Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_ms
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Mecklenburg-Schwerin.
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_ms_1917
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
4
Place of publication:
Schwerin
Publishing house:
Bärensprungsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Mecklenburg-Schwerin.
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Full text

316 Nr. 57. 1916. 
Laubheu wird schon seit 14 Tagen in sämtli i i i 
Gelbensande für die Heeresverwaltung i chen Nevieren der Forstinpeton 
n-t. aler im Wald vorkommenden Waldbäume kann gewonnen werden. 
Es ist am besten in den Monaten Mai, Juni, kann aber auch noch später geworben 
werden. Auch Himbeerkraut ist sehr geeignel. Von den Holzarten kodmen in erster 
Juie-, Poppelt, Birken, Hainbuchen, Rotbuchen, Eschen, Ahorn, Eichen, Ellern in 
etracht. 
Die Laubzweige werden zweckmäßig durch Schneiden mit dem Messer oder der 
Schere gewonnen. 
Zur Verbilligung der Herstellung empfiehlt sich in erster Linie, Frauen und Kinder 
mit der Gewinnung zu beschäftigen. — 
Hierselbst wird es gewonnen: 
1. in Beständen, welche geläutert werden müssen, weil sie zu viel Weichholz 
enthalten oder zu dicht stehen, 
2. durch Ausschneiden der Sträucher der verschiedenen Schneisen= und Wege- 
räben, 
3. durch Abschneiden von den von Forstarbeitern gefällten Bäumen aus Durch- 
forstungen. Wo viel Buchenunterholz in Nadelholzbeständen sich findet, 
kann sehr zweckmäßig auch dieses Unterholz zur Laubgewinnung durch- 
forsttet werden. 
Das Laubheu. wird so geschnitten, daß die Zweige nicht stärker als ½ em unge- 
fähr abgeschnitten werden. Die Länge ergibt sich dann in der Regel von 40 bis 80 em. 
Wichtig ist, daß die Zweige nicht in zu praller Sonne getrocknet werden, am besten 
im Halbschatten, da das Laub sonst an Wert verliert und zu sehr grußt, wenn es ver- 
laden wird. 
Man kann das Laub am besten auf Gerüsten trocknen oder auch bei günstigem 
Wetter an Bäume oder Sträucher anlehnen, wie es paßt. 
Sobald es gut angewelkt ist (wähltrocken), kann es in Bünde gebunden werden. 
2—4 Tage gehören zur Trocknung je nach dem Wetter. 
Die Bünde bekommen zweckmäßig solche Größe, daß sie beqnem auf den Wagen 
mit der Forke zu heben sind. 
Um das Laubheu vor Regen möglichst zu schützen, wird es, sobald ein Fuder 
trocken ist, unter Dach und Fach gebracht, wenn sich hierdurch auch die Herstellung 
verteuert. 
Je günstiger das Wetter, d. h. wenn kein oder nur wenig Regen kommt, je 
leichter und besser die Werbung. 
Naß gewordenes Laubheu leidet leicht und ist schlecht ieder trocken zu bekommen. 
Bei Nässe ist das auf den Gerüsten liegende Laubheu natürlich am leichtesten wieder 
trocken zu bekommen. 
Die Pferde nehmen gut geworbenes Lauhhen sehr gern, ebenso das Rotwild, 
letzteres besonders Eichen, Himbeer, Birken. Auch das Rehwild, sobald es diese 
Fütterung kennt, äst das getrocknete Laub gern.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Gesetzblatt-Jahrgang

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Law

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment