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Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_a11_1920
Title:
Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
Author:
Liszt, Franz von
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Völkerrecht
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Julius Springer
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Edition title:
Elfte, umgearbeitete Auflage. Unveränderter Neudruck.
Scope:
577 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Anhang.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nr. 1a. Vertrag zwischen Preußen, Österreich, Frankreich, Großbritanien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
  • Title page
  • Vorbemerkung zur elften Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Einleitung.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • I. Die Staatsgewalt.
  • II. Das Staatsgebiet.
  • III. § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. § 12. Der Grundsatz der Verkehrsfreiheit.
  • 2. Abschnitt. Die nationalen Organe des zwischenstaatlichen Verkehrs.
  • 3. Abschnitt. Die Organisation der Verbandstaaten.
  • 4. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse.
  • III. Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. Die Interessengemeinschaft der Staaten auf dem Gebiete des Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • 3. Abschnitt. § 34. Der Schutz von Leben und Gesundheit.
  • 4. Abschnitt. § 35. Der Schutz von Tieren und Pflanzen.
  • 5. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Erledigung der Staatenstreitigkeiten.
  • Vorbemerkung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die Rechtssätze des Landkriegsrechts.
  • § 41. Die Rechtssätze des Seekriegrechtes.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • § 43. Das Verfahren in Prisensachen und der internationale Prisenhof.
  • § 44. Der Weltkrieg und das Völkerrecht.
  • Anhang.
  • Inhaltsübersicht.
  • Nr. 1a. Vertrag zwischen Preußen, Österreich, Frankreich, Großbritanien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 1b. Seerechtsdeklaration.
  • Nr. 2a. Die I. Genfer Konvention.
  • Nr. 2b. Die II. Genver Konvention.
  • Nr. 3. Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritanien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 18. Juli 1878,
  • Nr. 4a. Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • Nr. 4b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • Nr. 5. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Japan nebst zugehörigem Zollabkommen. Vom 24. Juni 1911.
  • Nr. 6. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien. Vom 29. September 1911.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche. Vom 11. Januar 1917.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die gegenseitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte.
  • Nr. 8. Schlußakte der ersten internationalen Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899 mit den Konventionen und Deklarationen.
  • Nr. 9. Schlußakte der Zweiten Internationalen Friedenskonferenz vom 18. Oktober 1907 mit den vereinbarten Abkommen.
  • Nr. 10. Schlußprotokoll der Londoner Seekriegsrechts-Konferenz vom 25. Februar 1909 mit Erklärung über das Seekriegsrecht.
  • Sachverzeichnis.

Full text

Vertrag zwischen Preußen usw. und der Türkei vom 30. März 1856. 371 
Nr, 1a. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, 
Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei.!) 
Vom 80. März 1856. 
Im Namen des Allmächtigen Gottes. 
‚ Ihre Majestäten, der Kaiser der Franzosen, die Königin des Vereinigten 
iches von Grossbritannien und Irland, der Kaiser aller Reussen, der König 
ien und der Kaiser der Ottomanen, beseelt von dem Wunsche, dem 
Unheil des Krieges ein Ziel zu setzen, und in der Absicht, der Wiederkehr der 
Verwickelungen, woraus derselbe hervorgegangen, vorzubeugen, haben beschlossen, 
sich mit Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich über die Grundlagen der Wieder- 
herstellung und Befestigung des Friedens zu verständigen und durch wirksame 
und gegenseitige Bürgschaften die Unabhängigkeit und Integrität des Ottoma- 
nischen Reichs sicherzustellen. Zu diesem Ende haben Ihre g hten Majestäten 
zu Bevollmächtigten ernannt, nämlich: 
Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, den Herrn Carl Ferdinand Grafen 
von Buol-Schauenstein ...... ; Ihren Kammerherrn und Wirklichen Geheimen 
Rath, Ihren Minister des Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Präsi- 
denten des Ministerrathes, und den Herrn Jose oscph Alexander Freiherrn von 
Hübner ...... ; Ihren Wirklichen Geheimen Rath und ausserordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister am Französischen Hofe; 
Se. Majestät der Kaiser der Franzosen, den Herrn Alexander Grafen Colonna- 
Walewski, Senator des Kaiserreichs ...... ; Ihren Minister und Staatssekretair 
für die auswärtigen Angelegenheiten, und den Herrn Franz Adolph Freiherrn von 
Bourqueney ......; Ihren ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister bei Sr. Kaiserlich- Königlich apostolischen Majestät; 
Ihre Majestät die Königin des vereinigten Königreiches von Grossbritannien 
und Irland, den sehr ehrenwerthen Georg Wilhelm Friedrich Grafen von Clarendon, 
Baron Hyde de Hindon ...... ; ersten Staats-Sekretair Ihrer Majestät für die 
auswärtigen Angelegenheiten, und den sehr ehrenwerthen Heinrich Richard Karl 
Baron Cowley ...... ; ausserordentliochen und bevollmächtigten Botschafter 
Ihrer Majestät bei Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen; 
Se. Majestät der Kaiser aller Reussen,. den Herrn Alexis Grafen Orloff, 
Ihren Generaladjutanten und General der Kavallerie, Kommandanten des Haupt- 
quartiers Sr. Majestät, Mitglied des Reichsraths und des Ministercomites . 
und den Herrn Philipp Freiherrn von Brunnow, Ihren Geheimen Rath, Ihren 
ausserordentlichen und. bevollmächtigten Minister beim Deutschen Bunde und 
bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen ...... 
Se. Majestät der König von Sardinen, den Herrn Camill Benso Grafen von 
Cavour ...... ‚ Präsident des Ministerrathes und Ihren Minister Staats-Sekretair 
für die Finanzen, und den Herrn Salvator Marquis von Villamarina ...... ‚ Ihren 
ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Französischen 
Hofe; und 
Se. Majestät der Kaiser der Ottomanen, den Muhammed Emin Asali Pascha, 
Grossvezir des Ottomanischen Kaiserreiches ...... ‚ und den Mehemmed Djsmil 
Bey ...... Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei 
Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, in gleicher Eigenschaft bei Sr. Majestät. 
dem Könige von Sardinien beg!aubigt, 
welche sich in Paristzu einem Kongresse vereinigt haben. 
Ihre Majestäten, der Kaiser von Oesterreich, der Kaiser der Franzosen, 
die Königin des vereinigten Königreiches von Grossbritannien und Irland, der 
Kaiser aller Reussen, der König von Sardinien und der Kaiser der Ottomanen 
haben nach glücklich unter ihnen hergestelltem Einverständniss in Betracht 
gezogen, dass in einem Europäischen Interesse Se. Majestät der König von Preussen, 
Mitunterzeichner der Konvention vom 13. Juli 1841, zur Theilnahme an den zu 
treffenden neuen Verabredungen berufen werden müsse und, indem sie den Werth, 
welchen die Mitwirkung Sr. gedachten Majestät dem allgemeinen Friedenswerke 
1) Urtext französisch. ° Abdruck französisch und deutsch: Preuß. Gesetzsammiung 1856 5 .557. 
24*
	        

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