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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Monograph

Persistent identifier:
mohn_verwaltungsrecht_1918
Title:
Preußisches Verwaltungsrecht.
Other titles:
(Praktischer Teil)
Author:
Mohn, Ludwig
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin Heidelberg
Publishing house:
Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Allgemeiner Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 8. Strafrechtliche Wirkungen des Übertretens einer Polizeiverordnung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Voraussetzungen der Strafbarkeit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • Der Revolutionskrieg bis zum Baseler Frieden.
  • Friedrich Wilhelm III. Der Reichsdeputationshauptschluß. Die classische Dichtung.
  • Auflösung des Reichs. Krieg von 1806.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

142 I. 2. Revolution und Fremdherrschaft. 
auch diese Hoffnung trügen. Der neugewonnene Besitz verhinderte viel- 
mehr jahrelang jede Fortbildung der Verwaltung. 
Der Baseler Vertrag, der dem Könige die angesehene Stellung eines 
europäischen Friedensvermittlers hatte bringen sollen, bewirkte nur, daß 
die gesammte Staatengesellschaft sich von Preußen abwendete. An den 
beiden Kaiserhöfen erregte die Botschaft aus Basel leidenschaftliche Ent- 
rüstung; sie hielten für schwarzen Verrath was rathlose Schwäche war 
— ein sehr begreiflicher Irrthum, da Preußen nur noch von den Siegen 
der Republik Vortheil ziehen konnte. Beide Höfe blieben fest davon über- 
zeugt, daß Preußen mit Frankreich unter einer Decke spiele; sie trauten 
den Rathgebern des Königs das Aergste zu, sie glaubten im Ernste, daß 
Preußen auf einen Angriffskrieg sinne, insgeheim die Türken und Schweden 
gegen Katharina aufzustacheln suche. Thugut versammelte bereits ein 
Heer an der schlesischen Grenze, mahnte das russische Cabinet in unge- 
stümen Depeschen zum Vernichtungskriege gegen den „natürlichen Feind“, 
entwarf einen abenteuerlichen Plan: wie man Preußen aller seiner pol- 
nischen Provinzen, auch Westpreußens, berauben wolle; Suworow sollte 
die Russen gegen die preußische Hauptstadt führen. Die Kriegsrüstungen 
gegen die norddeutsche Macht brachten den rheinischen Krieg während des 
ganzen Sommers zum Stillstande. Erst im Herbst überzeugte man sich, 
daß von Preußens Schwäche nichts zu fürchten sei, und zugleich erkannte 
Thugut die Unmöglichkeit einer Verständigung mit der Republik. Die 
Erhaltung der Reichsgrenzen lag dem Gedankengange seiner harten Inter- 
essenpolitik fern; er war bereit das linke Rheinufer zu opfern, wenn 
Oesterreich die bairischen Erblande erhielte. Der Pflichten des Kaiser- 
thums gedachte in der Hofburg Niemand; stellte man doch dem Peters- 
burger Hofe ausdrücklich frei, die russischen Truppen möchten in Deutsch- 
land nach Gutdünken hausen und die von Oesterreich abgefallenen Reichs- 
stände züchtigen. Nur über die italienischen Dinge konnte man sich nicht 
einigen; Thugut hoffte das Gebiet der neutralen Republik Venedig zu 
der Lombardei hinzu zu gewinnen, während Frankreich den Schlüssel 
Italiens, Mailand, nicht in Oesterreichs Händen lassen wollte. Deshalb 
fuhren die Schwerter im Herbst 1795 abermals aus der Scheide; der 
Wiener Hof dachte am Rhein Venetien zu erobern. Und wie der Krieg 
um Italiens Willen erneuert wurde, so sollte er auch in Italien seine 
Entscheidung finden. Mit Rußland und England durch eine neue Tripel- 
Allianz fester denn je verbündet, von Pitt mit reichlichen Hilfsgeldern 
unterstützt, stürzte sich Thugut in den unabsehbaren Kampf. Hüben und 
drüben herrschte die rohe Begierde, die Verhöhnung jedes Rechtes; ob 
Frankreich, ob Oesterreich siegte, der Untergang des alten Völkerrechtes 
war gewiß. Und während dieses unheimlichen Ringens blieb der Staat 
neutral, dem einst Freund und Feind nachsagten, daß er die Wage des 
europäischen Gleichgewichts in seinen Händen haltel
	        

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