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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1918
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Bandzählung:
46
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLVI. Jahrganges 1918.
  • Stück Nr. 1 (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Post- und Telegraphenwesen.
  • 3. Zoll- und Steuerwesen.
  • Änderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung.
  • Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Besteuerung von Mineralwässern.
  • Muster 1. (Ausführungsbestimmungen § 17) Flaschen-Steuerbuch.
  • Muster 2. (Ausführungsbestimmungen § 17) Faß-Steuerbuch.
  • Muster 3. (Ausführungsbestimmungen § 17) Flaschen-Steuerbuch.
  • Muster 4. (Ausführungsbestimmungen § 17) Faß-Steuerbuch.
  • Muster 5. (Ausführungsbestimmungen § 18) Steuer-Anmeldungsbuch.
  • Muster. 6 (Ausführungsbestimmungen § 27) Steuer-Einnahmebuch.
  • Muster 7. (Ausführungsbestimmungen § 32) Bezugsausweis.
  • Muster 8. (Ausführungsbestimmungen § 33) Lieferungsanzeige.
  • Muster 9. (Ausführungsbestimmungen § 35) Steuerbegleitschein.
  • Muster 10. (Ausführungsbestimmungen § 37) Nachweisung.
  • Nachsteuerordnung für Mineralwässer und künstlich bereitete Getränke.
  • Ausführungsbestimmungen zu § 250 des Gesetzes über das Branntweinmonopol.
  • Verwendung von Warenumsatzstempelmarken zur Entrichtung der Umsatzsteuer.
  • 4. Allgemeine Verwaltungssachen.
  • Stück Nr. 30. (30.)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)

Volltext

Wser 2. 
Direktiobezirr (Ausführungsbestimmungen § 35.) 
Steuerbegleitschein Nr. 
Mineralwässer') 
Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke). 
konzentrierte Kunstlimonaden“) 
Grundstoffe zur Herstellung von konzentrierten Kunstlimonaden“) 
über 
Ausfertigungsamt: Empfangsamt: 
Gestellungsfrist: Bis zum (in Worten) 
Annahmeerklärung des Begleitscheinnehmers: übernehme diesen Begleitschein mit der Ver- 
pflichtung, die innen verzeichneten Waren in unveränderter Gestalt und Menge und unter Er- 
baltung. des angelegten amtlichen Verschlusses) innerhalb der Gestellungsfrist dem Empfangsamt 
unter Vorlegung dieses Begleitscheins zur Abfertigung zu stellen und hafte für den auf die 
Waren entfallenden Steuerbetrag, bis die Erledigung des Begleitscheins dem Ausfertigungsamte 
nachgewiesen ist. 
, den ten 19 
(Unterschrift des Begleitscheinnehmers.) 
, den * 19 
(Stempel.) amt. " 
Erledigungsschein 
Nrrr. , Ziffer 
Steuerbuch Nr. (Unterschrift.) 
Erledigung des Begleitscheins. 
1. Der Begleitschein ist abgegeben am 
(unterschrifl. ) 
2. Der Begleitschein ist eingetragen in das unter Nr. 
(Unterschrift.) 
3. Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt 
, den ten 19. 
(Stempe.l)). amt. 
*) Nichtzutreffendes ist durchzustreichen. 
*“) Die Worte »und unter Erhaltung des angelegten amtlichen Verschlusses- sind zu * wenn von der An- 
legung eines amtlichen Verschlusses abgesehen worden ist (Ausführungsbestimmungen § 35 Abs 
75
	        

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