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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1878
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
62
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlau
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1878
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 31.
Volume count:
31
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
[112] Ministerial-Bekanntmachung, Veränderungen der Arzneitaxe betreffend.
Volume count:
112
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Togo.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

837 20 
Mark 
Übertrag 4154,29 
Verein ehemaliger Kameraden 
der Eisenbahnpioniere, Berlin 
Schutztruppe Südwestafrika 
8.: Galvanoplastiker Max Qnitzdorf, 
Berlin.. . ... 
18. 7.: 
20.— 
1500,— 
O 
* 
7 
Zusammen 5676,2 
Mark 
Übertrag 5676,29 
Die preußischen Landmesser (durch 
Landmesser Kater, Siegen) 294,— 
5970,29 
Zusammen 
Beim Kommando der Schutztruppen im Reichs- 
Kolonialamt sind bis jetzt insgesamt an Beiträgen 
eingegangen 32 376,62 Mk. 
13. 8.: 
  
##KHMichtamtlicher Teilsl##sllcbld 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Togo. 
Die Genichstarre in den nördlichen Bezirken 
von Togo. 
Von Dr. med. Jaffé. 
Seit nunmehr drei Jahren tritt im Norden 
des Schutzgebiets Togo, in den Bezirken Sokods- 
Bassari und Mangu-Jendi, eine Krankheit in 
epidemischer Form auf, die den Eingeborenen 
angeblich bis dahin gänzlich unbekannt war. Es 
sehlt ihnen, was allerdings auf ihre Unkenntnis 
zurückzuführen ist, der Name für diese Krankheit, 
die nach Schilderung der Symptome durch die 
Eingeborenen und aus eigener Anschauung von 
den Europäern auf die von der Heimat her be- 
kannte Genickstarre gedeutet wurde. Die An- 
schauung, daß diese Seuche früher nicht im Lande 
war und als etwas gänzlich Neues von außen 
her eingeschleppt worden wäre, ist jedenfalls 
irrig — nach Mitteilungen zu schließen, die ich 
über das vereinzelte Auftreten in früheren Jahren 
in anderen Teilen Togos, z. B. in Kpandu, 
erhielt. Daß vereinzelte Fälle im Norden des 
Schutzgebietes früher der Beobachtung der mit 
inneren Krankheiten wenig vertrauten Farbigen 
entgingen, ist sehr wahrscheinlich. Erst das ge- 
häufte Auftreten lenkte ihre Aufmerksamkeit auf 
den Symptomenkomplex, der ihnen nun als etwas 
ganz Unbekanntes auffiel. Eine andere Frage, 
welches die Gründe für das epidemische Auftreten 
der Krankheit in den letzten drei Jahren sind, 
ob (aus unbekannten Ursachen) eine Virulenz= 
steigerung des Erregers innerhalb des Schutzgebiets 
stattgefunden hat oder eine Einschleppung eines 
virulenten Erregers von außen her erfolgte, ist 
mit Sicherheit in letzterem Sinne zu entscheiden. 
Ein Blick auf den Weg, den die Seuche in den Vor- 
jahren genommen, erbringt den Beweis. Die ein- 
zelnen Daten verdanke ich den Angaben des Regie- 
rungsrats Dr. Kersting. Das erste Auftreten 
wurde vom Residenten von Sugu (Dahomey) in 
Kandi im März 1906 gemeldet. Von französischer 
Seite wurde damals nach vorliegenden Berichten 
  
eine Einschleppung von der Karawanenstraße von 
Sokoto angenommen. Hierzu sei bemerkt, daß den 
Haussas die Krankheit bekannt ist. Mein Gewährs- 
mann, der Songoaufseher Bassari, erzählte mir 
von einem heftigen Auftreten der Krankheit in 
Sokoto vor etwa vierundzwanzig Jahren, das er 
selbst miterlebt haben will. Die Krankheit ist dort 
unter dem Namen Alobs (übersetzt etwa: Krank- 
heit, an der viele sterben) bekannt, soll in ein- 
zelnen Fällen ständig vorkommen, im Abstande 
längerer Zeiträume in heftigerem Maße auftreten 
und dann viele Opfer fordern. 
Das Auftreten der Seuche in Kandi ver- 
anlaßte den Residenten von Sugu, die Grenze 
zu sperren, das heißt, den Durchzug der Kara- 
vanen von Sugu nach Togo zu verbieten, „um 
das deutsche Gebiet vor der Seuche zu bewahren“. 
Der dadurch zum Teil um den Norden von Togo 
herum nach der Goldküste hin abgelenkte Kara- 
wanenverkehr brachte den Krankheitsstoff nach 
Gambaga in Mamprussi, und was durch die 
beiderseitigen Absperrungen im Osten verhindert 
war, geschah nun im Westen; es erfolgte die 
Einschleppung von den genannten Teilen der 
Goldküste her nach Moba im Bezirke Mangu- 
Jendi, wo die Krankheit angeblich 500 Opfer 
forderte, in diesem Jahre sich aber nicht mehr 
weiter ausbreitete, da bald die Regenzeit einsetzte, 
die offenbar für die Verbreitung und Entwicklung 
des Krankheitsgiftes ungünstig ist. Die Über- 
gangszeit von der Regen= zur Trockenperiode 
1906 brachte ein Aufflackern der Seuche im 
Osten des Sokodeébezirks. Auch hier handelte es 
sich um Einschleppung vom Nachbargebiete, und zwar 
von Logba her auf der Straße nach Kumeridsá 
und Kutau, das sich an Markttagen eines 
starken Besuches vom benachbarten Logba her 
erfreut. Von Kumeridä wurden um die Weih- 
nachtszeit 1906 die ersten Fälle gemeldet; es 
erkrankten insgesamt 35 Personen, von denen 30 
starben. In Kutau wurden 22 Individuen von 
der Krankheit ergriffen, von denen 15 starben. 
2
	        

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