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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.

Monograph

Persistent identifier:
petersilie_preussiche_staedteordnung_1908
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag der Dürrschen Buchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1908
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verwaltungsbefugnisse des Rates: freieste Selbstverwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Einleitung. Anordnung des Stoffes und Skizze des Gedankengangs.
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit.
  • Die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Zustände im Reiche etwa seit 1200; die äußere machtvolle Stellung der Städte.
  • Die Zahl der Städte und ihre Größe.
  • Ein Städtebild über das Leben und Treiben im Inneren der mittelalterlichen Stadt.
  • Geistige Kultur.
  • Die wirtschaftliche Gliederung der Bevölkerung: ,,Genossenschaft".
  • Die äußere Verfassungsform.
  • Verwaltungsbefugnisse des Rates: freieste Selbstverwaltung.
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Zustände im Reiche: Allmählicher Verfall des Bürgertums.
  • Zahlen.
  • Städtebild dieser Zeit.
  • Form der Verfassung des Stadtregiments und Art seiner Verwaltungstätigkeit.
  • Verhältnis der Stadtbehörde zur Bürgerschaft: keine Gemeindevertretung.
  • Lehre aus dieser historischen Entwicklung für die Anwendung des Prinzips der Selbstverwaltung.
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit.
  • Die mit der Vernichtung städtischer Selbständigkeit endende Entwicklung eine historische Notwendigkeit.
  • Der Große Kurfürst. Mittel, um Einfluß auf die Städte zu gewinnen: Garnisonen und Akzise.
  • Friedrich Wilhelm I.: seine durchgreifenden Maßnahmen. Verhältnis der Staatsbehörde, insbesondere des Militärs zur Stadt.
  • Das kurze Zwischenspiel des Allgemeinen Landrechts.
  • Größe damaliger Städte
  • Ein Städtebild damaliger Zeit.
  • Schilderung der Einwohner: ihr bürgerliches und Familienleben.
  • Ihr politisches Leben.
  • Ursachen des Zusammenbruchs 1806.
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808.
  • Erstes Kapitel. Die Stellung der Städteordnung im Gesamtreformwerk Stein-Hardenbergs.
  • Zweites Kapitel. Die Entstehungsgeschichte der Städteordnung.
  • Drittes Kapitel. Die Schöpfer der Städteordnung: Freiherr von Stein und Frey.
  • Viertes Kapitel. Der Inhalt und Geist der Städteordnung.
  • Fünftes Kapitel. Einführung und unmittelbare Wirkung der Städteordnung.
  • Sechstes Kapitel. Die Bedeutung der Städteordnung.
  • Literaturangaben.
  • Die Städteordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, für Westfalen vom 19. März 1856 und für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856.

Full text

— 18 — 
gebung der mittelalterlichen Städte hat „die öffentliche Gewalt zuerst 
die Lösung der großen Aufgaben in Angriff genommen, die das Wesen 
der modernen Staatsverwaltung bilden. Die Geschichte des deutschen 
Verwaltungsrechts hat fast in allen Teilen anzuknüpfen an die Rechts- 
institute und Satzungen der Städte des 14. und 15. Jahrhunderts“. 
Um den Umfang dieses Gebiets städtischer Fürsorge zu charakterifieren, 
sei folgendes angeführt: Der Rat hat die Sorge für Maß und Gewicht, 
für das Straßenwesen, für die Gesundheits- und Sittenpolizei, er erläßt 
Gesetze gegen den Luxus, über den Zinskauf; ihm untersteht das große 
Gebiet des Gewerbewesens; dem Handel und dem Münzwesen hat er die 
Wege zu weisen; das Bergwesen bildet ein besonderes ruhmvolles Kapitel 
seiner Verwaltungstätigkeit: wir erinnern uns nur an Freiberg in 
Sachsen; auch dem Schulwesen widmet er später seine Sorgfalt; das 
Armenwesen nimmt seine Fürsorge in Anspruch usw. 
Aber noch weiter: dem Rat steht auch die ganz außerordentliche 
Befugnis zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zu, wodurch seine Macht- 
stellung erheblich verstärkt ward. 
Aus allem diesem läßt sich sehr wohl verstehen, daß — wenn auch 
nicht unwidersprochen — die Behauptung aufgestellt worden ist: die 
Städte hätten zuerst in der deutschen Geschichte die große Errungenschaft 
der neuen Zeit, die Idee des Staats, zur Erscheinung und zum Be- 
wußtsein gebracht und zuerst eigentliche Staaten erzeugt. Jedenfalls eins 
waren sie sicherlich geworden: eine Art kleiner Republiken, Staaten 
im Staate, kräftige unter dem Schirm einer tüchtigen freien 
Selbstverwaltung blühende Gemeinwesen. 
Zweiter Abschnitt. 
Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: 
Die Korruption der städtischen Verwaltung. 
Das also war die Zeit höchster und schönster Blüte des Städte- 
wesens. Doch bald fallen Schatten in dies glänzende Bild. Seit etwa 
1450 kommt die Entwickelung des Bürgertums, zunächst in politischer 
Hinsicht ins Stocken. Um zunächst wieder die äußeren Zustände in 
dem nunmehr in Rede stehenden Zeitraum von etwa 1450—1680 zu 
betrachten: Dem jetzt stets stärker werdenden, straffen absoluten Fürsten- 
staate waren weder die einzelne Stadt noch die lockeren Städtebündnisse 
gewachsen. Die fürstlichen Städte, die früher fast unabhängig gewesen 
waren, mußten allmählich, nicht ohne Widerstand, das Joch der Herren
	        

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