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Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

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Monograph

Persistent identifier:
kuehn_lehrplan_volksschule_sachsen_1878
Title:
Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
Editor:
Kühn, E.
Kockel, F. W.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Lehrplan
Volksschule
Place of publication:
Dresden
Publishing house:
Verlagsbuchhandlung Alwin Kuhle
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1911
Edition title:
Elfte Auflage
Scope:
178
DDC Group:
Recht
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
§ 10. Weibliche Handarbeiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Gegenstände des Unterrichts.
  • § 2. Religions- und Sittenlehre.
  • § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
  • § 4. Rechnen.
  • § 5. Formenlehre.
  • § 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
  • § 7. Gesang.
  • § 8. Zeichnen.
  • § 9. Turnen.
  • § 10. Weibliche Handarbeiten.
  • § 11. Stundentabellen.
  • § 12. Anfang und Schluß des Unterrichts.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Full text

158 8 11. Stundentabellen. 
Im Lehrplane für den Bezirk Chemnitz II ist angeordnet, daß 
von jeder Schülerin mindestens eine der im Laufe des Schuljahres 
gelieferten Arbeiten aufzubewahren und, mit dem Namen der Ver- 
fertigerin versehen, bei der Osterprüfung auszulegen sei. 
Gelegentlich der Osterprüfung von Zeit zu Zeit auch Handarbeits- 
lektionen abhalten zu lassen, ist mehrfach in Erwägung gezogen, beziehentlich 
empfohlen worden. Die Entschließung hierüber wird immer den ob- 
waltenden besonderen Verhältnissen Rechnung tragen müssen. 
Hinsichtlich der eingangs erwähnten Frauenvereine erinnert 
Grüllich (Lehrplan 2c.) an die Schweiz: „Dort stehen dieselben den 
Lehrerinnen helfend zur Seite, indem die Vereinsmitglieder abwechselnd 
die Arbeitsschulen besuchen, den Unterricht nicht nur beaufsichtigen, 
sondern zugleich helfend unterstützen. Sie schaffen Arbeitsstoff herbei und 
lassen denselben in der Schule gegen Verabreichung eines entsprechenden 
Arbeitslohnes durch die armen Kinder verarbeiten. Sie interessieren sich 
für die Heranbildung und Anstellung, auch für bessere Besoldung tüch- 
tiger Lehrerinnen. Sie beschenken bei Schulprüfungen arme und fleißige 
Schülerinnen mit Kleidungsstücken, die letztere selbst erft gegen Lohn 
gefertigt haben 2c. In ähnlicher Weise könnten unsere Frauenvereine 
wirken, wenn sie sich mit dem Schulvorstande, der ihre Unterstützung 
unzweifelhaft sehr willkommen heißen würde, in Verbindung setzten.“ 
Dem Vernehmen nach ist diese Anregung snicht ganz ohne Erfolg 
geblieben. 
Nach zuverlässigen statistischen Erhebungen wurde der Unter- 
richt in Weiblichen Handarbeiten im Jahre 1874 nur in 158 (d. i. etwa 
8 %) sächsischen Schulen erteilt, in 1924 (d. i. etwa 92 % ) aber nicht; 
dagegen war derselbe gegen Mitte des Jahres 1884 bereits in 1890 
(d. i. etwa 88 % ) Schulen eingeführt und nur in 252 (d. i. etwa 12 ½) 
noch nicht. 
Diese letztere Zahl aber hat sich alsdann in kurzem so wesentlich 
vermindert, daß die allgemeine Einführung des Nadelarbeitsunterrichts, 
dessen erziehliche und praktische Wichtigkeit anfangs in vielen Gemeinden 
gänzlich verkannt wurde, bereits vor einiger Zeit als abgeschlossen 
betrachtet werden konnte. Und je mehr sich die richtige Lehrweise Bahn 
brechen und befestigen wird, desto deutlicher werden auch die Erfolge 
des Unterrichts hervortreten. Finden sie doch schon seit Jahren in den 
meisten Gemeinden unseres Landes fast ungeteilten Beifall. 
8 11. 
Stundentabellen. 
1. Die Minimalzahl “) der woöchentlichen Unterrichts- 
stunden ist auf die einzelnen Klassen und Lehrfächer nach fol- 
genden Stundentabellen zu verteilen:
	        

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