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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1893
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1893.
Shelfmark:
rgbl_1893
Volume count:
27
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 2078.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1893/94.
Volume count:
2078
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Index
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Prepage
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Full text

— 128 — 
„Se. Königliche Majestät haben durch die vorstehenden aus- 
führlichen Mittheilungen einen Beweis gegeben, wie sehr Höchst- 
denenselben daran gelegen ist, in den Fällen, wo Allerhöchstdieselben 
Anstand nehmen, die ständischen Bitten zu bewilligen, die getreuen 
Stände von den Gründen dieser abfälligen Entschließungen voll- 
ständig zu unterrichten.“ 
Die ständische Erklärung darauf in der Bewilligungsschrift 
vom 27. Mai 1821 ist dagegen folgendermaßen gefaßt: 
„Wir können die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer 
Uebersicht des Staatshaushalts zur Rechtfertigung der Bewilligung 
an sich zwar nicht aufgeben, wollen jedoch in dankbarer Verehrung 
der von Ew. Königl. Majestät stets beobachteten weisen Sparsam- 
keit und um dadurch einen Beweis vertrauensvoller Anhänglichkeit 
an Allerhöchst Ihre Person und Regierung darzulegen, zumal da 
gegenwärtig der Fall neue Abgaben auszuschreiben nicht eintritt, 
und die erhöhten Staatsbedürfnisse auf die bisherige Weise gedeckt 
werden können, auch diesen Wunsch dermalen auf sich beruhen 
lassen.“ 
Objectiver und in concilianterer Form hätte die Differenz 
wohl kaum erledigt werden können. Auf Seiten des Landtags 
fand dies auch gewissermaßen thatsächlich Würdigung dadurch, daß 
derselbe die Steuern auf den nach bisheriger Uebung längsten 
Zeitraum, auf sechs Jahre bewilligte, statt, wie es in früheren 
Zeiten gelegentlich wol geschehen, sein Steuerbewilligungsrecht 
als Druck, um seinen Willen in anderen Dingen durchzusetzen, in 
Anwendung zu bringen. Für eine Reihe von Jahren war die 
Sache damit aus der Welt geschafft, denn auf dem Landtage von 
1824 geschah deren keine weitere Anregung. 
Erst auf dem ersten nach dem Regierungsantritt des Königs 
Anton abgehaltenen Landtag kam die Angelegenheit wieder in 
Fluß. In der Präliminarschrift vom 17. März 1830 kamen die 
Stände auf den Antrag wegen Vorlegung einer Uebersicht des 
gesammten Staatshaushalts zurück. Abermals erklärte sich der
	        

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