdings nicht entraten kann, von Mozambique 
nicht mehr zu erreichen vermochte.
	        

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