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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Personalien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts, betr. Erteilung einer Sonderberechtigung zum Schürfen und Bergbau an den Fiskus des Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea.
  • Allgemeine Verfügung des Justizministers und des Ministers des Innern, betr. Regelung der Vollstreckung militär- und zivilgerichtlich erkannter Gesamtstrafen an Personen des Beurlaubtenstandes sowie der Vollstreckung von Freiheitsstrafen, die von Militärgerichten auf Grund der §§ 156, 160 und 161 des Militärstrafgesetzbuchs verhängt sind.
  • Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Abänderung der Grenzen der Bezirke Swakopmund und Lüderitzbucht.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Ausfuhr von Angoraziegen, Straußen und Straußeneiern nach Britisch-Südafrika.
  • Beschluß des Bundesrats, betr. die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

W 495 20 
Herz und Lokomotivführer Kloß; am 12. Mai: 
Sekretär Tormann; am 13. Mai: Distriktschef 
Hauptmann Fromm, Magazinvorstand Gruschka, 
Hauptzollamtsvorsteher Köhler, Hafenmeister 
Hellwig, Bureauassistent 1. Klasse Kelz, Bureau- 
gehilfe v. Thümen, die Polizeisergeanten Faath, 
Landzick, Ludwig, Kubeth, Meyer, Surén 
und Weber, Kupferschmied Hübner und Schlosser 
Langholz. 
  
Die Aus= bzw. Wiederausreise in das Schutz- 
gebiet haben am 25. Mai von Hamburg aus 
angetreten: Oberleutnant Fischer, Leutnant 
Kiekebusch. *r“ 
Mit Heimaturlaub sind in Hamburg ein- 
getroffen: am 11. Mai: Intendantursekretär 
Hilliges; am 4. Juni: Oberarzt Kickton. 
  
  
  
  
  
  
  
Tsichtamtlicher Teil 
  
  
  
  
  
  
  
Kinderzahl und Kindersterblichkeit unter den Eingeborenen Kameruns 
und Deutsch-Ostafrikas. 
Von Generaloberarzt Professor Dr. Stendel. 
Regierungsarzt Dr. Külz hat im Beiheft 1 
zum „Archiv für Schiffs= und Tropenhygiene"“ 
1910 in der Arbeit „Zur Pathologie des 
Hinterlandes von Südkamerun“ Zahlen- 
angaben über Kinderzahl und Kindersterblichkeit 
unter einem von der Kultur noch wenig beein- 
flußten Volk Kameruns gebracht. Seine Angaben 
darüber sind folgende: v 
Sehr verbreitet ist im Jaundebezirk die erfolgreiche 
Anwendung von Abortivmitteln. Indessen war 
es mir unmöglich, die sorgsam geheim gehaltenen 
Pflanzen, aus denen man sie bereitet, zu ermitteln. 
Leider hat diese Gepflogenheit der Fruchtabtreibung in 
der letzten Zeit bei vielen Stämmen ganz auffällig 
eugenommen, so daß neuerdings bisweilen sogar die 
Häuptlinge auf der Station erscheinen und sich über 
diese Unsitte ihrer Frauen beklagen. Es liegt darin 
ein sehr ernstes Symptom, das unsere vollste Aufmerk- 
samkeit erfordert bei Abschätzung aller der Gründe, die 
bisaher eine Vermehrung der Bevölkerung verhindern. 
Ich habe dieser Kardinalfrage aller angewandten Ein- 
geborenenhygiene und Kolonialwirtschaft zugleich: ist 
die Bevölkerung unserer Schutzgebiete in einer Zunahme 
begriffen oder geht es bergab mit ihr ?, überall meine 
Aufmerksamkeit gewidmet. Es hat sich, soweit nicht 
nur Schätzungen, sondern Zählungen der Männer, 
Frauen und Kinder vorliegen, die ernste Tatsache er- 
geben, daß für verschiedene Stämme des an sich nur 
mangelhaft bevölkerten Südkameruner Inlandes die 
Fortpflan zungsquote bei weitem nicht die Hohe hat, 
die den augenblicklichen Bevölkerungsstand zu erhalten, 
geschweige denn zu vermehren vermag: mit anderen 
Worten, daß sie in der Degeneration begriffen sind. 
Die Mitteilung der Einzelheiten der diesbezünlichen 
Beobachtungsergebnisse liegt außerhalb des Rahmens 
dieser Arbeit. Nur eine Stichprobe, die ich zur Er- 
gründung einer sehr wichtigen Frage, derjenigen der 
Kinderzahl und ihrer Sterblichkeit hielt, sei, 
als ins Gebiet der Pathologie des Kindesalters ge- 
hörig, erwähnt. Es lag mir daran, diese Probe vor 
allem an einem Stamme angustellen, der sich noch 
möglichst unbeeinflußt von unserer Kultur erhalten 
hatte und so ursprüngliche Verhältuisse darbot: der 
ferner in den letzten Jahrzehnten von keiner ver- 
beerenden Seuche, wie etwa den Pocken, heimgesucht 
war und bei dem auch Geschlechtskrankheiten noch nicht 
überhand genommen und so abnorme Fortpflanzungs- 
  
anderen Völkern 
verhältnisse bewirkt hatten. Diese Bedingungen erfüllte 
der etwas abseits der großen Verkehrostraßen wohnende, 
verhältnismäßig kleine Stamm der Etüms, etwas 
westlich von Jaunde. Gleichzeitig bot sich mir eine 
besonders günstige äußere Gelegenheit, die erwünschten 
Nachforschungen unter ihnen zu halten. Ich traf auf 
einem meiner Märsche eine nach mehreren Hunderten 
zählende Arbeiterkolonne, die beim Wegebau beschäftigt 
war und nur von Leuten gerade dieses Stammes ge- 
stellt wurde. Bei ihr befanden sich auch 203 Weiber 
des verschiedensten Alters. Der den Bau beaussich- 
tigende Offigier stellte mir seine Leute bereitwilligst 
für meine Erhebungen zur Verfügung. Ich lasse zu- 
nächst die reinen Zahlenergebnisse folgen: 
  
  
  
  
1 31n— 
2 z3— 5 3 ) Kinderlos 
Lebensalter m z — waren 
— — — —o 
der Frauen S. s 3# uunter den 
— S— 
* (( Befragten 
l * i 4 K. 
bis zum 15. Jahr8 3 2 35 — 92 v. O. 
16. bis 20. 4 3 20— 84 
21. bis 30. . . . 68 164 *# 54 7— 10 
31. bis zur Meno- 6 
pause 46 18381 44 1— 9 
Jenseit der Meno- l 
pause 27 1631 70 13 2— —-— 
Gesamtzahl.203 517 214 17 
  
An diesem Resultate ist besonders auffällig die 
verschwindend geringe Kinderzahl gerade der jung ver- 
heirateten Meiber. Bei den Kuliurvölkern ist es genau 
umgekehrt, und in Dentschland haben z. B. die ver- 
heirateten Frauen im Alter von 19 bis 20 Jahren die 
weitaus hoöchfsten relativen Geburtengahlen. Es ist mit 
Bestimmtheit anzunehmen, daß die so niedrige Ver- 
mehrung der sjugendlichen Jahrgänge bei den Ein- 
geborenenweibern auf das Schuldkonto der Frucht- 
abtreibung zu setzen ist. Die Negermädchen werden 
schon imKindesalter verheiratet und auch der Geschlechts- 
verkehr setzt sehr geitig, meist vor voll erlangter körper- 
licher Entwicklung, ein, nicht aber das Kindergehären. 
Da bei diesem Stamme der Elüms die Fruchtabtreibung 
meistens, wenn nicht auoschließlich, während der jungen 
Jahre des Weibes geubt wird, so liegt der Gedanke 
nicht fern, daß sie ursprünglich — viclleicht auch bei 
— den instinktiven Zweck verfolgte,
	        

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