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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1913
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Bandzählung:
24
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Abänderung der Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika zur Verordnung, betr. Erhebung von Abgaben für den Gewerbebetrieb, vom 3. Januar 1908.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht des XXX. Jahrganges 1902.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Finanz-Wesen.
  • 3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
  • 4. Polizei-Wesen.
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)

Volltext

— 243 — 
Tentral-aatt 
D eutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
– 
  
— 
  
In beiieben durch alle Vostanstalten und Huchbandlungen. 
XXX.5 dahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Juli 1902. « V 31. 
  
Inhalt: 1. — Wefen. Ernennungen; — Er. 
mächtigungen zur Vornahme von Civilstandsakten 
  
  
r* 
Allgemeine Lerwaleungs-Sachen: V Verbot d der t Verbreitung 
der in Krakau erscheinenden Feicschrift. „Djabel“ 245 
Seite 213 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs Bol * Ausweisung von Ausländern aus dem 
für die Zeit vom 1. April 1902 bis Ende Juni 1902 214 Reichsgebee 245 
  
1. Kon fulat Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ständigen Hülfsarbeiter im 
Auswärtigen Amte, Legationsrath von Hassell zum Konsul in Sarajevo zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Junker zum Vize-Konsul in 
Saffi (Marocco) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Bau-Unternehmer Hermann Schmidt zum 
Vize-Konsul in Constantza (Rumänien) zu ernennen geruht. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen General-Konsuls in Athen betrauten Konsul 
Flügel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des General-Konsulats 
und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Yokohama beschäftigten Vize-Konsul Freiherrn von Stengel 
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung 
des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lelgrad. Legationsrath Jentzsch ist auf Grund des §. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
45
	        

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