Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
24
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Eisenbahnbau in den Kolonien.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (IV.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

GV 154 
füllten Monatstabellen wurden bisher meist am 
Schluß des Jahres gesammelt dem Reichs- 
Kolonialamt eingereicht. Dieses Verfahren ist 
jetzt nicht mehr zweckmäßig. Vielmehr sollten die 
Beobachter in den ersten Tagen jedes Monats 
oder bei erster sich bietender Gelegenheit die fer- 
tigen Tabellen unmittelbar an das Gouvernement 
in Buea einsenden, damit auftretende Zweifel 
durch sofortige Nachfrage erledigt und Fehler in 
der Handhabung des Mehapparates durch Be- 
lehrung abgestellt werden können. 
72 
Togo. 
Die Stratenverhaltnisse im Schutzgeblet Togo. 
Mit der fortschreitenden Entwicklung des Schutz- 
gebiets war stets ein weiterer Ausbau des Wege- 
netzes verbunden, so daß heute bereits eine be- 
trächtliche Anzahl fahrbarer Straßen zur Verfügung 
steht. Im folgenden sei eine kurze Ubersicht des 
heutigen Standes der Schutzgebietsstraßen gegeben. 
Das ausgedehnteste Straßennetz besitzt der 
Anecho-Bezirk. Es sind 647,4 km Straßen mit 
einer Breite von 3,5 bis 5,00 m fertiggestellt, die 
teils auf Laterit-, teils auf Lehmboden liegen. 
Eine Beschotterung ist nicht vorhanden. Die 
Lateritstraßen find jederzeit, Lehmstraßen nur in 
der Trockenzeit mit leichtem Fuhrwerk fahrbar. 
Im Bau begriffen sind 46,5 km Straßen, welche 
im Laufe des Etatsjahres fertiggestellt werden. 
Im Bezirk Lome —Land sind 134,6 km 
Straßen mit einer Breite von 4,0 bis 3,5 m 
vollendet, welche teils beschottert, teils mit Laterit 
befestigt sind. Sie können jederzeit mit leichtem 
Fuhrwerk befahren werden. Weitere 10 km 
gehen in nächster Zeit ihrer Vollendung entgegen. 
Da der Bezirk in der Nord-Süd-Richtung von 
zwei Bahnlinien durchschnitten wird, find Straßen- 
bauten nur noch in beschränktem Umfange er- 
forderlich. 
Der Bezirk Misahöhe besitzt 105 kmm fertige 
und teilweise beschotterte Straßen, die zum größten 
Teil für Lastkrastwagen befahrbar sind, 32 km 
hiervon werden im Frühjahr 1913 mit einer 
kröstigen Schotterdecke versehen werden. Ferner 
sollen die auf diesen Strecken vorhandenen leichten 
Holzbrücken durch solche von 9 ##Tragfähigkeit 
ersetzt werden. , 
Die im Atakpame-Bezirk für Wagenverkehr 
geeigneten Straßen haben eine Gesamtlänge von 
137 km. Besonders zu erwähnen ist hierunter 
die wichtige, nach Norden führende Straße Atak- 
  
pame —Sokode, von welcher 85 km im ge- 
nannten Bezirk liegen. Sämtliche Straßen be- 
sitzen Schotterdecke. Im Bau begriffen sind 14 km, 
die in gleicher Weise zur Ausführung kommen. 
Im Bezirk Sokode-Bassari ist bis jetzt nur 
ein geringes Bedürfnis für fahrbare Straßen vor- 
handen. Es ist daher auch nur die südliche 
Haupwerbindungsstraße Sokode—Atakpame bis 
zur Bezirksgrenze und die Straße Aledjo —Bafilo 
für Wagenverkehr ausgebaut und beschottert 
worden. Die Gesamtlänge der fahrbaren Straßen 
beträgt 120 km. Es wird sich wohl als not- 
wendig erweisen, in nächster Zeit in diesem Bezirk 
größere Straßenbauten zur Ausführung zu bringen. 
Die früheren Hauptverkehrsstraßen Lome — 
Palime und Lome —Atakpame werden seit 
Eröffnung der Bahnlinien nur soweit unterhalten, 
als fie als Zufahrtsstraßen zu einzelnen Bahn- 
stationen in Betracht kommen. Durch diese 
Maßregel soll der Verkehr zu den Bahnlinien 
abgelenkt werden. Für den lokalen Personen- 
und Traglastenverkehr sind die Straßen auch 
weiterhin brauchbar. Die die Straße Lome — 
Atakpame kreuzenden größeren Flußläufe können 
auf den Eisenbahnbrücken überschritten werden, 
welche zu diesem Zweck für den Fußgängerverkehr 
freigegeben worden sind. 
Vorstehendes zusammengefaßt ergibt demnach, 
daß das Schutzgebiet über 1146 km fahrbare 
Straßen verfügt, während weitere 70,5 km bis 
zum 1. April 1913 fertiggestellt sein werden. 
Der Ausbau der Wege zu Fahrstraßen läßt 
eine baldige Entwicklung des Kraftwagenwesens 
erhoffen. Bisher waren in der Hauptsache nur 
Motorräder in Gebrauch. Seit kurzem hat sich 
aber ein Kraftwagenunternehmen gebildet, 
das zunächst den Verkehr zwischen Palime und 
Kpandu vermitteln will und den Betrieb in- 
zwischen wohl schon aufgenommen haben wird. 
75 
Deutsch-Meuguinea. 
Die Erforschung des Sepik.“) 
Expedition des Reichs-Kolonialamts, der 
Königlichen Museen und der Deutschen Kolo“ 
nialgesellschaft zur Erforschung des Kaiserin“ 
Augusta-Flusses (Sepik) in Kaiser-Wilhelms- 
Land. 
Nach einem Telegramm aus Neuguinea hat 
S. M. S. „Kondor"“ im Dezember eine Fahrt 
den Kaiserin-Augusta-Fluß aufwärts 245 See- 
meilen weit (454 km) unternommen. Der Kom- 
mandant ist mit der Expedition in Verbindung 
*) Bgl. „D. Kol. Bl.- 1912, Nr. 23. S. 1142f .
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment