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Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Monograph

Persistent identifier:
kuehn_lehrplan_volksschule_sachsen_1878
Title:
Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
Editor:
Kühn, E.
Kockel, F. W.
Place of publication:
Dresden
Publisher:
Verlagsbuchhandlung Alwin Kuhle
Document type:
Monograph
Collection:
sachsen
Publication year:
1911
Edition title:
Elfte Auflage
Scope:
178
DDC Group:
Recht
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
§ 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Gegenstände des Unterrichts.
  • § 2. Religions- und Sittenlehre.
  • § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
  • § 4. Rechnen.
  • § 5. Formenlehre.
  • § 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
  • § 7. Gesang.
  • § 8. Zeichnen.
  • § 9. Turnen.
  • § 10. Weibliche Handarbeiten.
  • § 11. Stundentabellen.
  • § 12. Anfang und Schluß des Unterrichts.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Full text

74 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
einer schriftlichen Arbeit fälschlicherweise nicht selten gesucht wird. 
S. hierzu u. a. Schreyer, Entwurf 2c. 
Grüllich (Lehrplan 2c.): „Soll man in der Volksschule auf Dar- 
stellung der Gedanken in einfachen Sätzen und Satzverbindungen halten, 
so ist doch damit durchaus nicht einer kahlen Darstellung das Wort ge- 
redet, vielmehr darf der malerische oder dichterische Schmuck der Sprache 
bei den Kindern nicht fehlen.“ Auch nach dieser Seite hin hat der 
Lehrer bei der vorbereitenden Besprechung von Aufsätzen die nötigen 
Anregungen zu geben. 
Auf Grund wiederholter, bis in die neueste Zeit reichender Mit- 
teilungen ist anzunehmen, daß man die Schüler in der Absicht, eine 
größere Anzahl von Fehlern zu verhüten, bisweilen „allzusehr am 
Gängelbande führt“. Es wird um deswillen dringend angeraten, 
„sicher geleitete Ubungen mit freieren abwechseln zu lassen“. Vergl. 
hierzu Anmerkung 36. 
Um den Schülern bei der Niederschrift eines Aufsatzes die Anlage 
der vorausgegangenen mündlichen Darstellung in Erinnerung zu halten, 
wird zuweilen eine Reihe von Stichwörtern festgestellt. Gegen den 
steten Gebrauch dieses Mittels, insbesondere aber gegen die Häufung 
der Stichwörter sind öfters gegründete Bedenken erhoben worden. 
Verfasser nimmt hierbei von der Erscheinung, daß da und dort 
selbst in höheren Klassen die schriftlichen Arbeiten eines großen Teiles 
der Schüler beinahe Wort für Wort übereinstimmen, Anlaß, noch be- 
sonders zu bemerken, daß die im Lehrplane gedachte „größere Selb- 
ständigkeit der Darstellung“ erfahrungsmäßig, wenn nur die in Rede 
stehenden Ubungen von Beginn des Unterrichts planvoll und sorg- 
fältig geleitet werden, auch für ganz einfache Schulen recht wohl 
erreichbar ist. „Die Selbständigkeit der Schüler wächst zusehends, wenn 
man ihnen konsequent alles zu leisten zumutet, was in ihren eigenen 
Kräften steht, und niemals ängstlich zu Hilfe kommt, wo sie sich selber 
helfen können.“ 
Daß die bei den Stilübungen anzustrebende Selbständigkeit der 
Schüler durch den Gebrauch von Sprachheften nicht befördert, sondern 
vielmehr behindert werde, ist oft behauptet worden, und es fehlt nicht 
an Stimmen, die ihre gänzliche Abschaffung, namentlich aber ihre Be- 
seitigung in den Oberklassen dringend befürworten. Andere Stimmen 
urteilen milder, ohne jedoch zu verschweigen, daß die gedachten Hefte 
häufig falsch verwendet werden und aus diesem Grunde besonders nach 
der stilistischen Seite hin ihren Zweck nicht erfüllen. Vor dem Miß- 
brauche derselben wird daher aufs ernstlichste gewarnt. 
Nach dem Schulbücher-Verzeichnis für einfache Volksschulen vom 
16. Februar 1893 (s. Anhang) ! die Benutzung von Sprachheften nur 
in unteren Klassen gestattet. 
83) G. B.: „Die Oberklasse zweiklassiger Schulen läßt sich behufs 
der Aufsatzübungen in zwei Abteilungen bringen.“ Richtiger ist es 
aber, eine scharfe Trennung zu vermeiden. 
Grüllich (Lehrplan 2c.); „Abteilung a und b der Oberklasse 
werden bei den Stilübungen nicht oft getrennt zu werden brauchen, da
	        

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