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Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Monograph

Persistent identifier:
piloty_friedensangebot_1917
Title:
Das Friedensangebot der Mittelmächte.
Subtitle:
Eine Zusammenstellung des Wortlautes der auf den Frieden bezüglichen Noten und Kundgebungen der Kriegführenden und Neutralen vom Dezember 1916 und vom Januar 1917 nebst Betrachtungen über den Geist und die Folgen dieser Kundgebungen.
Author:
Piloty, Robert
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
Scope:
106 Seiten
DDC Group:
Politik
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
14. Englische öffiziöse Aeußerung an die Neutralen vom 14. Januar 1917 zur Deutschen Note an die Neutralen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Friedensangebot der Mittelmächte.
  • Title page
  • Separatabdruck [Quelle]
  • Vorwort.
  • I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
  • 1. Friedensnote der Mittelmächte an die Mächte des Zehnverbandes vom 12. Dezember 1916.
  • 2. Rede des Deutschen Reichskanzlers zur Friedensnote der Mittelmächte in der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 12. Dezember 1916.
  • 3. Armeebefehl des Deutschen Kaisers an Heer und Flotte vom 12. Dezember 1916.
  • 4. Antwortnote des Zehnverbandes an die Mittelmächte vom 30. Dezember 1916.
  • 5. Rede, welche Loyd George vor dieser Antwortnote am 20. Dezember 1916 im englischen Unterhause gehalten hat.
  • 6. Note der Deutschen Regierung an die Vertreter der neutralen Mächte in Berlin.
  • 7. Wilsons 1. Friedensnote an die Kriegführenden vom 21. Dezember 1916.
  • 8. Deutsche Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 26. Dezember 1916.
  • 9. Oesterreichisch-Ungarische Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 21. Dezember 1916. [Antwortnote datiert vom 26.12.1916.]
  • 10. Antwortnote des Zehnverbandes auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 11. Januar 1917.
  • 11. Bemerkungen Balfours vom 18. Januar 1917 zur 1. Friedensnote Wilsons.
  • 12. Aufruf des Deutschen Kaisers an das Deutsche Volk vom 12. Januar 1917.
  • 13. Telegramm des König Ludwig III. von Bayern an den Deutschen Kaiser vom 14. Januar 1917.
  • 14. Englische öffiziöse Aeußerung an die Neutralen vom 14. Januar 1917 zur Deutschen Note an die Neutralen.
  • 15. Deutsche Erwiderung hierauf vom 15. Januar 1917.
  • 16. Wilsons Botschaft zum Frieden (2. Friedensnote) an den amerikanischen Senat vom 23. Januar 1917.
  • 17. Rede Bonar Laws vom 24. Januar 1917 zur Wilson-Botschaft vom 23. Januar 1917.
  • 18. Deutsche Note vom 31. Januar 1917 an die Vereinigten Staaten von Amerika mit Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges.
  • 19. Rede des Deutschen Reichskanzlers hiezu vom 31. Januar 1917 an den Hauptausschuß des Deutschen Reichstags.
  • 20. Wilsons Botschaft an den Kongreß vom Anfang Februar 1917 betr. den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Deutschland.
  • 21. Schwedens Note an Wilson vom 10. Februar 1917.
  • II. Betrachtungen über die Friedenskundgebungen.
  • Inhalt.
  • Blank page
  • Advertising

Full text

sich mit Vorräten zu versehen, ist ein anerkanntes Recht der Kriegführen- 
den und wird von allen Nationen ausgeübt. Die anerkannte Absicht der 
Tauchbootmaßregeln Deutschlands war es, die Versorgung mit Lebensmitteln 
für England abzuschneiden. Dieser Feldzug wird rücksichtslos unter Miß- 
achtung der Rechte und der Leben der Neutralem geführt. Selbst die 
Deutschen werden keine Entschuldigung für Verbrechen wie die gegen die 
„Lusitania®, „Arabic“, „Sussex“ und zahlreiche andere Schiffe anführen 
können. Die Deutschen behaupten, der Gebrauch der Waffe der Aushunge- 
rung sei unmenschlich. Waren sie derselben Auffassung im Jahre 1870, 
als sie die Stadt Paris aushungerten ? 
Nach der deutschen Lesart wäre der Krieg nicht nach Afrika getragen 
worden, wenn die Alliierten dies nicht getan hätten. Wenn dies so war, 
warum machten denn die Deutschen Versuche, den Aufstand in Südafrika 
hervorzurufen? Und warum waren sie denn in Afrika so bedeutend besser 
mit Maschinengewehren und Munition versehen als die alliierten Streit- 
kräfte? 
Die Deutschen haben die Unverschämtheit, zu behaupten, die Alliierten 
ließen sich Verstöße zu schulden kommen bei der Behandlung der Gefangenen 
und Bevölkerung besiegter Landstrecken. Es ist nahezu unglaublich, daß sie 
diese Behauptung ernst meinen, wenn man an ihre Behandlung Belgiens 
denkt, an die armenischen Schlächtereien, die Deutschland beendigen konnte, 
wenn es wollte, und an die Behandlung der Gefangenen, die sich in den Ge- 
fangenenlagern von Wittenberg und anderswo herausstellte. Schließlich machen 
die Deutschen den Versuch, wieder einmal die Vergewaltigung Belgiens und 
die Behandlung dieses Landes zu rechtfertigen. Sie vergessen, daß zu Be- 
ginn des Krieges ihr eigener Reichskanzler zugab, daß die Vergewaltigung 
der belgischen Neutralität ein Unrecht war, aber durch die militärische 
Notwendigkeit gerechtfertigt wurde. Das ist das wahre deutsche Argument, 
das hinlänglich die Politik charakterisierte, gegen die die Alliierten kämpfen. 
Was die Behandlung Belgiens angeht, so wird die Welt nicht so rasch die 
Hinschlachtung in Aerschot und Löwen vergessen, noch die erzwungenen 
Abhebungen belgischer Fonds und die unmenschlichen und barbarischen 
Deportationen, die dieser Tage durchgeführt wurden. Es darf für unwahr- 
scheinlich gehalten werden, daß die Alliierten die deutsche und österreichische 
Note noch weiter kommentieren. 
Und hierauf die deutsche Antwort: 
15. Berlin, 15. Januar (W. B.) Von befugter informierter Seite ist das 
Wolffsche Telegraphenbüreau ermächtigt, auf die amtliche Auslassung des 
Reuterschen Büreaus über die deutsche Note an die Neutralen folgendes zu 
erwidern: 
„Die Fragen und Vorwürfe, die das Reutersche Büreau im Auftrage der 
englischen Regierung erhebt, sind für niemanden mehr neu, es sind die-
	        

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