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Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1912
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
23
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XXIV.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Advertising

Full text

W 1200 20 
Aulage II. 
Anzahl der Diamanten von 10 Karat 
oder mehr, 
b) oder 
a) unter L 100 über 8 100 
Wert das Stück. Wert das Stück. 
Transvaal: 
1910 26434 289 
1911. 2100 260 
1912 (1. Halbjahr) 1167 175 
Kapprovinz: 
191. 5305 2059 
1912 (1. Halbjahr) 2097 1119 
Oranjefreistaat: 
1911) 1756 56 
1912“) (1. Halbjahr) 34 8 
Grundung einer Gesellschaft zur Alnoholgewinnung 
aus Sisalagave-Rüchständen in Vucatan. 
Zur Gewinnung von Alkohol aus Rückständen 
der Sisalagave im Staate BDucatan“"), die sich 
bei Versuchen auf der Pflanzung „Kanan“ als 
mit Erfolg ausführbar erwiesen hat, wird nun- 
mehr durch die „Camera Agricola de Tucatan, 
Merida, Vucatan“ eine Aktiengesellschaft mit einem 
Kapital von 12500 Dollar (zu 4,20 ./) ge- 
bildet. Die Anlagen werden auf der genannten 
Pflanzung errichtet. 
(Nach Daily Consular and Trade Reports.) 
*) Vom 11. Juni 1911 ab sind die Funde der 
drei größten Gruben des Freistaates, Jagersfontein, 
Koffyfontein, Voorspoed, in obigen Zahlen nicht mit- 
berücksichtigt. 
**) Agl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 265. 
  
  
  
Wirhungen der Dürre in Südafrihka. 
Viele Teile Südafrikas leiden gegenwärtig unter 
einer außerordentlichen Dürre, die bereits große Ver- 
luste von Vieh verursacht hat. Die Mehrzahl der 
südafrikanischen Farmer nimmt sich immer noch nicht 
die Mühe, Viehfutter für den Winter aufzustapeln. 
Wenn daher die Frühjahrsregen, nach deren Einsetzen 
erst das Veldt neues Gras zu treiben pPflegt. wie in 
diesem Jahre über die Zeit ausbleiben, so stirbt das 
durch die Entbehrungen des Winters ohnehin ge- 
schwächte Mieh in großen Mengen an Nahrungsmangel. 
Auch unter den Feldfrüchten lbat die Dürre 
großen Schaden angerichtet; vielfach sind die Farmer 
überhaupt noch nicht imstande gewesen, das Feld zu 
bestellen. Unter diesen Umständen dürfte die nächste 
Maisernte, die schon in den beiden letzten Jahren 
unter den Folgen der Trockenheit zu leiden gehabt 
hat, wiederum schlecht ausfallen. Auch die Zucker- 
pflan zungen in Natal sollen sehr gelitten haben. 
Besonders schwer sind die Eingeborenen-Territorien 
der Kapproving getroffen; in manchen Teilen sollen 
die Eingeborenen buchstäblich dem Verhungern nahe 
sein. Die Lage wird dort noch dadurch verschlimmert, 
daß die Kaffern einen großen Teil ihres Viehbestandes 
durch das Ostküstenfieber verloren haben, daß die 
Maisvorräte (Mais bildet die Hauptnahrung der Ein- 
geborenen) infolge des geringen Ausfalls der letzten 
Ernte ohnehin spärlich waren und endlich, daß die 
Zufuhr von Nahrungsmitteln durch das Fehlen von 
Eisenbahnen und den durch das Ostküsteufieber hervor- 
gerusenen Mangel an Transporttieren erschwert wird. 
Die Hungersnot wird die eine gute Folge haben, daß 
viele KRaffern, die in anderen Jahren müßig gingen, 
nun gezwungen sein werden, in den Minen Arbeit zu 
suchen, und daß der chronischen Arbeiternot, an der 
die Minenindustrie leidet, dadurch einigermaßen ge- 
steuert wird. 
Die Folgen der Dürre werden sich wahrscheinlich 
auch in der Handelsbilanz des südafrikanischen Bundes 
bald ungünstig bemerkbar machen, indem die Einfuhr 
von Lebenomitteln, inobesondere von Fleisch, Butter, 
Milch und Zucker, die in den letzten Jahren einen 
Rückgang gezeigt hat, wieder einen größeren Umfang 
annehmen dürfte; möglicherweise wird die Dürre auch 
eine Abnahme des Wollerports zur Folge baben. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in RKapstadt.)] 
  
  
  
Vermischtes. 
Die Frachtermäßigungen für landwirtschaftliche 
Drodukte in dem posturrwage der Südafrikanischen 
nion. 
Von den Bestimmungen in dem neuen Postvertrag 
ist für die Landwirtschaft Britisch Südafrikas zunächst 
die Gewährung freier UÜberfahrt für Herdbuchtiere, 
also erstklassige Zuchttiere, deren Qualifikation durch 
das begleitende Pedigree nachgewiesen ist, von großer 
Bedeumug. Es handelt sich um Hengste, Stuten (mit 
Ausschluß von Vollblutstuten für Rennzwecke), Bullen, 
Kühe, Eber, Sauen, Böcke und Mütter. Die be- 
treffenden Herd= und Stutbücher müssen von dem 
Ilich Commissioner des Südafrikanischen Bundes in 
London als geeignet für Zuchtviehlieferungen nach 
Südafrika anerkannt sein. Das landwirtschaftliche 
Departement des Südafrikanischen Bundes hat aber 
  
das Recht, Tiere, welche etwa als unerwünscht für die 
Zwecke der Landeszucht erscheinen, von der Vergümti- 
gung der freien Überfahrt auszuschließen, selbst wenn 
sie den vorstehenden Bedingungen entsprechen. 
Zur freien Beförderung der Tiere ist die Union 
Castle Linie von den Heimatshäfen ihrer Schiffe aus 
oder anderen britischen Häfen nach eigener Wahl ver- 
pflichtet. Doch braucht sie keine vom Kontinent 
kommenden Herdbuchtiere aufzunehmen, wenn ihr 
hierdurch Schwierigkeiten in bezug auf das Anlaufen 
irgendwelcher Häfen oder den Aufenthalt in denselben 
erwachsen würden. Die frei beförderten Tiere dürfen 
nur für die dem südafrikanischen Bunde wirklich ein- 
verleibten Landesteile bestimmt sein, und es ist nicht 
gestattet, sie vor Ablauf von drei Jahren aus dem 
Bundesgebiete wieder auszuführen.
	        

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