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Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1912
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
23
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Samoa.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XI.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

G 489 20 
einen Mann von Kiwere mit, der in der Steppe 
Bescheid weiß, um Wasserstellen zu suchen. Aber 
auch sonst muß Wasser mitgenommen werden, da 
die Karawane sonst zugrunde geht. Bei dem 
dreitägigen Marsch ist eine strenge Kontrolle über 
jeden Tropfen Wasser notwendig. Es kann daher 
auch zweckmäßig sein, von Kiwere aus diese 
Durststrecke zugweise marschieren zu lassen oder 
überhaupt den Umweg über Itumba des Kiromo 
zu machen. 
Von Lindiati ab gehen zwei Wege nach 
Tabora. Der östliche über das Hauptdorf von 
Ngulu, der westliche über Sikonge. Beide Plätze 
sind sehr reich an Verpflegung, die Zwischenlager 
jedoch ärmlich. Man kann also auch von hier 
die Karawane teilen. Von N gulu über Kiwem- 
pimbi—Senefu ist nur letzterer Ort reich an 
Verpflegung. Die westliche Straße über Mana- 
katwe's bietet keine Schwierigkeiten und ist die 
bessere. 
70 
Kamerun. 
Die OMubi-Sxpedition. 
Nach einem Bericht des Residenten von Adamana, 
Hauptmanns Schwartz. 
(Mit einer Kartenfkizze.) 
Die Expedition wurde zur Unterwerfung der 
teilweise unbotmäßigen Heiden im Hinterlande 
von Meiha, Paka, Gela und Mubi unter- 
nommen. Ihre Notwendigkeit war schon mehr- 
fach von verschiedenen Residenten hervorgehoben 
worden. In jenen Gegenden hatten bereits früher 
Kämpfe stattgefunden und zwar 1904 unter Haupt- 
mann Thierry und Leutnant Sandrock, wobei 
ersterer siel, 1905 unter Hauptmann Zimmer- 
mann, 1908 unter Hauptmann v. Krogh, 1910 
unter Hauptmann Strümpell. 
Es handelt sich um ein zerklüftetes Gebirgs- 
land, das infolge seiner Unzugänglichkeit von den 
mohammedanischen Fulbe nicht hat unterworfen 
werden können und daher ein reines Heidenland 
geblieben ist, das nur nominell verschiedenen 
Fullahherrschern — den Machthabern von Gela, 
Mubi und Basseo — untersteht, deren Einfluß 
aber in Wirklichkeit gleich Null ist. 
Im Lande wohnen Fali-Heiden, die in kleine 
miteinander in Zwietracht und Hader lebende 
Unterstämme zerfallen und nur in ihrem gemein- 
samen Haß gegen die Fulbe und in ihrem Mißtrauen 
gegen den Europäer, den sie noch für einen Helfer 
der Fulbe halten, einig sind. 
Diese Fali-Heiden sind als sehr kriegerisch und 
raublustig zu bezeichnen. Ihre Bewaffnung be- 
  
steht in erster Linie aus Pfeil und Bogen, ferner 
aus Speer, Dolch und kurzem Schwert sowie bei 
einigen, den eigentlichen Mubi-Heiden, aus einer 
streitaxtähnlichen Hiebwaffe. Die Pfeile und Speer- 
spitzen sind stets mit einem stark wirkenden Gift 
versehen, so daß Verwundungen in der Regel als 
tödlich anzusehen, auch wenn sie anscheinend nur 
leichter Natur sind. Pfeilschußweite kann bis zu 
200 m angenommen werden. 
Führer, die sie beim Kampfe zusammenfassen 
und unter Anwendung taktischer Regeln im Ge- 
fecht leiten, haben die Heiden nicht, wohl aber 
üben einzelne Häuptlinge, besonders im südlicheren 
Teil des besprochenen Gebiets, einen ziemlich 
starken politischen Einfluß auf ihre Stammes- 
genossen aus. 
Die Kampfweise beim Angriff ist folgende: 
Der Feind beginnt den Gegner von möglichst er- 
höhten Punkten aus, die sich im gebirgigen, zer- 
klüfteten Gelände leicht finden, mit Giftpfeilen zu 
beschießen, versucht, ihn zu umzingeln und dringt, 
sobald er seine Pfeile verschossen hat, zum Nah- 
kampf vor, wobei er dann Speer, Schwert, Dolch 
und Streitaxt gebraucht. 
In der Verteidigung schießen die Heiden erst 
einige ihrer Giftpfeile auf den Angreifer ab, 
suchen aber, wenn die Pfeile die gewünschte Wir- 
kung nicht haben, dann schnell ihre zahlreichen 
Verstecke in den Felsen, Höhlen und Schluchten 
auf, welche sie, wenn man sie überhaupt findet, 
natürlich mit Giftpfeilen und Steinblöcken ver- 
teidigen. Ist der verfolgende Gegner an den 
Verstecken vorübergeeilt, ohne sie zu bemerken, so 
folgen sie ihm von rückwärts und versuchen dann 
besonders, einzelne Gegner zu umzingeln und ab- 
zutun. Schwächeren Angreifern gegenüber ver- 
teidigen sie sich auch in ihren gut befestigten Ge- 
höften. 
Weiber und Vieh werden immer schon, sobald 
das Nahen eines Gegners auch nur gerüchtweise 
verlautet, in schwer zugängliche Verstecke in Sicher- 
heit gebracht. 
Diese ganze Kampfesweise sowohl wie das ge- 
birgige, zerissene Gelände bedingt von seiten der 
Truppe einen Patrouillenkrieg, bei dem außer- 
dem landeskundige Führer nicht entbehrt werden 
können. 
Die Heiden machten seit langem die Straßen, 
welche durch ihr Gebiet oder — wie der große 
Meg Garua—Mubi—Madagali—Dikona — an 
ihrem Gebiet vorbei führen, durch Straßen= und 
Sklaven-Raub unsicher. Der Raub wurde viel- 
fach durch Mittelspersonen — bei ihnen wohn- 
haftes Gesindel, berufsmäßige Hehler und Sklaven- 
händler — über die nahe englische Grenze oder 
in das Funange-Gebiet (Binder-Distrikt) zum Ver- 
kauf gebracht. Die Räuber zu fassen war den
	        

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