Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_2
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1837
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1839
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839.
Bandzählung:
23
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Albrecht’sche private Hof-Buchdruckerei
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1839
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 2.
Bandzählung:
2
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835 -in chronologischer Ordnung-
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahr 1835 -in alphabetischer Ordnung-
  • Titelseite
  • Gesetz, die Bekanntmachung der Gesetze und Verordnungen betreffend. (n. a.)
  • Verordnung, die Publication der Gesetze und Verordnungen betreffend. (n. a.)
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück. (2)
  • 3. Stück. (3)
  • 4. Stück. (4)
  • 5. Stück. (27)
  • 6. Stück. (6)
  • 7. Stück. (7)
  • 8. Stück. (8)
  • 9. Stück. (9)
  • 10. Stück. (10)
  • 11. Stück. (11)
  • 12. Stück. (12)
  • 13. Stück. (13)
  • 14. Stück. (14)
  • 15. Stück. (15)
  • 16. Stück. (16)
  • 17. Stück. (17)
  • 18. Stück. (18)
  • 19. Stück. (19)
  • 20. Stück. (20)
  • 21. Stück. (21)
  • 22. Stück. (22)
  • 23. Stück. (23)
  • 24. Stück. (24)
  • 25. Stück. (25)
  • 26. Stück. (26)
  • 27. Stück. (27)
  • 28. Stück. (28)
  • 29. Stück. (29)
  • 30. Stück. (30)

Volltext

AXXm ) 
  
Leipzig, — zusäßtliche Bestimmung zu §. 11. dasiger Meßordnuag 
— — einige Zusäte zur Leipziger Meßordnung vom 4. Dec. 1833. betr. 
Stadtpolizeibehörde zu, s. Pässe. 
s. Studirende zu Leipzig. 
Leuterung f. Instanzenzug. 
Leuterungen — Wegfall derselben bei Berggerichten 
in Chesachen — deren Entscheidung von dem Oberappellationsgericht 
Lichtenstein s. Schönburgische Receßherrschaften. 
Localstatuten und Observanzen, der neuen Gesindeordnung entgegenstehende, — 
werden außer Wirksamkeit geset 
M. 
Malz, geschrotetes, . Ausgleichungsabgaben. 
Mannspersonen, junge, f. Heirathen. 
Matrikeln der Studirenden — dürfen nicht anstatt der Pässe angenommen werden 
Maturitätsprüfungen s. Gymnasien. 
Maturitätszeugniß f. Bundesbeschluß. 
Meissen — Auftragsertheilung an dasiges Kreisamt hinsichtlich der unter die Ge- 
richtsbarkeit dasigen Domcapitels gehörigen Personen, Grundstucke und 
Sachen. .. ,. 
— 
Meßguter 
Meßordnung, geinziger s. Leipzig. 
Militairgerichtsbarkeit — die Ausführung der in dem Geseße über privile- 
girte Gerichtsstände desfalls enthaltenen Bestimmungen betr. 
s. Gerichtsstände, priovilegirte. 
Militairleistungen — Erörterung und Entscheidung desfallsiger Ansprüche 
s. Schönburgische Receß herrschaften (Erläuterungsreceß.) 
Militairpersonen — deren Gerichtsstand in Verlöbniß= und Ehesachen 
— deren Gerichtsstand in Holizeistrafsahen 
in den Cirildienst übergetretene, — deren Pensionirung . 
aus den Feldzügen von 1812. und 1813. nicht zurückgekehrte, — deren 
Edictalvorladung . ... 
s. Gerichtsstände, privilegirte, — —Verbrechen. 
Militairpflicht s. Armee, — Militairstrafgeseb buch, — Schönbur- 
gische Receßherrschaften. (Erläuterungereceß.) 
Militairpflichthinterziehung — in wie fern die Competenz der Justizbehoͤr- 
den hierbei eintrete. . . .. .. .. 
Militairpflichtige — in wie weit selbigen sich zu vermiethen eesate .. 
Militairprästationen s. Militairleistungen. 
Militairs, ehemalige, 
auf Militairpension berr. 
verabschiedete, (. Gewerbe= und Personalsteuerbeiträge. 
Militairstrafgesebbuch, revidirtes 
I. Allgemeiner Theil. — Allgemeine Grundsäge uͤber Militair= erbrechen 
und Vergehungen, auch deren Bestrafung. . .. ... 
—— 
aus dem Civildienste wieder entlassene, — deren Anspruch 
Tag. 
1834. 
27. Dec. 
1835. 
30. Nov. 
28. Jan. 
5 - 
10. Jan. 
19. Jun. 
2. April. 
3 Jan. 
28. März. 
28. Jan. 
30. Jan. 
7. März. 
2. April. 
28. Jan. 
28. März. 
10. Jan. 
5. Sept. 
14. Febr. 
  
  
  
Seite. 
637. 
  
85. 
86. 
17. 
1 228 i 
60. 
213. 
  
87. 
95. 
187. 
  
232. 
60. 
212. 
19. 
449. 
  
  
  
  
101 fog. 
101fgg. 
  
Paragr. 
51. 
59. 
II. 
63. 
36. 
33. 
17. 
20. 
13. 
1—61.
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk) PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Groß Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.