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Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.

Monograph

Persistent identifier:
kuepper_legimitationspruefung_1919
Title:
Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.
Author:
Küpper, Gustav
Place of publication:
Greifswald
Publisher:
Buchdruckerei Hans Adler
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1919
Scope:
64 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Inaugural-Dissertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde.

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Die Legitimationsprüfung der Reichtagsabgeordneten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Die Wahlprüfung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Materielles Wahlprüfungsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die abgegebenen Stimmen und die Stimmenberechnung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.
  • Title page
  • Widmung
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Literaturverzeichnis.
  • Einleitung.
  • Erster Teil. Die Legitimationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten.
  • A. Einleitung.
  • B. Wem stand die Legitimationsprüfung zu?
  • C. Wie weit erstreckte sich die Prüfung?
  • Zweiter Teil. Die Legitimationsprüfung der Reichtagsabgeordneten.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Legitimationsprüfung im engeren Sinne.
  • C. Die Wahlprüfung.
  • I. Formelles Wahlprüfungsrecht.
  • II. Materielles Wahlprüfungsrecht.
  • 1. Die abgegebenen Stimmen und die Stimmenberechnung.
  • 2. Die Wahldelikte.
  • 3. Die Formfehler im Wahlverfahren.
  • III. Die rechtliche Natur der Wahlprüfung.
  • D. Schluß.
  • Lebenslauf.

Full text

— 53 — 
Bei der Stimmenberechnung werden kaum schwer zu 
entscheidenden Fragen entstanden sein. 
2. Die Wahldelikte. 
Eine große Praxis hat der Reichstag seit seinem Bestehen 
in Bezug auf die sogenannten parlamentarischen Wahldelikte 
gehabt und bei diesen Gelegenheiten teilweise widerstreitende 
Entscheidungen getroffen. Im folgenden seien die haupt- 
sächlichsten Wahldelikte kurz erwähnt#9. 
Als wichtigstes Delikt kam zunächst die amtliche Wahl- 
beeinflussung in Betracht. Von der naiven Auffassung, in 
Anbetracht des geheimen Vorganges der Wahl sei eine Beein- 
flussung nicht denkbar, ist man bald abgekehrt. — Die Delikte 
mußten unter Zuhilfenahme des Amtscharakters begangen 
worden sein. Die Mittel waren: Wahlaufrufe zu Gunsten 
eines bestimmten Kandidaten, Auftreten in Wählerversamm- 
lungen, Stimmzettelverteilung durch untergeordnete Beamte, 
Androhung oon Nachteilen oder Versprechen von Vorteilen. — 
Wurden staatliche und kommunale Beamte in derartigem 
Umfange zu Gunsten eines bestimmten Kanoidaten tätig, 
daß daraus ein dementsprechender Wunsch der Staatsregierung 
zu entnehmen war, so bezeichnete die Reichstagspraxis die 
betreffende Kandidatur als „amtliche Wahlkandidatur“ und 
stellte das Vorgehen der Behörden in diesem Falle den anderen 
Wahldelikten gleich. 
Als unbedingt unzulässiges Wahldelikt erachtete der 
Reichstag auch die Beeinflussung von Kanzel und Beichtstuhl. — 
Wahlbeeinflussungen von privater Seite, z. B. vom Arbeit- 
geber her, wurden nur dann als Delikte angesehen, wenn 
gleichzeitig eine Verletzung des Wahlgeheimnisses vorlag. Dies 
felbaft zu erkennen ist. 6. Stimmzettel, welche auf eine nicht wählbare 
Person lauten. 7. Stimmzettel, welche eine Verwahrung oder einen 
Vorbehalt gegenüber dem Gewählten entbalten. 
1) Vgl. bierzu Hatschek, S. 550ff.
	        

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