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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_sachsen
Title:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1818
1831
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_sachsen_1828
Title:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
11
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1828
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
20. Stück
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 30.) Mandat, die zu Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems versuchsweise angeordnete Vermessung und Abschätzung betreffend.
Volume count:
30
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

399 Betrachtungen 
Solchen Zuständen gegenüber giebt es nur einen Weg zur 
Besserung: zu verhindern, dass die Arbeiterfamilien in den 
Sumpf: der entsittlichenden Dürfligkeit gerathen. 
Von dieser Ansicht aus liegt es im eigensten Interesse der 
Arbeiter selbst, dass sie abgehalten werden, von ihrer Freiheit 
einen Gebrauch machen, der zu ihrem Verderben ausschlägt; 
wenn ihnen nicht gestattet wird, sich selbstständig niederzulassen 
und auf eigene Gefahr Beschäftigung zu suchen, bevor sie die 
Bedingungen der Selbstständigkeit erfüllt und die Kraft zur Be- 
stehung von Gefahren erlangt haben. 
VI. Bemerkungen über das Recht eine Familie zu gründen. 
Bestimmungen, durch welche die Wahl des Aufenthaltsortes 
an Bedingungen geknüpft und der Willkür des Einzelnen eine 
Schranke gesetzt wird, sind unausführbar, oder verfehlen ihren 
eigentlichen Zweck, wenn nicht Anordnungen zur Verhütung 
leichtsinniger Ehen damit in Verbindung stehen. 
Einmal ist die Zahl der neu anziehenden Personen gegen 
die durch Geburten bewirkte Vermehrung der Einwohnerzahl in 
den meisten Orten nicht erheblich. Bei dem Versuche die Zu- 
nahme der Bevölkerung im Gleichgewicht mit den Fortschritten 
der Bildung und des Kapilales zu erhalten, würde man daher 
gerade den wichtigsten Punkt vernachlässigen. 
Zweitens werden die Bestimmungen, welche die Erwer- 
bung einer anderweiten Heimatlı erschweren, leicht zu einer 
Last für die Gemeinden, statt sie vor einer solchen zu bewahren, 
wenn die in andern Orten dienstsuchende ledige Jugend im spä- 
teren Alter mit Familie in ihre Heimath zurück verwiesen wird. 
Endlich bleibt ein grosser Theil der arbeitenden Klassen in 
seinem Geburtsorte und es tritt auch in der Art und Weise, 
Dienste zu suchen, für eine stets wachsende Zahl der Arbeiter 
mit dem zunehmenden Alter keine erhebliche Veränderung ein. 
Dieselben finden von früher Jugend auf in einer Fabrik oder auf 
den benachbarten Gütern ziemlich regelmässige Beschäftigung, ohne 
jemals in ein dauerndes, auf längere Zeit vertragsmässig festge- 
stelltes Dienstverhältniss zu treten.
	        

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