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Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_a11_1920
Title:
Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
Author:
Liszt, Franz von
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Völkerrecht
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Julius Springer
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Edition title:
Elfte, umgearbeitete Auflage. Unveränderter Neudruck.
Scope:
577 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Anhang.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nr. 1a. Vertrag zwischen Preußen, Österreich, Frankreich, Großbritanien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
  • Title page
  • Vorbemerkung zur elften Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Einleitung.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • I. Die Staatsgewalt.
  • II. Das Staatsgebiet.
  • III. § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. § 12. Der Grundsatz der Verkehrsfreiheit.
  • 2. Abschnitt. Die nationalen Organe des zwischenstaatlichen Verkehrs.
  • 3. Abschnitt. Die Organisation der Verbandstaaten.
  • 4. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse.
  • III. Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. Die Interessengemeinschaft der Staaten auf dem Gebiete des Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • 3. Abschnitt. § 34. Der Schutz von Leben und Gesundheit.
  • 4. Abschnitt. § 35. Der Schutz von Tieren und Pflanzen.
  • 5. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Erledigung der Staatenstreitigkeiten.
  • Vorbemerkung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die Rechtssätze des Landkriegsrechts.
  • § 41. Die Rechtssätze des Seekriegrechtes.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • § 43. Das Verfahren in Prisensachen und der internationale Prisenhof.
  • § 44. Der Weltkrieg und das Völkerrecht.
  • Anhang.
  • Inhaltsübersicht.
  • Nr. 1a. Vertrag zwischen Preußen, Österreich, Frankreich, Großbritanien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 1b. Seerechtsdeklaration.
  • Nr. 2a. Die I. Genfer Konvention.
  • Nr. 2b. Die II. Genver Konvention.
  • Nr. 3. Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritanien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 18. Juli 1878,
  • Nr. 4a. Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • Nr. 4b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • Nr. 5. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Japan nebst zugehörigem Zollabkommen. Vom 24. Juni 1911.
  • Nr. 6. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien. Vom 29. September 1911.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche. Vom 11. Januar 1917.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die gegenseitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte.
  • Nr. 8. Schlußakte der ersten internationalen Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899 mit den Konventionen und Deklarationen.
  • Nr. 9. Schlußakte der Zweiten Internationalen Friedenskonferenz vom 18. Oktober 1907 mit den vereinbarten Abkommen.
  • Nr. 10. Schlußprotokoll der Londoner Seekriegsrechts-Konferenz vom 25. Februar 1909 mit Erklärung über das Seekriegsrecht.
  • Sachverzeichnis.

Full text

378 Vexordnung betr. Grundsätze des Seerechts, vom 12. Juni 1856. 
Dampf- oder Begel-Fahrzeuge, von einem Gehalt, welcher bei keinem zweihundert 
Tonnen übersteigen darf, zu unterhalten. 
Art. 3. Die gegenwärtige, dem am heutigen Tage zu Paris gezeichneten 
Hauptvertrage angehängte Konvention soll ratifizirt und die Ratifikationen der- 
selben sollen in einem Zeitraume von vier Wochen, oder, wenn thunlich, früher 
ausgewechselt werden. 
Zur Beglaubigung dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten dieselbe 
unterzeichnet und derselben den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. 
Geschehen zu Paris, am 30. März 1856. 
(L. 8.) Orloff. Brunnow, Aalik, Mehemmed Djsmil. 
Anhang Ill. (Die Alandsinseln.) 
Im Namen des Allmächtigen Gottes. 
Se. Majestät der Kaiser der Franzosen, Ihre Majestät die Königin des ver- 
einigten Königreiches von Grossbritannien und Irland und Se. Majestät der Kaiser 
aller Reussen, in der Absicht, das so glücklich zwischen Ihnen im Orient wieder 
hergestellte Einvernehmen auf das Baltische Meer zu erstrecken und dadurch 
die Wohlthaten des allgemeinen Friedens zu befestigen, haben beschlossen, eine 
Konvention zu schliessen und zu diesem Behufe ernannt ..... (folgen die Namen), 
welche, nach Auswechselung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Voll- 
machten, über die folgenden Artikel übereingekommen sind: 
Art. 1. Se. Majestät der Kaiser aller Reussen, um dem Wunsche zu ent- 
sprechen, weloher ihm von. Ihren Majestäten dem Kaiser der Franzosen und der 
Königin des vereinigten Königreiches von Grossbritannien und Irland ausgedrückt 
worden, erklärt, dass die Alands-Inseln nicht befestigt werden sollen und dass 
daselbst ein militairisches oder maritimes Etablissement weder unterhalten, noch 
begründet werden soll. 
Art. 2. Die gegenwärtige, dem am heutigen Tage zu Paris gezeichneten 
Hauptvertrage angehängte Konvention soll ratifizirt und deren Ratifikationen 
sollen in dem Zeitraume von vier Wochen, oder, wenn thunlich, früher ausge- 
wechselt werden. 
Zur Beglaubigung dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten dieselbe 
unterzeichnet und derselben den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. 
Geschehen zu Paris, am 30. März 1856. 
(L.8.) Walewski. Bourqueney. Clarendon. Cowley. 
Orloff. Brunnow. 
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der Ratifi- 
katiens-Urkunden zu Paris am 27. April 1856 bewirkt worden. 
Nr. 1b. Seerechtsdeklaration.?) 
Verordnung, betreffend die zwischen Preussen, Oesterreich, 
Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Pforte ver- 
einbarte Erklärung vom 16. April 1856 über Grundsätze des Seerechts. 
Vom 12. Juni 1856. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preussen etc. etc, ver- 
ordnen, was folgt: 
Die von Unserem Bevollmächtigten, sowie von den Bevollmächtigten der 
übrigen bei dem Friedensvertrage vom 30. März d. J. betheiligten Staaten, zu 
Paris am 16. April d. J. unterzeichnete Erklärung, welche wörtlich und in Ueber- 
setzung lautet: 
2 Urtext französisch. Hier nach der Fassung in der Preuß. Gesetzsammiung 1856 3.585 ab- 
8 .
	        

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