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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1883
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1883.
Shelfmark:
rgbl_1883
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1883
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 1512.) Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit Luxemburg wegen gegenseitigen Markenschutzes.
Volume count:
1512
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band. (4)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • [Zehntes Buch.] Die Wissenschaften. Zweiter Teil.
  • 5. Naturwissenschaften.
  • 6. Medizin.
  • 7. Veterinärmedizin. Von Prof. Dr. Eber.
  • 8. Die landwirtschaftlichen Wissenschaften.
  • 9. Die technischen Wissenschaften.
  • Einleitung.
  • I. Brückenbau. Von Geh. Baurat Dr.-Ing. Th. Landsberg.
  • II. Eisenbahnen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Lucas.
  • III. Wasserbau. Von Oberbaurat Prof. Dr. Th. Rehbock.
  • IV. Maschinenwesen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. E. Brauer.
  • V. Elektrotechnik. Von Prof. Dr. I. Teichmüller.
  • VI. Städtebau. Von Geh. Rat Prof. Dr. Dr.-Ing. R. Baumeister.
  • Elftes Buch. Schöne Literatur und Künste.
  • Zwölftes Buch. Öffentliches Leben.
  • Schlußwort. Rückblick und Ausblick.
  • Gesamt-Register
  • Druckfehlerberichtigung.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
350 Oie technischen Wissenschaften. X. Buch. 
das Stellen selbst meist noch von Hand geschieht und bisher nur in wenigen Fällen unter 
Zubilfenahme stärkerer elektrischer Ströme unter Einschaltung kleiner Elektromotoren 
an jeder Arbeitsstelle bewirkt wird. 
Elektrische Kraft im Die ausgedehnteste Verwendung elektrischer Kraft 
im Eisenbahnwesen aber brachte das letzte Jahrzehnt 
des vorigen Zahrhunderts durch die Einführung der 
Elektrizität als Triebkraft. Anschließend an die erste Vorführung einer elektrisch be- 
triebenen Eisenbahn durch Werner von Siemens auf der Berliner Gewerbeausstellung 
im Jahre 1879 hat sich der Elektromotor unbestritten das Gebiet der städtischen Straßen- 
bahnen ebenso wie das der städtischen Schnellbahnen erobert, s. Abschnitt VI Stäbtebau. 
Von 1895 bis 1910 ist in Deutschland die Gesamtlänge der elektrischen Straßenbahnen 
von 406 auf 4180 km, das in ihnen angelegte Kapital von 100 Millionen auf 1 Milliarde 
Mark gestiegen, Länge und Anlagekapital haben sich also verzehnfacht. Eine ebensolche 
Entwickelung wird das Verwendungsgebiet der elektrischen Triebkraft zweifellos im 
Stadt- und Vorortverkehr der Hauptbahnen erfahren, der sich aus einem in den achtziger 
Jahren des vorigen Jahrhunderts noch wenig beachteten und wenig gewürdigten An- 
hängsel des Fernverkehrs rasch zu einem in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung wesent- 
lichen Faktor ausgewachsen hat, um dem Bedürfnis der großen Städte nach ferner 
liegenden gesunden und billigen Wohnvierteln genügen zu können. So werden z. B. 
von allen Personenfahrten Sachsens 20 % allein im Dresdner Vorortverkehr, von allen 
Personenfahrten der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft sogar 30 % lediglich im 
Berliner Stadt-, Ring- und Vorortverkehr zurückgelegt. Hier wie auch im Betrieb der 
städtischen Hoch- und Untergrundbahnen kommt es vor allem darauf an, die Zugfolge 
zu verdichten und die Reisegeschwindigkeit — diese namentlich durch möglichst schnelles 
Anfahren und Anhalten — zu erhöhen. In beiden Richtungen vermag der Betrieb mit 
Dampflokomotiven eine gewisse Grenze nicht zu überschreiten, die an vielen Stellen 
zwar noch nicht erreicht ist, der man sich aber an einzelnen, z. B. an der Berliner Stadt- 
Ring- und Vorortbahn, so bedenklich genähert hat, daß hier die Einführung elektrischer 
Triebkraft unmittelbar bevorsteht, nachdem die Versuche, die mehrfach an einzelnen 
Vorortstrecken angestellt worden sind, an der technischen Durchführbarkeit keinen Zweifel 
gelassen haben. Ebenso sicher ist es, wie die Bersuchsbetriebe der Preußischen Staats- 
bahn bei Bitterfeld ergeben haben, daß die elektrische Triebkraft im Fernbetrieb 
der Vollbahnen auf technische Bedenken und Hindernisse nicht stoßen würde, daß viel- 
mehr die Frage dieser Einführung zurzeit kaum noch eine technische, sondern lediglich 
eine solche wirtschaftlicher, vielleicht auch militärischer Natur ist. Zur unerläßlichen Vor- 
bedingung aber wird die Verwendung elektrischer Triebkraft dann, wenn im Fern- 
personenverkehr Geschwindigkeiten erreicht werden sollen, die über das von der Dampf- 
lokomotive erreichbare, aus wirtschaftlichen Gründen zurzeit bei etwa 120—130 km /Stunde 
liegende Maß hinausgehen, wenn Fern-Schnellbahnen zur Ausführung gelangen, mit 
der bei den Studienfahrten auf der Strecke Marienfelde-Zossen im Herbst 1903 er- 
reichten Höchstgeschwindigkeit von 210 km/Stunde. Der elektrische Betrieb wird seinem 
  
Eisenbahnwesen. 
  
1494
	        

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